OPVA Ffm Hbf: ITK-Zentrale m. Unterzentralen, Lüftungszentrale West, Lüftungsnetz TG;Los1 Raumlufttechnik, Los2 Heizung-Kälte-Sanitär, Los3 Hochbau, Los4 Gebäudeautom., Los5 Oxyreduct, Los6 Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI19480
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
OPVA Ffm Hbf: ITK-Zentrale m. Unterzentralen, Lüftungszentrale West, Lüftungsnetz TG;Los1 Raumlufttechnik, Los2 Heizung-Kälte-Sanitär, Los3 Hochbau, Los4 Gebäudeautom., Los5 Oxyreduct, Los6 Elektro
Erstellung ITK-Zentrale mit Unterzentralen sowie Lüftungszentrale West und Lüftungsnetz Tiefgarage
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LOS 2 Heizung, Kälte, Sanitär
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55606
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Erstellung ITK-Zentrale mit Unterzentralen sowie Lüftungszentrale West und Lüftungsnetz Tiefgarage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55606
Land: Deutschland
NT86: Die beiden neuen Kältemaschinen in der LZW im Frankfurter HBF, müssen fachgerecht an der vorhandene Strom- und MSRNetz angeschlossen werden. Dafür sind Anpassungen an der derzeit vorhanden Strom- Unterverteilung notwendig.
Der AN verfügt über fundierte Ortskenntnisse die ihm ein ungehindertes Arbeiten ermöglichen. Ein neuer AN müsste sich erst in die örtlichen Gegebenheiten einarbeiten. Weiterhin verfügt der AN über die notwendigen Kenntnisse der MSR- und GLTAnlagen am HBF Ffm die es ihm ermöglichen schnell und zielgerichtet seine Auftrag zu erfüllen. Ein neuer AN muss erst in alle vorher genannten Themen eingearbeitet werden, dies hätte einen hohen zeitlichen Aufwand zur Folge, den es aus Gründen der Dringlichkeit zu vermeiden gilt.