Strategische und fachtechnische Beratung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische und fachtechnische Beratung
Gegenstand ist die Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der sicheren, nutzer- und bedarfsgerechten IT-Ausstattung sowie bei der Beschaffung aus dem erweiterten IT- Umfeld. Dazu wird der/die Auftragnehmer/in sowohl strategische und technische Beratungsleistungen, als auch Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich-IT-nahen Umfeld erbringen. Die Herangehensweise ist Gegenstand der Verhandlungen. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr. Die Angabe gemäß Ziffer II.1.5) umfasst voraussichtlich 3200 Personentage. Die Leistungen werden einzeln abgerufen, wobei die Mengen über die Laufzeit volatil und projektspezifisch anfallen können. Ein Erstabruf wird mit Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf über den mit dem Zuschlag abgerufenen Erstabruf hinaus besteht nicht.
Hamburg
Zur Erfüllung der unter II.1.4) dargelegten Ziele und Aufgaben beinhaltet die Maßnahme folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte:
Die strategische Fachberatung umfasst insbesondere:
1. Beratung der Leitung der Einheit IT-Betrieb zu Fragen der Anpassung und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation,
2. Beratung der Leitung der Einheit IT Service-Management zum kontinuierlichen Aufbau und zum Enabling der Rollen des IT Service-Managements.
Die technische Fachberatung umfasst insbesondere:
3. Beratung im Bereich SIEM (Security und Information Event Management) zur Strategie, der Identifikation der IT-Bedrohungsszenarien sowie Ableitung des IT-Schutzbedarfes anhand eines sachgerechten Ambitionsniveaus, zur Auswahl, Installation und Konfiguration einer Informationssicherheitssoftware sowie zur Optimierung der Wahrnehmung in der Gesamtorganisation,
4. Beratung im Bereich IT-Infrastruktur Architektur zu Fragen der IT-Infrastruktur-Architektur Standards und Prinzipien, des Zusammenspiels von Infrastruktur und Cloud Lösungen (Integration), der IT-Service Continuity Management (ITSCM)-Strategie,
5. Beratung im Bereich Cloud Architektur zu Fragen der Festsetzung von Standards und Prinzipien beim Einsatz von Public Cloud Services, der Erarbeitung und Umsetzung von Private Cloud Lösungen, der Erarbeitung von Prüfstandards für die Qualitätssicherung und des Zusammenspiels von Infrastruktur und Cloud Lösungen (Integration),
6. Beratung im Bereich Provider- und Lizenzmanagement zu Fragen betreffend die Festlegung von Standards, die Wahl geeigneter Lizenzmodelle in Abhängigkeit der sich ändernden Lizenzbestimmungen durch die Hersteller, die Erstellung von Rahmenbedingungen für das Sourcing von IT-Services,
7. Beratung im Bereich Service Management zu Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, betreffend die Festlegung von Standards für das Reporting zur Bewertung der Leistungserbringung, betreffend die Erarbeitung von Rahmenbedingungen zur Identifikation der Service-Qualität sowie Sicherstellung der Einhaltung der Service Level Agreements 8. Beratung im Bereich Incident und Problem Management zu Fragen des Ausbaus innerhalb des Servicemanagements, der Wahl und Erhebung geeigneter Kennzahlen zur Bewertung der Prozessabläufe sowie Berichtswesen, der Identifizierung von Potenzialen zur Prozessoptimierung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer stellt einen durchgängigen Know-how-Transfer auf Beschäftigte der IT-Bereiche der Auftraggeberin sowie die Durchführung von Befähigungsmaßnahmen unter Nutzung der im Coaching üblichen Herangehensweisen und Strukturen, um die die Befähigung der des IT-Betriebes der Auftraggeberin sicherzustellen.
Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der fachtechnischen Umsetzung in der technischen Beschaffung in Um- und Fortsetzung der fachtechnischen Beratung sowie im Rahmen der fortlaufenden Modernisierung der IT-Infrastruktur der Auftraggeberin betreffend die Vorbereitung und Durchführung unterschiedlicher Vergabeverfahren im europaweiten und im nationalen Bereich umfasst:
9. Unterstützung beim Beschaffungsmanagement,
10. Unterstützung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren,
11. Unterstützung bei der Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen, Lastenheften und Kriterienkatalogen im IT-Bereich,
12. Unterstützung bei der Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt mit Vertragsschluss ein Projekt zum Aufbau eines SIEM-Systems durchzuführen. Ein Anspruch auf Abruf über den mit dem Zuschlag abgerufenen Erstabruf hinaus besteht nicht. Die Auftraggeberin ist jedoch jederzeit zum Abruf der beschriebenen Leistungen berechtigt.
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist einmal für ein weiteres Vertragsjahr möglich.
