Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51741
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen
Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen
Los 1 Kiel: Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Netz Kiel (Flensburg- Weiche Jübek Schleswig Owschlag Rendsburg Osterrönfeld Bokelholm Nortorf Neumünster Brokstedt Wrist Dauenhof Elmshorn Tornesch)
Los 1 Kiel: Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Folgende Planungsleistungen werden unteranderem als optionale Leistungen ausgeschrieben:
Los 1 Kiel: Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik
Objekt Brandschutz, Klimatechnik
etc...
weitere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen, die Ihnen per Link zur Verfügung gestellt werden.
Die Planungsleistungen für das Gewerk TK und GSM-R sind nicht Bestandteil dieser Beauftragung. Die im Vertrag enthaltenen Planungsleistungen sind mit dem Gewerk TK und GSM-R abzustimmen und zu koordinieren. Die Planungsergebnisse für TK und GSM-R sind in die jeweilige Gesamtunterlage der Entwurfsplanung zu übernehmen. Dieses beinhaltet auch die Darstellung in den eigenen Planwerken und den Erläuterungsberichten.
Desweiteren bitten wir Sie für die Teilnahmeanträge 21FEI51741_Teilnahmeantrag Los 1 Kiel und 21FEI51741_Teilnahmeantrag Los 2 Hamburg für das Verfahren zu beachten
Los 2 Hamburg: Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Netz Hamburg (Prisdorf Pinneberg HH Eidelstedt HH Lokstedt HH Bambek HH Horn HH Rotenburgsort HH Veddel HH Wilhelmsburg HH Harburg Maschen)
Los 2 Hamburg: Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Folgende Planungsleistungen werden unteranderem als optionale Leistungen ausgeschrieben:
Für Los 2 Hamburg: Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik
Objekt Brandschutz, Klimatechnik
etc...
weitere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen, die Ihnen per Link zur Verfügung gestellt werden.
Die Planungsleistungen für das Gewerk TK und GSM-R sind nicht Bestandteil dieser Beauftragung. Die im Vertrag enthaltenen Planungsleistungen sind mit dem Gewerk TK und GSM-R abzustimmen und zu koordinieren. Die Planungsergebnisse für TK und GSM-R sind in die jeweilige Gesamtunterlage der Entwurfsplanung zu übernehmen. Dieses beinhaltet auch die Darstellung in den eigenen Planwerken und den Erläuterungsberichten.
Desweiteren bitten wir Sie für die Teilnahmeanträge 21FEI51741_Teilnahmeantrag Los 1 Kiel und 21FEI51741_Teilnahmeantrag Los 2 Hamburg für das Verfahren zu beachten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Kiel: Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Hamburg: Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Ort: berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.