Sanierung und Optimierung Gebäude 84.1 - Vergabe Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34. Referenznummer der Bekanntmachung: EK-Bau-2021-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdc-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Optimierung Gebäude 84.1 - Vergabe Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34.
Vergabe von Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34 - Sanierung und Optimierung des Hauses 84.1 (Tierhaus) des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft auf dem Campus Berlin-Buch.
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
Robert-Rössle-Straße 10
13125 Berlin
Deutschland
Das 2003 errichtete (Arch.: Eckhard Fröse, Braunschweig) zentrale Tierhaltungsgebäude Hermann von Helmholtz-Haus (HvH) Geb. 84.1 des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin am Standort Berlin-Buch, welches gemeinsam durch das MDC und das Forschungsinstitut für Molekulare Pharmakologie (FMP) im Forschungsverbund Berlin e.V. genutzt wird, soll in zwei Bauabschnitten 2023 und 2024 saniert (Glasdächer über Lichthöfen) und optimiert (Ergänzung Geschossdecken Lichthöfe 1 und 3) werden. Ergänzend sind Maßnahmen im Bereich der Technischen Ausstattung erforderlich.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34, Leistungsphasen 1 bis 9 (soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich).
Das Vorhaben wird zu wesentlichen Teilen aus Zuwendungsmitteln des Bundes (90%) und des Landes (10%) sowie aus Drittmitteln finanziert. Es handelt sich um eine Zuwendungsmaßnahme im Sinne §44 BHO der Bundesrepublik Deutschland nach den Regelungen der RZBau; das BBR ist ist mit Prüf- bzw. Kontrolltätigkeiten betraut.
Das im "Spezifisch Pathogen frei (SPF) - Status" betriebene Gebäude 84.1 wurde im Jahre 2004 in Betrieb genommen und beinhaltet eine große Hochhygiene Nagerhaltung mit vier voneinander hygienisch getrennten Haltungskompartimenten, in zwei Hygieneabschnitten getrennt in Nord und Süd. Jeweils zwei Haltungskompartimente auf zwei Haltungsgeschossen sind über einen Luftraum im Lichthof zu einem Hygieneabschnitt verbunden. Das Gebäude besitzt drei Lichthöfe mit Galerieumgängen und Glasdachkonstruktionen. Die Lichthöfe Nord und Süd befinden sich im Hochhygienebereich, der mittlere Lichthof, auch Verbindungshalle genannt, befindet sich vor der Barriere.
Die beiden Hygieneabschnitte sind sehr groß und machen das Gebäude sehr unflexibel. Zur Optimierung der Betriebsabläufe sollen nun Geschosse innerhalb der Lichthöfe 1 und 3 getrennt werden und Lagerflächen gewonnen werden. Zudem sind die Glasdachkonstruktionen der drei Lichthöfe auf Grund von Undichtigkeit und Feuchteanfall zu sanieren: Entfernung Dachverglasung und Sonnenschutz und Erneuerung der Dachabdeckung mit elementierten Sandwichpaneelen [Leichtbaudach] / Einbau Entrauchungsöffnungen. Außerdem soll die Glasfassade Ost mit zusätzlichen Nachströmungs- und Entrauchungsöffnungen sowie mit einer neuen Verglasung (Isolierverglasung) ausgestattet werden. Durch die Maßnahmen kommt es zu Veränderungen im Bereich der Brandabschnittstrennung und Rauchableitung des genehmigten Bestandes (z.B. neue Entrauchungskanäle). Zudem soll i.R. der Baumaßnahme ein neues Zutrittskontrollsystem implementiert werden.
Im Rahmen der Entwurfsplanung soll außerdem geprüft werden, ob bei der Sanierung weitere sinnvolle und wirtschaftliche Maßnahmen zur CO2- Reduzierung durchgeführt werden können.
Grundlage der geplanten Maßnahmen bildet insb. eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 mit Ergänzungen aus dem Jahr 2021 (Verf.: Doranth Post Architekten GmbH, München 2020/2021) inkl. ergänzender Untersuchungen für die Bereiche Tragwerk, Technische Ausrüstung und Brandschutz.
