Leistung zur Gestaltung und Migration des BGW-Intranets mit Linchpin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung zur Gestaltung und Migration des BGW-Intranets mit Linchpin
Die Auftraggeberin wird ihr Intranet umziehen. Zum Jahresende 2022 ist von der künftigen Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer die Gestaltung und Migration des Intranets mit Linchpin zu übernehmen. Dazu wird die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die Auftraggeberin ganzheitlich bei der Planung, Entwicklung, Migration und Fortentwicklung des Intranets unter Einsatz der Linchpin Software unterstützen, um damit die weitere Nutzung sicher zu stellen. Zur Umsetzung des Projekts fallen sowohl Planungs-, Beratungs-, Entwicklung-, Umsetzungs-, Unterstützungs- als auch Schulungsleistungen an. Dazu schließt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, aus der sie im einzelnen Projekt- und Beratungsleistungen abruft.
Hamburg
Zur Erfüllung der unter II.1.4) dargelegten Ziele und Aufgaben beinhaltet die Beschaffungsmaßname folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der BGW bereits ein Intranet vorhanden ist. Dazu setzt die BGW neben einigen Eigenentwicklungen das System Coremedia mit den GSB (Government Site Builder) der Firma CoreMedia AG ein. Das System Confluence der Firma Altassian setzt die BGW bereits für ihr internes Wiki ein. Die Auftraggeberin wird ihr vorhandenes Intranet in das System Confluence und Linchpin der Firma Seibert/Media migrieren. Erfahrungen mit den Produkten Confluence und Linchpin sowie mit Migrationen im Umfeld von Intranet-Systemen sind Mindestanforderung an die Teilnahme und Auftragsdurchführung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat umfassende Beratungsleistungen zu erbringen. Maßgeblicher Teil der zu führenden Verhandlungen wird die Aufgabenumsetzung in zeitlicher und gestalterischer Hinsicht sein.
Für die Entwicklung eines neuen Intranets mit Linchpin, die Datenmigration und die technische Unterstützung sind insbesondere Beratungs-, Entwicklung-, Umsetzungs-, und Unterstützungsleistungen sowie die Durchführung von Tests zu erbringen. Die von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zu erbringenden Schulungsleistungen umfassen insbesondere die Schulung der Auftraggeberin in Confluence und Linchpin sowie die Unterstützung der Auftraggeberin bei internen Schulungen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer wird diese Aufgaben in Abstimmung mit der Auftraggeberin planen und entsprechend der abgestimmten Projekte (Einzelabrufe) durchführen.
Die Umsetzung der Aufgabenstellung wird Gegenstand der Verhandlung sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistung zur Gestaltung und Migration des BGW-Intranets mit Linchpin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III.1), III.2) und VI.3) nachzuweisen. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Verfahrensbedingungen mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Sofern Sie sich zum Nachweis Ihrer wirtschaftlichen und finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), haben Sie dies mit Ihrer Bewerbung mitzuteilen. Die Auftraggeberin wird im Hinblick auf die für ihre Prüfung erforderlichen Angaben gesondert auf den/die Bewerber/in zukommen. Die Prüfung durch die Auftraggeberin umfasst im Fall der Eignungsleihe im Rahmen der Prüfung der Eignung, ob • die Kapazitäten von dritten Unternehmen, die der/die Bieter/in für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, dem/der Bieter/in wirklich zur Verfügung stehen werden (z. B. Verpflichtungserklärung) und ob • die dritten Unternehmen (Entleiher) selbst die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen sowie ob • bei dem Entleiher keine Ausschlussgründe vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de