Lieferung und Inbetriebnahme eines H2-/NH3-Pulverreaktors Referenznummer der Bekanntmachung: V_2021-0889

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iwt-bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung (Stiftung des privaten Rechts)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wissenschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Inbetriebnahme eines H2-/NH3-Pulverreaktors

Referenznummer der Bekanntmachung: V_2021-0889
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT, Bremen, benötigt die Komponenten eines Pulverreaktors zur Einbringung von Wasserstoff in einen pulverförmigen Eisenbasiswerkstoff.

Wasserstoff oder Stickstoff sollen in einem pulverförmigen Eisengrundstoff gelöst werden. Dieser Eisengrundstoff wird dem Reaktor in einer geschlossenen Kartusche zugeführt und wird nach dem Prozess auch in dieser Kartusche aus dem Reaktor entnommen, wobei die Atmosphäre im Behälter einstellbar sein muss (z. B. Argon-Atmosphäre mit einstellbarem Sauerstoffgehalt). Dadurch soll das Pulver nach der H2-/N2-Anreicherung in einer bestimmten Atmosphäre unter Ausschluss von Luft dem nächsten Prozessschritt zugeführt werden.

Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.

Für weitere Informationen siehe Pkt. II.2.4)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

28359 Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den nachfolgenden Kapiteln sind die Anforderungen und Kriterien an den zu beschaffenden Pulverreaktor aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass alle aufgeführten Kriterien vom Hersteller erfüllt werden müssen. Sollten eines oder mehrere der unten genannten Mindestanforderungen für die Maschinenkonfiguration nicht wie gefordert abgebildet werden können, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten der Maschine aus und wird zum Ausschluss des Angebots führen.

Eigenschaften des zu verwendenden Pulvers:

Eine Pulvermasse von insgesamt mindestens 1,5 kg muss im Pulverreaktor verarbeitet werden können. Dies entspricht einem Pulvervolumen von 0,6 l bei der für das LPBF-Verfahren (Laser Powder Bed Fusion) typischen Partikelgröße von 20-63 μm.

1.1 Pulverhandling

Das Metallpulver wird außerhalb des Reaktors unter einem Digestorium in zwei Kartuschen eingefüllt. Ein mögliches Kartuschenkonzept ist in Abbildung 1 dargestellt. Die Kartusche muss auf einer Seite geöffnet werden können (z.B. Deckel oder Flansch), um sie mit dem Pulver zu befüllen oder das Pulver zu entnehmen. Dies ist auch zur Reinigung notwendig. Die Kartusche muss auch die notwendigen Reaktorelemente (z.B. mögliche Einbauten zur Einstellung des Strömungsfeldes etc.) enthalten. Die Gaszufuhr wird auf der einen Seite der Kartusche angeschlossen, die Abgasleitung eventuell auf der anderen Seite (oder wo immer für das Reaktorkonzept geeignet). Alle Gasleitungen müssen in der Nähe der Kartusche mit Ventilen verschlossen werden können. Die Ventile müssen leicht vom Gasversorgungs-/Abgassystem getrennt werden können, so dass die Kartusche mit geschlossenen Ventilen entfernt werden kann, damit die inerte Atmosphäre zur Vermeidung von Oxidation aufrecht gehalten werden kann.

Die Kartuschen müssen während des Prozesses bewegt werden können, um während der Reaktion eine Kanalbildung im Pulver zu vermeiden.

1.2 Reaktorkonzept

Der Reaktor muss explosionsdruckfest ausgelegt sein, damit er in einem Labor sicher betrieben werden kann. Es ist ein Zweikammeraufbau erforderlich, wobei der umgebende Druckbehälter explosionsdruckfest ausgelegt sein muss und die darin befindlichen Kartuschen nur im Druckgleichgewicht mit dem Druckbehälter betrieben werden dürfen. Der Druckbehälter wird inert gespült (z. B. mit Argon), um im Falle einer Leckage der Kartuschen den Eintritt einer reaktiven Atmosphäre in die Umgebungsatmosphäre zu verhindern.

Der Druckbehälter muss evakuierbar sein und einen maximalen Betriebsdruck von 10 bar unter H2- oder NH3-Atmosphäre zulassen. Die Pulverkartuschen werden in den Druckbehälter eingesetzt und müssen im Druckbehälter mit den zur Verfügung stehenden Gasen (O2, Ar, H2, NH3) gespült werden können, wobei stets ein Druckausgleich zwischen Druckbehälter und Kartusche erfolgen muss. Die dünnwandigen Kartuschen sind somit der eigentliche Reaktionsraum und können in korrosiven Atmosphären wie NH3 ein Verschleißteil sein.

Die Kartuschen müssen mit einem Heizsystem auf eine Temperatur von mindestens 1.000 °C aufgeheizt werden können. Da die Kartuschenwände dünn sein können, sind hier schnelle Aufheiz- und Abkühlraten erreichbar. Die Kartuschen müssen vom Reaktorraum thermisch isoliert sein. Sie müssen während des Prozesses in Bewegung gehalten werden, um das Pulver permanent zu mobilisieren und die Bildung von Kanalstrukturen zu vermeiden.

Der Druckbehälter muss mit Wasser gekühlt werden können, um Reaktionen mit den Reaktorwänden zu vermeiden. Die Reaktorwand ist mit einer Beschichtung zu versehen, die sowohl die Korrosion durch NH3- als auch die H2-Aufnahme reduziert.

Weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Weitere Wertungskriterien sind dem beigefügten Dokument „227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.

Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.

Inbetriebnahme soll bis zum 29.04.2022 erfolgen.

Ein Überschreiten des Wertes von 700.000,00 € (Netto) führt zwingend zum Ausschluss.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zeitraum für das Aufheizen der Kartuschen auf die Prozesstemperatur von 1.000°C / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Benötigte Rüstzeiten / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Konzept für eine intuitive Bedienung und Umsetzung des vorgeschlagenen Prozessablaufes / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Argon-Verbrauch zum Inertisieren der Druckkammer und Kartuschen / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Reaktivgas-Verbrauch für Spülung und Druckerhöhung der Kartuschen bis zum Prozessdruck (10 bar) / Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 159-419695
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: V_2021-0889
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Inbetriebnahme eines H2-/NH3-Pulverreaktors

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Vaux-Le-Pénil Cedex
NUTS-Code: FR102 Seine-et-Marne
Postleitzahl: 77013
Land: Frankreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Entsprechend der Regelungen in §160 GWB

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.

b) Der Antrag ist unzulässig, soweit

– der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

– Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §

135 Abs.1 Satz 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2021