Sollten mehr als drei Bewerbende der Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auftraggeberin wendet unter den Geeigneten folgende objektive Kriterien für die Begrenzung der Anzahl an, dabei werden pro Referenz maximal 100 Punkte vergeben:
1. Für jede Referenz gemäß Ziffer III. 1.3) der Bekanntmachung, die mindestens fünf unterschiedliche Leistungsbereiche der Fachberatung gemäß Ziffern 1. bis 8. der Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung abdeckt, werden folgende Punkte vergeben: 60 Punkte;
2. Für jede Referenz, welche die Vorgabe gemäß Ziffer 1 dieser Ziffer II.2.9) und zusätzlich noch eines oder mehrere der folgenden Kriterien (a) bis (d) erfüllt, werden zusätzlich für diese Referenz noch folgende weitere Punkte vergeben: (a) Für jede Referenz gemäß Ziffer III. 1.3) der Bekanntmachung, die die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft: 10 Punkte; (b) Für jede Referenz gemäß Ziffer III. 1.3) der Bekanntmachung, die die Erbringung von fachtechnischen Beratungsleistungen im Bereich SIEM betrifft: 10 Punkte; (c) Für jede Referenz gemäß Ziffer III. 1.3) der Bekanntmachung, die die Erbringung von Beschaffungsunterstützung gemäß Ziffern 9. bis 12. der Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung in den nachgewiesenen fünf unterschiedlichen Leistungsbereichen der Fachberatung gemäß Ziffern 1. bis 8. der Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung betrifft, bei welcher die Vorgaben des Vergaberechts gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Vergabeverordnung (VgV) beachtet werden mussten: 10 Punkte; (d) Für jede Referenz gemäß Ziffer III. 1.3) der Bekanntmachung, die die Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten betrifft: 10 Punkte.
Ausgewählt werden die Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Pro Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften können mehrere Referenzen berücksichtigt werden, es werden jedoch maximal 600 Punkte pro Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften vergeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Punktgleichheit ihre Entscheidung per Los durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bewerber/in. Der/die Bewerber/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der/die Bewerber/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.
3. Sofern Sie als Bewerbergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Fall der Auswahl für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften.
Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen, wobei die Anforderungen unter Nr. 2 bis 4 sowie der Mindeststandard von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden können. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3 dieser Bekanntmachung:
1. Nachweis (Kopie ausreichend) über eine ungekündigte Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr oder Eigenerklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall;
2. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bewerbers/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen;
3. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bewerbers/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Als Mindestanforderung ist ein jährlicher Mindestumsatz von EUR 1,6 Millionen erforderlich. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen;
4. Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Beschäftigten bezogen auf die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Jährlicher Mindestumsatz von EUR 1,6 Millionen jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen, wobei die Anforderungen unter Nr. 2. und Nr. 3. von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden können. Bitte beachten Sie zusätzlich die Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur (einschließlich der Struktur, mit der Sie unseren Auftrag erfüllen möchten (unter Einbindung dritter Unternehmen), Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen) und Ihres Leistungsportfolios bis zu drei Seiten (DIN A4) ausreichen.
2. Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bewerber/in bzw. die Bewerbergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen verfügt. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
- Leistungsempfänger mind. mit Angabe der Branche und Unternehmensgröße mittels ungefährer Mitarbeiter- und Umsatzzahlen;
- Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich wird und jeweils unter Hinweis, ob und wenn ja welche die Angaben gemäß Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung jeweils erfüllt sind;
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz betrifft die Leistungserbringung auf Grundlage eines Rahmenvertrags und mindestens zwei Referenzen betreffen (auch) die Erbringung von Beschaffungsunterstützung gemäß Ziffer Nr. 9 bis 12. der Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung in den nachgewiesenen fünf unterschiedlichen Leistungsbereichen der Fachberatung gemäß Ziffer Nr. 1 bis 8. der Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung, bei welcher die Vorgaben des Vergaberechts gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Vergabeverordnung (VgV) beachtet werden mussten.
3. Mindestanforderung ist die Abgabe einer Eigenerklärung, dass für die Leistungserbringung Personal angeboten werden kann und im Fall einer Angebotsabgabe anboten werden wird, das die folgenden Beraterprofile mindestens einmal erfüllt:
- Management Berater: Mindestanforderungen: Der Management Berater verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und Projekterfahrung von mindestens 15 Jahren in der öffentlichen Verwaltung;
- Security Berater: Mindestanforderungen: Der Security Berater verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Projekterfahrung von mindestens 8 Jahren in der öffentlichen Verwaltung und mindestens 5 Jahre Projekterfahrung im Themenbereich SIEM;
- Senior Berater: Mindestanforderungen: Der Senior Berater verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und Projekterfahrung von mindestens 8 Jahren in der öffentlichen Verwaltung bzw. technische Beschaffung bei im Bereich fachtechnische Umsetzung in der technischen Beschaffung eingesetzten Beratenden; im Bereich fachtechnische Umsetzung in der technischen Beschaffung eingesetzten Beratende sind ferner mindestens nach ITIL v3 Expert zertifiziert;
- Junior Berater: Mindestanforderungen: Der Junior Berater verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist der Nachweis zu führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
6. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III.1), III.2) und VI.3) nachzuweisen. Erst die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Bitte beachten Sie die Kriterien für eine Begrenzung der Teilnehmenden gemäß Ziffer II.2.9).
2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten und Auskünfte werden ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochgeladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn sich das interessierte Unternehmen dort für dieses Verfahren registriert hat.
4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Verfahrensbedingungen enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.
5. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.
- die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de