Berlin TXL-wasserwirtschaftliche Erschließungsmaßnahmen, Schumacher Quartier
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL-wasserwirtschaftliche Erschließungsmaßnahmen, Schumacher Quartier
Berlin
Für die Entwicklung und Begleitung der Projekte zur Nachnutzung des Flughafens Tegel, insbesondere des Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ sowie des Wohnstandortes „Berlin TXL – Schumacher Quartier“, sucht die Tegel Projekt GmbH ein kompetentes Unternehmen, welches die Planung der wasserwirtschaftlichen Erschließungsmaßnahmen (Trinkwasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung und die Regenwasserentsorgung/-behandlung) übernimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Berlin TXL – wasserwirtschaftliche Erschließungsmaßnahmen, Schumacher Quartier
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Als besondere Leistung ist im bestehenden Ingenieurvertrag die Aufstellung eines Überflutungsnachweises für die
Innere und Äußere Erschließung über alle Bauabschnitte vereinbart. Die Bearbeitung soll auf Basis vorhandener Geländemodelle erfolgen.
Es sollen für die Verkehrsanlagen- und Freiraumplanungen die aktuellen Planstände verwendet werden.
Die Fachplaner können die erforderlichen Geländemodelle ihrer Planungen nicht zur Verfügung stellen.
Daher sind die erforderlichen Geländemodelle im 1 x 1 m-Raster auf Basis der vorhandenen
Plandarstellungen (Lagepläne, Höheninformationen, Geländeschnitte, Systemskizzen etc.) zu generieren.
NT01: Regenwasser-Entwässerung innere Erschließung 2. Bauabschnitt
NT02: Zusätzliche Ingenieurleistungen bei der Planung der Inneren und Äußeren Erschließung Regenwasser SQ, 1. bis 4. Bauabschnitt.
NT03: Planung fünf Trinkwasser Notbrunnen
NT04: Erstellung Geländemodell als Grundlage des Überflutungsnachweises
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bisherige Nachträge:
NT01: Regenwasser-Entwässerung innere Erschließung 2. Bauabschnitt
NT02: Zusätzliche Ingenieurleistungen bei der Planung der Inneren und Äußeren Erschließung Regenwasser SQ, 1. bis 4. Bauabschnitt.
NT03: Planung fünf Trinkwasser Notbrunnen
Aktueller Nachtrag:
NT04: Erstellung Geländemodell als Grundlage des Überflutungsnachweises
Es ist eine Überflutungsberechnung nach DWA-A-119 durchzuführen. Für die Erstellung eines Überflutungsmodells und der Analyse der Gefährdungen muss ein Höhenmodell mit einem ausreichend dichten Netz an Höhenpunkten vorliegen. Auf Grund der bisherigen Planungsstände bei der Verkehrsplanung Äußere Erschließung, Innerer Erschließung, Frei- und Grünanlagen liegen derzeit nur punktuell Höhenangaben vor. Ein einheitliches Höhenmodell mit einem entsprechend engmaschigen Höhenraster liegt bisher nicht vor. Gegensand des vorliegenden Nachtragsangebotes ist die Leistungen zur Erstellung eines Geländemodells aus diesen einzelnen Höhenpunkten ein Höhennetz, um die Höhenpunkte in ausreichender Dichte ermitteln zu können. Die Leistungen zur Ermittlung der Höhenpunkte – Erstellung eines Geländemodells aus den wenigen vorhandenen Höhen sind eine zusätzliche Leistung. Für diese zusätzlichen Leistungen besteht für die Arge Schlegel/TuM ein Vergütungsanspruch dem Grunde nach.