VERA Rahmenvertrag Rollladenarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
VERA Rahmenvertrag Rollladenarbeiten
VERA Rahmenvertrag Rollladenarbeiten in Wohnungen, Wohngebäuden und Gewerbe
Berlin
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Leistungen im Gewerk Rollladenarbeiten in Wohnungen und Wohngebäuden, sowie Gewerben. Der Umfang reicht dabei von Kleinreparaturen bis zum kompletten Austausch von Rollläden vor Wohnungsfenstern und Gewerbeschaufenstern. Diese Leistungen erfolgen im bewohnten und unbewohnten Zustand. Der Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung reicht von kurzfristig (z.B. nach defektem Rollladenantrieb im Gewerbe) und bis zu zwei Wochen (z.B. ein kompletter Austausch von einem Rollladen). Der Einzelauftragswert ist auf max. 5.000€ netto begrenzt.
ca. 81.500 Mieteinheiten in den Ortsteilen: Charlottenburg/Wilmersdorf; Friedrichshain/Kreuzberg, Lichtenberg, Pankow, Steglitz/Zehlendorf, Marzahn/Hellersdorf, Köpenick/Treptow, Reinickendorf, Schöneberg/Tempelhof, Neukölln, Spandau, Mitte, Umland (Potsdam, Falkensee)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VERA Rahmenvertrag Rollladenarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland