Pilotprojekt Lkw-Parkleitsystem auf der BAB A45 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt Lkw-Parkleitsystem auf der BAB A45
Provisorische Einrichtung eines Anzeigesystems entlang der Autobahn A45 und ausgewählten Rastplätzen. Dieses soll
den Lkw-Fahrern die über die bereits vorhandenen Detektoren ermittelten freien Park-Kapazitäten
je Parkplatz anzeigen. Insgesamt werden 11 mobile Vollmatrix LED-Schilder für das Parkleitsystem aufgestellt.
BAB A45 zwischen dem Langenselbolder Dreieck und dem Gambacher Kreuz Fahrtrichtung Dortmund
Aufgrund des hohen Stellplatzbedarfs für Lkw sind auf Autobahnen Maßnahmen umzusetzen, die eine effizientere Auslastung der vorhandenen Lkw-Parkständen auf Rastanlagen ermöglichen. Ziel ist die Vermeidung von Überlastungen einzelner Parkplätze durch Umverteilung des Parkverkehrs auf nahegelegene andere Parkplätze. Im Rahmen eines Pilotversuchs der Autobahn GmbH des Bundes soll durch die Betrachtung eines Streckenzuges und die Anzeige von freien oder belegten Stellplätzen innerhalb des Streckenzuges eine Umverteilung erfolgen.
Für die Anzeige freier Lkw-Parkstände ist ein Erfassungssystem erforderlich, das die genaue Verkehrssituation wiedergibt.
Vier Rastanlagen in Streckenfolge sollen damit ausgestattet werden.
Insgesamt werden 11 mobile Vollmatrix LED-Schilder für das Parkleitsystem aufgestellt, sodass verschiedene Anzeigevarianten getestet werden können. Die energie- und datentechnische Anbindung der Schilder hat autark zu erfolgen. Die Schilder werden vom Auftragnehmer mit den statischen Anzeigedaten und den ermittelten und zur Verfügung gestellten dynamischen Stellplatzanzahldaten versorgt. Die statische Abbildung ergibt zusammen mit den dynamischen Daten das Anzeigekonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pilotprojekt Lkw-Parkleitsystem auf der BAB A45
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76523
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabeonline.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und
die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 17.08.2021, 18.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen C-F BG, C-F-EL, C-F-UA sowie die Anlagen C Verpflichtungserklärung EL und C F Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.