Da das Öffnen der Dächer nur in der Sommerperiode erfolgen kann, soll die Sanierung in zwei Bauabschnitten erfolgen: Dächer Halle 1 und 2 in 2023, Dach Halle 3 in 2024. Die Objektplanung muss in enger Zusammenarbeit mit den Fachplanungsbüros sowie den weiteren Beteiligten auf Seiten des Bauherrn/Nutzers und der Zuwendungsgeber erfolgen. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen.
Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (partielle Sanierung / partieller Umbau); 2. Größenordnung (BGF) Haus 84.1 insg.: rd. 11.460 qm; 3. Bauwerkskosten netto (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) vorläufig (entsprechend Abstimmung mit den Zuwendungsgebern 06/2020): 3,695 Mio. EUR (davon in KGr 400 0,805 Mio. EUR).
In der Kostengruppe 400 können noch weitere Anlagen/Anlagenteile erforderlich werden (Größenordnung: bis zu 2,5 Mio. € netto).
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Objektplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen LPh 1-9 (teilweise, soweit in Ergänzung der vorliegenden Unterlagen erforderlich, bzw. soweit die Leistungen nicht durch den AG erbracht werden [s.a. Vergabeunterlagen, hier: Vertragsentwurf, Anlage Leistungsbild]) sowie ausgewählte Besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11.
Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Gesucht wird ein Ingenieurbüro mit Erfahrung im Bereich Bauen im Bestand, speziell Massivbauweise (Stahlbeton), Stahl-Glaskonstruktionen (Dächer, Fassaden) sowie Institutsgebäude, bevorzugt Gebäude mit Räumlichkeiten für Tierhaltung. Für Planung/Umsetzung sind fundierte Kenntnisse bezüglich Nutzungs- und Unterhaltungsanforderungen, gute Material- und Gestaltungsdetailkenntnisse sowie kosten- und umweltbewusstes Handeln erforderlich.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudien (2020/2021) inkl. Anlagen (für die Bereiche Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Konstruktiver Brandschutz, Kosten), Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (insb. Leistungsbild).
Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 02/2022; 2. Realisierung: bis 03/2025 (inkl. Reinigung/ Desinfektion Lichthof 3); 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis zu Ziffer II.2.7: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).
Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 525 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 20,95 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 79,05 %).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettojahresumsatz für vgl. Dienstleistungen: größer/gleich 600.000 € netto; 2.1.1 Anzahl (Vollzeitäquivalent) der Architekten und Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung gem. HOAI 2021 §34 im Mittel der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018): größer/gleich 6; 2.1.2 Anzahl (Vollzeitäquivalent) der Architekten und Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung gem. HOAI 2021 §34 mit Berufserfahrung ≥ 5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018): größer/gleich 4; 2.2.1-2.2.5 Referenzprojekte übergeordnet (Referenzprojekte 5.2.1-5.2.3: 2.2.1 öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103; 2.2.2: Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276) in EURO netto: größer/gleich 2,4 Mio. €; 2.2.3 Bruttogrundfläche BGF: größer/gleich 8.000 qm; 2.2.4 Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §34: größer/gleich 7 LPh; 2.2.5 Honorarzone(n) im Sinne HOAI 2021 §35: größer/gleich HZ 4; 2.2.6-2.2.12 Zusätzliche Angaben (je Leistung/Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein): 2.2.6 Gebäude für Forschung / Institutsgebäude o.vgl; 2.2.7 Planungsleistungen im Zusammenhang mit nachträglichem Deckeneinzug unter Einsatz einer Stahlkonstruktion (Stütze, Unterzug, Träger); 2.2.8 Planungsleistungen für Wand- und/oder Dachabdeckungen in elementierter Leichtbauweise; 2.2.9 Planungsleistungen unter Berücksichtigung von erhöhten Hygieneanforderungen; 2.2.10 Realisierung Umbaumaßnahmen bei laufendem Betrieb; 2.2.11 abschnittsweise Realisierung; 2.2.12 Realisierung unter Inanspruchnahme von finanziellen Fördermitteln.
