256974, Grundinstandsetzung Tunnel Westphalensweg A(036c/037a/037b)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
256974, Grundinstandsetzung Tunnel Westphalensweg A(036c/037a/037b)
Die Hauptmengen betragen:
• Abbruch und Neubau der Stahlbetonkappe: ca. 135 m³
• Abbruch und Neubau des Stahlgeländers (incl. Korrosionsschutz): ca. 285 m
• Abbruch und Neubau der Bauwerksabdichtung: ca. 540 m²
• Abbruch und Neubau Schutzbeton der Abdichtung ca. 55 m³
• Abbruch und Neubau Gussasphalt Fahrbahnoberfläche ca. 40 m³
• Trockenstrahlarbeiten: ca. 4.150 m²
• Betoninstandsetzung: Stemm- und Reprofilierungsarbeiten ca. 250 m²
• Betondeckungserhöhung mit SRM: ca. 4.000 m²
• Gerüstarbeiten Standgerüste ca. 850 m²
• Gerüstarbeiten Podestebenen Deckenuntersichten Grundriss ca. 2.000 m²
Das Bauwerk (Baujahr 1967) dient als Abstellanlage Berliner Tor (BT), die westlich und parallel zu dem Streckenabschnitt der U-Bahnlinie U3 zwischen den Haltestellen BT und Lübecker Straße (LU) angeordnet ist.
Das Tunnelbauwerk „Westphalensweg“ besteht aus den drei Teilabschnitten:
Block 3 bis 4: A(036c) – Tunnel Berliner Tor
Block 5 bis 7: A(037a) – Tunnel Westphalensweg Süd
Block 8 bis 17: A(037b) – Tunnel Westphalensweg Nord
Das Bauwerk erstreckt sich über rund 280 m in der Länge und ist im Mittel 20 m breit.
Die viergleisige Abstellanlage (Gleise 41 bis 44) kann von der Haltestelle BT über alle vier Haltestellengleise angefahren werden.
Über der Abstellanlage wird die Verkehrsfläche als PKW-Parkplatz mit 129 Stellplätzen genutzt, parallel auf deren Westseite verläuft der Westphalensweg.
Die Deckenkonstruktion des Tunnelbauwerks A(037b) ist als Stahlbeton-Plattenbalken ausgebildet und weist zahlreiche Schäden in Form von Betonabplatzungen und Korrosionsschäden aufgrund unzureichender Betondeckung und Durchfeuchtung der Blockfugen aus.
Im Wesentlichen sind folgende Instandsetzungsmaßnahmen geplant:
1. Erneuerung der Tunnelabdichtung im Bereich der Blockfugen,
2. Erneuerung des Gesimses und des Füllstabgeländers,
3. Betoninstandsetzung der Deckenkonstruktion (nur Bauwerk A(037b),
4. Betoninstandsetzung am Randunterzug.
Die Maßnahmen Nr. 1, 2 und 4, erstrecken sich über die Blöcke 3 bis 17, die Maßnahme Nr. 3 über die Blöcke 8 bis 17 (Abstellbereich).
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine umfangreiche und anspruchsvolle Instandsetzungsarbeiten an Stahlbetonbauteilen mit z.T. gefahrstoffhaltiger Altsubstanz mit hohen Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Durchführungsqualität. Weiterhin ist der Schutz und die Abgrenzung der im Betrieb verbleibenden Gleisbereiche vom Baufeld ein Schwerpunkt dieser Baumaßnahme (Gerüstbau und Einhausungen)
Für die Instandsetzungsarbeiten steht ein Zeitraum von 13 Monaten (04/2022 bis 04/2023) zur Verfügung steht. Während dieser Zeit werden jeweils zwei der vier Abstellgleise für die Durchführung der Arbeiten gesperrt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister, (Ausschlusskriterium);
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate (Ausschlusskriterium);
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben,(Ausschlusskriterium);
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);
5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium);
Methoden mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Schriftlicher Nachweis ( Auszug )
2. Schriftlicher Nachweis ( Auszug )
3. Schriftlicher Nachweis
4. Schriftliche Eigenerklärung
5. Schriftliche Eigenerklärung
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR
pro Schadensfall (Ausschlusskriterium).
2. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter und
Polier) eingesetzt wird (Ausschlusskriterium).
Nachfolgende Unterlagen sind vom Bewerber oder dem gebundenen NU einzureichen.
1) Eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzprojekten im Ingenieurbau mit den Schwerpunkten Betoninstandsetzungsarbeiten (bei Bietergemeinschaft gemeinsame Liste ausreichend) aus den letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einer Einzelauftragssumme von > 0,5 Mio. € netto (Ausschlusskriterium);
2) Schweißbescheinigung: Ausführungsklasse EXC2 gemäß DINEN 1090-2/DBS 918005 (Ausschlusskriterium)
3) Nachweis über Beschäftigte mit KOR-Schein gemäß ZTV-ING Teil 4, Abs. 3, 5.2 (Ausschlusskriterium)
4) Nachweis über Beschäftigte mit SIVV-Schein gemäß ZTV-ING Teil 3, Abs. 4, 1.7.2 (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, alle vorgelegten Dokumente im Original nachzufordern und eigene Prüfungen des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft zu veranlassen.
Mindestangaben zu Referenzen:
- Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos,
- Gesamtbaukosten,
- Leistungsumfang,
- Leistungszeit,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,
- Projektleiter beim Bewerber
Im Verhandlungsverfahren werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die im Teilnahmewettbewerb ihre Eignung nachgewiesen haben. Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber: siehe Pkt.IV.2.2.
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig unter https://www.myorder.rib.de (dort suchen nach: 256974) einzustellen. Ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III1.1), III.1.2) und III.1.3) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
s. Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen
Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsaufforderung / Ausschreibung erfolgt nach der Prüfung der Teilnahmeanträge an die qualifizierten Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]