Berlin TXL-wasserwirtschaftliche Erschließungsmaßnahmen, Schumacher Quartier
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL-wasserwirtschaftliche Erschließungsmaßnahmen, Schumacher Quartier
Berlin
Der Neubau des Schumacher Quartiers erfordert auch Neuerschließungsmaßnahmen der technischen Infrastruktur. Die hier zu planenden Objekte sind die Versorgungsanlagen Trinkwasser und die Entsorgungsanlagen Regenwasser und Schmutzwasser.
Die Ausschreibung Wasser für die Planung der Objekte Regenwasser (Innere/Äußere Erschließung) Trinkwasser und Schmutzwasser erfolgt in einer gemeinsamen Ausschreibung. Die Auftragsvergabe der Gewerke Regenwasseranlagen erfolgt durch die Tegel Projekt GmbH, die Gewerke Schmutzwasser- und Trinkwasseranlagen werden durch die Berliner Wasser Betriebe beauftragt. Die Planungsleistungen müssen für alle Objekte durch den AN koordiniert erfolgen. Der Planer ist sowohl den BWB als auch TP berichts- und rechenschaftspflichtig.
Die Planungsleistungen sollen vorerst beschränkt werden auf die Leistungsphasen 1 und 2 für das gesamte Erschließungsgebiet SQ (Bauabschnitte 1 bis 4 des Quartiers inklusive der Neuen Meteorstraße (NM)), sowie auf die Leistungsphasen 3 und 4 nur für den 1. BA des Quartiers inklusive der Neuen Meteorstraße. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (ab Leistungsphase 5) sowie die örtliche Bauüberwachung sollen optional und stufenweise vergeben werden und sich auf den 1. BA des Quartiers einschließlich der Neuen Meteorstraße beschränken.
Im Rahmen der Nachnutzung des Flughafens Tegel hat der Auftragnehmer Planungsleistungen für die wasserwirtschaftliche Erschließung des Schumacher Quartiers zu erbringen. Dabei sollen nachfolgend genannte Leistungen gebunden werden:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §43 HOAI Planung,
— Tragwerksplanung nach §51 HOAI,
— Technische Ausrüstung nach §55 HOAI.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlin/der BWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Berlin TXL-wasserwirtschaftliche Erschließungsmaßnahmen, Schumacher Quartier
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Für die Entwicklung und Begleitung der Projekte zur Nachnutzung des Flughafens Tegel, insbesondere des
Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL - The Urban Tech Republic“ sowie des Wohnstandortes „Berlin TXL
— Schumacher Quartier“, sucht die Tegel Projekt GmbH ein kompetentes Unternehmen, welches die Planung
der wasserwirtschaftlichen Erschließungsmaßnahmen (Trinkwasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung und
die Regenwasserentsorgung/-behandlung) übernimmt.
Nachtrag 01: Regenwasser-Entwässerung innere Erschließung 2. Bauabschnitt
Nachtrag 02: Zusätzliche Ingenieurleistungen bei der Planung der Inneren und Äußeren Erschließung
Regenwasser SQ, 1. bis 4. Bauabschnitt
Nachtrag 03: Planung fünf Trinkwasser Notbrunnen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Vorherige Nachträge:
NT01: Regenwasser-Entwässerung innere Erschließung 2. Bauabschnitt
NT02: Zusätzliche Ingenieurleistungen bei der Planung der Inneren und Äußeren Erschließung Regenwasser
SQ, 1. bis 4. Bauabschnitt
Aktueller Nachtrag:
NT03: Planung fünf Trinkwasser Notbrunnen
Bei den Angebotenen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Planungsleistungen, die aus den Anforderungen der Berliner Senatsverwaltung auf Grundlage des Wassersicherstellungsgesetztes hervorgehen. Demnach ist im Schumacher Quartier auf Grund der geplanten Wohneinheiten die Anordnung von in Summe 7 Trinkwasser-Notbrunnen vorzusehen. Das Nachtragsangebot umfasst die Planung von 5 dieser Brunnen (Brunnen 6 und 7 Liegen außerhalb des 1. und 2. Bauabschnittes und sind nicht Planungsbestandteil.).