Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren sowie der Staatsrätinnen und Staatsräte der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021001123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren sowie der Staatsrätinnen und Staatsräte der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern als kurzfristige Vertretung für die persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen bzw. Senatoren, der Staatsrätinnen bzw. Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen und Senatoren, der Staatsrätinnen und Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Abrufberechtigt aus diesem Vertrag sind die Senatskanzlei und alle Behörden sowie die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern als kurzfristige Urlaubs- und Krankheitsvertretung für die persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Senatorinnen bzw. Senatoren, der Staatsrätinnen bzw. Staatsräte sowie der Fraktionsvorsitzenden der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien und der Präsidentin der Bürgerschaft der FHH.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern erfolgt jeweils im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrdienste für die Vertretung der persönlichen Fahrer der Senatorinnen und Senatoren sowie der Staatsrätinnen und Staatsräte der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22299
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft war die unter III.1.1 genannte einzureichende Unterlage E1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.
- Weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen konnten den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.