Verkehrsstation Schorndorf - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44706
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsstation Schorndorf - Planungsleistungen
Stuttgart
Für die Verkehrsstation Schorndorf soll die Erhöhung der beiden Bahnsteige, Mittelbahnsteig
2/3 und Mittelbahnsteig 4/5, von aktuell 38 cm auf die Zielhöhe von 76 cm über SO geplant
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verkehrsstation Schorndorf - Planungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Für die Verkehrsstation Schorndorf soll die Erhöhung der beiden Bahnsteige, Mittelbahnsteig
2/3 und Mittelbahnsteig 4/5, von aktuell 38 cm auf die Zielhöhe von 76 cm über SO geplant
werden.
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 03: Zusätzliches Aufsuchen und Einmessen von Schächten
Der Bedarf mehrere Schächte aufzusuchen und einzumessen kam so kurzfristig, dass ein AN-Wechsel nicht mehr möglich war, da der Betra-Antrag gestellt wurde und alle anderen AN schon für diesen Zeitraum beauftragt waren. Die Beauftragung eines AN hätte den Projektablauf um mehrere Wochen nach hinten verschoben (Betra, weitere AN) so, dass das Projekt damit gefährdet gewesen wäre.