2021-VV-Generalplaner Sanierung Kruckenbergstr. (WE 250)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2021-VV-Generalplaner Sanierung Kruckenbergstr. (WE 250)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Objekt Kruckenbergstr. 2 - 8 und Mariendorfer Damm 212 – 218 in 12107 Berlin -Tempelhof – Mariendorf (WE 0250) besteht aus acht Gebäudeteilen. Die Wohnanlage befindet sich eingebunden an einer Hauptverkehrsstraße, dem Mariendorfer Damm, gegenüber der Trabrennbahn Mariendorf Eingang Kruckenbergstr. sowie der Kleingartenanlage Gerdsmeyer und wurde zwischen 1979 und 1980 erstellt. Das Flurstück 514, rund 24.600 m², mit Gebäuden, Grünflächen, Spielplätzen, Kunstobjekten, Park-, PKW-Stellflächen, außenliegenden Müllstandorten und Anliegerstraßen (mit Leitungsrechten und Hydranten) befindet sich komplett im Grundstückseigentum der STADT UND LAND (Anlage Flurkarte). Das Wohnensemble besteht aus zwei U- förmigen Gebäudeformationen in Fertigteil – Plattenbauweise/Großtafelbauweise/Stahlbetonbauweise. Diese sind in Terrassenform sechsgeschossig zzgl. Kellergeschoss angeordnet. Die Wohnungen werden über Laubengänge erschlossen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Kruckenbergstr. 2-8/Mariendorfer Damm 212-218, 12107 Tempelhof

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt ein. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist ein städtisches Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.000 eigenen Wohnungen, etwa 780 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie über-nimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins.

Objektbeschreibung: Das Objekt Kruckenbergstr. 2 - 8 und Mariendorfer Damm 212 – 218 in 12107 Berlin -Tempelhof – Mariendorf (WE 0250) besteht aus acht Gebäudeteilen. Die Wohnanlage befindet sich eingebunden an einer Hauptverkehrsstraße, dem Mariendorfer Damm, gegenüber der Trabrennbahn Mariendorf Eingang Kruckenbergstr. sowie der Kleingartenanlage Gerdsmeyer und wurde zwischen 1979 und 1980 erstellt. Das Flurstück 514, rund 24.600 m², mit Gebäuden, Grünflächen, Spielplätzen, Kunstobjekten, Park-, PKW-Stellflächen, außenliegenden Müllstandorten und Anliegerstraßen (mit Leitungsrechten und Hydranten) befindet sich komplett im Grundstückseigentum der STADT UND LAND (Anlage Flurkarte). Das Wohnensemble besteht aus zwei U- förmigen Gebäudeformationen in Fertigteil – Plattenbauweie/Großtafelbauweise/Stahlbetonbauweise. Diese sind in Terrassenform sechsgeschossig zzgl. Kellergeschoss angeordnet. Die vorhandenen 310 Wohnungen haben eine ca. Wohnfläche von 22.460 m². Es ist davon auszugehen, dass die mit Erstellung verwendeten Baustoffe schad- und gefahrstoffbe-lastet sind.

Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LP 1-9 HOAI. Die Leistungen soll ein qualifiziertes Architektur-/Ingenieurbüro mit Erfahrungen in der Komplettsanierung von Plattenbauweise/Großtafelbauweise/Stahlbetonbauweise erarbeiten.

Die Ausschreibung der Bauleistung erfolgt in einer gewerkeorientierten Einzelvergabe, ggfs. Fachlose, auf Basis von Ausführungsplanungen und Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis auf Einheitspreisbasis.

Der AN hat im Rahmen seiner Planung insbesondere das Vorhandensein von Gefahrstoffen und Schadstoffen, potenziell anfallende gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, zu berücksichtigen. Die im Gebäude vorhandenen Schadstoffe müssen während der Sanierung gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben (Arbeitsverfahren) rückgebaut und entsorgt (KrWG, AVV, NachweisVO, GewAbfVO usw.) werden. Die Einbindung des SIGEKOS in der Planungsphase ab LP 3 ist erforderlich.

Die STADT UND LAND hat im Februar – März 2021 eine Technische-Due-Diligence durch das Planungsbüro kba Architekten- und Ingenieure GmbH erarbeiten lassen. Der Bericht und die Fotodokumentation werden den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Ein Anspruch auf die komplette Beauftragung der Leistungen besteht nicht. Im Rahmen der Planung kann es zu Änderungen zur Art und Umfang der zu bearbeitenden Leistung kommen. Die Bauausführung ist für den Zeitraum 01.01.2024 bis Ende Dezember 2027 vorgesehen. Ein baulogistisches Konzept für die Abwicklung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der mieterrelevanten Angelegenheiten (bewohnter oder unbewohnter Zustand), der Jahreszeiten und Fortführung des Rahmenterminplanes wird vorausgesetzt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherungskonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Problemlösungskompetenz im Gespräch / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB

• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung

• BVB Frauenförderung

• Selbstauskunft der Firma

• Erklärung zu Bietergemeinschaften

• Erklärung zu Nachunternehmern

• AVV nebst Anlagen 1 und TOM

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 164-431248
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

2021-VV-Generalplaner Sanierung Kruckenbergstr. (WE 250)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.

Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.

2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.

Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:

1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen

2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,

3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,

4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,

5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,

6. Versicherungsnachweise.

Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.

Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.

Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.

Die Angebote sind elektronisch einzureichen.

Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.

ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2021