Die detaillierten Angaben zur Bewertungsmatrix Stufe 1 können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (Vergabeunterlagen, Dokument "Teilnahmeantrag").
(3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. (§75 [6] VgV).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen die Leistungsstufen 1 und 3, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, beauftragt werden. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme / Zurverfügungstellung der Finanzmittel einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt.
Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
(2) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden.
(3) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Formblatt für Honorarangebote, Aufgabenpapier für Lösungsansätze für konkrete Aufgabenstellung inkl. Anlagen (z.B. Digitale Daten zu Haus 84); Protokoll Koordinierungsgespräch Zuwendungsmaßnahme (06/2021).
(4) Im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung sind neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen (u.a. ggf. - soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erklärt - Erklärungen für Unterauftragnehmer).
Die 3 bis max. 5 Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden außerdem aufgefordert werden, Lösungsansätze für ausgewählte Aufgabenstellungen (baukonstruktive Lösungen für Dachsanierung) in skizzenhafter Form darzustellen und persönlich (im Rahmen des Verhandlungsgesprächs) vorzustellen. Die detaillierte Aufgabenstellung sowie Umfang und Qualität der auszuarbeitenden Unterlagen werden den ausgewählten Bietern mit der Einladung für die 2. Stufe mitgeteilt. Die Leistung wird pauschal mit 1.500,- EURO netto inkl. Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland ansässigen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen (Eigenerklärung zur Eignung - Formular VHB 124 LD).
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV (Formular VHB 236) sowie Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular VHB 124 LD) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft Formular VHB 234) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(3) Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten].
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache der Deckungssumme betragen. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu o.g. Bedingungen nachzuweisen.
keine
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 3.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten Architekten und/oder Ingenieuren (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 gesamt und mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) mindestens 2 und maximal 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung und Ort/Land des Bauvorhabens;
- Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer;
- Datum Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §34 (mindestens Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
- Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) in Euro netto;
- Bruttogrundfläche BGF in qm;
- Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §34;
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2021 §35);
- Art der Baumaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2 (Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme / Andere).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend, außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/ Projektmerkmalen in den mind. 2 und max. 3 Referenzprojekten (siehe Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.1 - 5.2.3) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte). Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzen müssen auf je maximal 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von der Bewerbergemeinschaft (inklusive Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1) Referenzprojekte: Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (mindestens 2 und maximal 3), welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §34 (mindestens Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 6 Jahren (im Zeitraum 10/2015 bis 09/2021);
2. Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 1,2 Mio. Euro netto pro Projekt;
3. Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme im Sinne HOAI §2.
Mit diesen Referenzprojekten (mindestens 2 und maximal 3) sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens 1 Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) grö-ßer/gleich 2,5 Mio. Euro netto;
c) mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2021 §34 durchgängig erbracht wurden;
d) mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone im Sinne HOAI 2021 §35 größer/gleich 4;
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (maximal 3) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt und/oder Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehenden Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).
(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.
(2) Gesetze/Verordnungen/Verwaltungsvorschriften sowie ergänzende Vorschriften und Regeln des Bundes und des Landes Berlin (u.a. RBBau, LHO / VV-BHO, RZBau, VHB, BauO Bln).
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Vertrag inkl. Anlagen.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung vorzulegende Erklärungen (s. Ziffer II.2.11).
(6) Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III.1.2.
(7) Einschätzung AG bzgl. Honorarzone (HOAI §35): HZ IV Basissatz; Zuschlag für Instandhaltung/-setzung gem. HOAI §12: entfällt; Umbauzuschlag gem. HOAI §36: max. 33%; Stundensätze größer 120/80/65 € (AN/Mitarbeiter/techn. MA) bedürfen einer Begründung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] sowie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular VHB 124 LD] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [VHB 234], Erklärungen für Nachunternehmer [VHB 236]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 430 Punkte erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(7) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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