BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40988
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
Hamburg (Sitz PL)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd(optional Lph 3-4 und 6-7)
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg (Sitz PL)
BIM-Planung ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Abschnitt 1, Lph 2 Deutsch Evern – Uelzen Süd
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
NT06 Zusätzliche Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Planung der Variante V20.1 sowie Berücksichtigung der VAst 2.3 Gegenstand des Vertrags sind die Planungsleistungen der Gewerke KIB, VA, Ausrüstungstechnik, Geologie, Schall & Erschütterung sowie Umwelt im Projekt HHBH Abschnitt 1 Nord Teilprojekt 3 Dt. Evern – Uelzen-Süd. Zusätzlich zu den beauftragten Planungsleistungen ist die Planung der Variante 20.1 (hier ohne KIBBauwerke) sowie die Berücksichtigung der VAst 2.3 erforderlich. Die Planung der Variante V20.1 basiert insbesondere räumlich auf der bereits in Planung befindlichen Variante V16.1, hat jedoch eine Geschwindigkeit von 300 km/h (statt 250 km/h) zur Grundlage. Die VAst 2.3 ist in allen zu planenden Varianten V11, V16.1 und V20.1 zu berücksichtigen und wurde dem AN erst während des laufenden Planungsprozesses übergeben.
Während des laufenden Planungsprozesses wurden Planungsleistungen für die Variante V20.1 erforderlich. Diese folgt dem Verlauf der bereits in Planung befindlichen Variante 16.1, jedoch mit einer Geschwindigkeit von 300 km/h (statt 250 km/h) im vorliegenden Teilprojekt. Als Planungsgrundlagen dienten die bereits übergebenen Unterlagen der V16.1 sowie eine Prinzipskizze für die V20.1.Aufgrund des engen inhaltlichen, räumlichen und terminlichen Zusammenhangs mussten die Leistungen durch das mit der V16.1 beauftragte Planungsbüro erbracht werden, auch da die Planungen der V20.1 (300 km/h) auf den Planungen der V16.1 (250 km/h) beruhen und teilweise Bauwerke bzw. Anlagenteile aus der V16.1 übernommen werden konnten.Des Weiteren waren die Vorgaben aus der VAst 2.3 in allen zu planenden Varianten zu berücksichtigen (gleiche verkehrliche Grundlagen in allen Teilprojekten). Da diese Leistungen in bereits erbrachte Planungen eingreifen, mussten die durch den beauftragten AN erbracht werden.