V0625/2021, Nutzungsrechte zu einer online verfügbaren Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank für die Freie Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0625/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
V0625/2021, Nutzungsrechte zu einer online verfügbaren Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank für die Freie Hansestadt Bremen
Juristisches Online-Zugangsportal für die Freie Hansestadt Bremen
Der Nutzerkreis umfasst alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen (Land + Stadtgemeinde).
Der Auftragnehmer ermöglicht auf der Basis des Vertrages dem Kunden die Nutzung einer online verfügbaren Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank inklusive juristischer Fachliteratur.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen).
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die besondere Leistungsart dieser Ausschreibung
zu 2. Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
zu 3. in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens einen Gesamtumsatz von 1.000.000 € p. a.
zu 4. mindestens 50.000 € p. a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung
1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Als zentrale Beschaffungsstelle (siehe I.2) sind wir im Auftrag und für Rechnung für die in den Vergabeunterlagen angegebenen Bezugsberechtigten tätig.
3. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails.
4. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.