Erstellung der Berliner Mietspiegel 2023 und 2025 einschließlich Betriebskostenübersicht Referenznummer der Bekanntmachung: MSP2023205
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung der Berliner Mietspiegel 2023 und 2025 einschließlich Betriebskostenübersicht
Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel:
Erstellung der qualifizierten Berliner Mietspiegel 2023 und 2025 gemäß § 558d BGB, Mietspiegelreformgesetz und Mietspiegelverordnung, insbes.:
- jeweils Aktualisierung des Wohnlagenverzeichnisses analog Verfahren Berliner Mietspiegel 2019;
- jeweils Erhebung, Auswertung von Grundlagendaten zur Miete und Ausstattung mit dem Ziel von je 15.000 Datensätzen in der Mietspiegeltabelle;
- jeweils Erhebung, Auswertung der Beschaffenheit (Ziel: 3.000 Datensätze);
- jeweils Erhebung, Auswertung der Betriebskostenarten (Ziel 2.000 Datensätze) und Erstellung der Betriebskostenübersicht.
Die beiden Mietspiegel werden gemeinsam ausgeschrieben und vergeben. Daher ist - nach entsprechender Aufforderung - auch nur 1 Angebot abzugeben mit gesonderter Darstellung der beiden Mietspiegel. Im Vertrag wird sich der Auftraggeber vorbehalten, durch einseitige Erklärung vom Auftrag für 2025 zurückzutreten und ihn neu ausschreiben zu können.
Die Beschreibung ergibt sich aus den beiliegenden Vergabeunterlagen, insbes. aus der Anlage "Leistungsbeschreibung Berliner Mietspiegel 2023 und 2025" einschließlich der beiden Dateien "Anlage Angebot 2023" und "Anlage Angebot 2025".
1. Nachgewiesene wirtschaftliche/finanzielle, personelle und technische Leistungsfähigkeit für die Durchführung und Auswertung von empirischen Großerhebungen auf dem Gebiet der Wohnungsmarktforschung (insbesondere im Bereich Mieten) - Höhe Umsatz Gesamt + bezügl. der besonderen Leistungen. Anzahl/Qualifikation Personal.
2. Nachgewiesene Referenzen über Erfahrungen bezüglich der Mietspiegelerstellung einschließlich der Wohnlagenaktualisierung von vergleichbaren oder anderen Städten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass nachfolgend genannte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Gewerbeanmeldung/Vorliegen eines Registerauszuges,
- Vorliegen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung; Versicherungssummen angeben),
- ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Abgaben,
- rückstandslose Beitragszahlung zur Sozial- und Krankenversicherung.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Bescheinigungen im Rahmen der späteren Angebotsaufforderung einzufordern.
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Vordruck „Wirt-124 EU“) ist beizufügen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Hierzu wird auf das entsprechende Formular ("Wirt-238") verwiesen, das ausgefült dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Schließt eine Bewerbergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Betriebshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020).
- Referenzen über vergleichbare empirische Großerhebungen - ab dem Jahr 2018 - auf dem Gebiet der Wohnungsmarktforschung (insbesondere aus dem Bereich Mietspiegelerstellung, Mieten sowie datenbasierte Wohnlagebeurteilungen).
- Projektteam: Anzahl und Benennung der Personen, die an der Mietspiegelerstellung mitwirken sollen sowie deren einschlägige berufliche Qualifikation und Erfahrung insgesamt sowie auf diesem Gebiet einschl. der konkreten Aufgaben, mit denen sie im Falle des Zuschlages betraut werden sollen; Benennung Projektleiter sowie Stellvertreter
- Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche technische Ausstattung das Unternehmen verfügt sowie Erklärung, dass die technische Ausstattung geeignet ist, große und komplexe Datenmengen (einschl. georeferenzierter Daten) zur Erstellung der Berliner Mietspiegel i.S. des Zeitplanes zu verarbeiten.
Es bestehen gesonderte Anforderungen zur elektronischen Einreichung von Erklärungen, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Angebotsabgabe eingereicht werden müssen. Diese sind in der Ausschreibung abrufbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dies ist ein 2-stufiges Verfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Bei Bewerbungen zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) ist noch kein Angebot einzureichen.
2. Bei Interesse an der Teilnahme sind die Unterlagen - Formulare, Nachweise u.ä. - einzureichen, die im abzurufenden Formular "Wirt-123.1 EU" und in der Bekanntmachung unter III.1.) benannt sind. Bewerbergemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (in diesem Fall ist das Formular "Wirt-238" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen). Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs/Angebotsabgabe geforderten Erklärungen zu erbringen.
Die geforderten Angaben nach III.1) sollen in die entsprechend benannten Platzhalter eingestellt werden.
Schlusstermin der Bewerbung um Teilnahme mit entsprechenden Unterlagen: siehe IV.2.2).
3. Angebote sind erst nach Aufforderung einzureichen (2. Stufe). Zusammen mit dem eigentlichen Angebot ist gemäß Formular "Wirt-211 EU" das ausgefüllte Formular "Wirt-2141" (Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung) einzureichen. Angebot: Es ist dazu ein ausgearbeitetes Angebot (Erhebungs- und Auswertungskonzept sowie ein Arbeits- und Zeitplan) zur Erstellung der beiden Berliner Mietspiegel gemäß der eingestellten Leiistungsbeschreibung einzureichen (jeweils Textteil und "AnlageAngebot“ sowie jeweils getrennt für beide Mietspiegel). Die "AnlageAngebot“ muss dabei die Preise und alle geforderten weiteren nachrichtlichen Angaben enthalten. Es wird weiterhin auf die in der Leistungsbeschreibung benannten Bedingungen im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe Mietspiegel und den vorgesehenen Termin der Verhandlung/Präsentation im Januar 2022 hingeweisen.
4. Die Bewerberunterlagen für beide Stufen der Ausschreibung sind elektronisch (s. Ziff. I.3.) einzureichen. Änderungen in den bereitgestellten Unterlagen sind nicht zulässig.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden stelle in Verbindun zu setzen. Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch. (s. Ziff. I.3.).
6. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Bieter darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]