Evaluation der Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.g-ba.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Evaluation der Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B) auf Basis eines bereits vorliegenden Evaluations-Rahmenkonzeptes
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Evaluation der Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B). Der G-BA hat ein Rahmenkonzept zur Evaluation der vom G-BA veröffentlichten Richtlinien und Regelungen (Evaluations-Rahmenkonzept, E-RK) erarbeiten lassen. Dieses gibt den methodischen Rahmen für die Evaluation vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bqs.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf dem Deutschen Vergabeportal unter https://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung stellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Hinweise auf neue Nachrichten zu dem laufenden Vergabeverfahren werden vom Vergabeportal ausschließlich an die bei der Registrierung abgefragte E-Mail-Adresse des registrierten Unternehmens versandt.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält er einen Erklärungsvordruck zur fachlichen Unabhängigkeit der am Vergabeverfahren beteiligten Einrichtungen/ Unternehmen und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
3. Auf dem elektronischen Vergabeportal sind neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung, das Evaluations-Rahmenkonzept (E-RK) und die Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B) registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren bei weniger als drei geeigneten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/ deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPR9GL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).