Schulung in der IT-Fachanwendung VESTRA Infravision

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn des Bundes GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schulung in der IT-Fachanwendung VESTRA Infravision

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80522000 Schulungsseminare
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Planungssoftware VESTRA INFRAVISION wird in acht Niederlassungen (NL) der Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), insbesondere in den NL Rheinland, Westfalen und West der AdB in den Planungsabteilungen als wichtigste Fachsoftware im Straßenentwurf angewendet. Mit dem Übergang der Straßenbauverwaltungen der Länder in die AdB zum 01.01.2021 ist die Möglichkeit der Fortbildung und der Auffrischung des Fachwissens in diesem Bereich für die Mitarbeiter*innen der Niederlassungen weggefallen. Die Software VESTRA hat zur Jahreswende ein Update bekommen, welches viele Neuerungen in der Anwendung beinhaltet. Sowohl mit der Software bereits befasste Mitarbeiter*innen als auch neu eingestellte junge Planungsingenieur*innen benötigen dringend eine Auffrischung bzw. Erstschulung. Zur Förderung der Eigenplanungsleistungen in den Niederlassungen ist ein zeitnaher Einstieg in die Schulung der Software dringend geboten. Hierzu wurde die Online-Schulung VESTRA INFRAVISION beschafft.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80511000 Ausbildung des Personals
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beschaffung der Online-Schulung VESTRA INFRAVISION umfasst die folgenden 6 notwendigen Schulungsmodule zur Software VESTRA INFRAVISION:

1) Grundlagenschulung für ca. 130 Teilnehmer:

- Lageplanbearbeitung,

- Digitales Geländemodell (DGM), BIM

- Straßenbau im Lageplan

- Straßenbau im Längs- und Querschnitt

2) Schulung zum Umstieg von VESTRA 7 Pro zu VESTRA INFRAVISION für ca. 110 Teilnehmer:

- Datenimport, Schnittstellen

- Eigenschaften, Filtermöglichkeiten

- Fachbedeutungskonzept

- Achskonzeption

- Digitales Geländemodell und BIM

- Ausgabe der Pläne, Daten und BIM

3) Schulung zur Vertiefung Straßenbau komplett für ca. 100 Teilnehmer:

- Vertiefung Lageplanbearbeitung

- Deckenbuch, Kreisverkehr, Querprofile

- Querschnittskonstruktion, Horizonte

- Auswertung, Massenberechnung

4) Schulung zur Zeichnungsbearbeitung für ca. 135 Teilnehmer:

- Zeichnungsfunktionen im Lageplan

- Konstruktionshilfen, Rahmen, Stempel

- Zeichnungsbearbeitung

5) Schulung zum Planen im Bestand für ca. 105 Teilnehmer:

- Gradiente im Bestand entwickeln

- Bestand Anbau / Rückbau

- Deckenbuchdefinition

- Sanierung / Gradientenoptimierung

6) Schulung Kanalmodul/-planung für ca. 100 Teilnehmer:

- Arbeiten mit einem DGM im Kanalbau

- Umgang mit Kanalmanager

- Kanallagepläne und Kanallängsschnitte

- Schachtskizzen, Mengenlisten

- Übergabe der Daten an hydraulische

- Berechnung

Teilnehmerkreis: MitarbeiterInnen aus 8 Niederlassungen der AdB, die als Planungsingenieure, Technische Zeichner u.ä.

a. in ihrer bisherigen Tätigkeit bis 2020 in den Landesstraßenbauverwaltungen mit dem Programm gearbeitet haben und eine Auffrischung ihrer Kenntnisse durch die Schulung benötigen oder

b. mit anderen vergleichbaren Programmen gearbeitet haben und somit beginnend mit der Grundlagenschulung vertiefende Kenntnisse zu VESTRA IFRAVISION erhalten sollen, um zukünftig selbst eigene Planungsprojekte zu bearbeiten.

Die Auswahl der Teilnehmer obliegt den Niederlassungen der AdB im Einverständnis mit den TeilnehmerInnen.

Ab 10/2021 sind die Schulungen fortlaufend durchzuführen. Die Online-Schulung soll über das Internet stattfinden und ist pro Tag in 4 Blöcke zu je 90 Minuten zu unterteilen (vormittags und nachmittags, inkl. Pausen von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, also immer während der Arbeitszeit). Die Teilnahme pro Kurs ist auf 8 bis 10 Teilnehmer zu beschränken. Der Auftragnehmer stellt sämtliche zur Schulung benötigten Daten bzw. Schulungsunterlagen digital zur Verfügung.

Die Online-Seminare sind via Lernplattform durchzuführen; die Schulung hat durch Dozenten immer live, inkl. Videos, Selbststudium und Übungen am eigenen Arbeitsplatz zu erfolgen.

Der Schulungsanbieter hat die Barrierefreiheit in Bezug auf die Schulung von Gehörlosen (in Verbindung mit Gebärdendolmetschern) zu bestätigen und mitzuteilen, dass außerdem große Textfonts unterstützt werden, die für Menschen mit Sehbehinderung wichtig sind. Über das Betriebssystem sollen Lupenfunktionen und Vorlesefunktionen zur Verfügung gestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die VESTRA INFRAVISION können aus folgenden Gründen nur von der AKG Software Consulting GmbH (AKG) ausgeführt werden:

1.) Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV ):

Die Firma AKG ist der alleinige Erfinder, Entwickler und Hersteller der Planungssoftware VESTRA INFRAVISION und damit exklusiver Anbieter von entsprechenden Schulungen für AnwenderInnen. Nur die Firma AKG besitzt alleinig die erforderliche Befähigung, Personalausstattung, softwarespezifischen Kenntnisse und die jahrzehntelangen Erfahrungen sowie das Knowhow die Schulungen zur Software VESTRA durchzuführen. Einzig mittels Durchführung der Schulungen durch AKG ist gewährleistet, dass die AnwenderInnen den vollständigen und aktuellen Funktionsumfang der Software VESTRA erfahren und somit die Produktivität und Kompetenz im Umgang mit der Software bestmöglich sichergestellt ist. Somit ist im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV bereits aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden und die AKG das einzige Unternehmen, welches die VESTRA-Schulungen für die AdB erbringen kann.

2.) Aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV):

VESTRA INFRAVISION-Schulungen werden ausschließlich durch die Firma AKG durchgeführt. Die Angebotspreise und die Schulungsdurchführung werden ausschließlich durch die AKG vorgegeben und erbracht. Eine Lizensierung anderer Unternehmen zur Durchführung von VESTRASchulungen ist nicht erfolgt. Ferner schließt AKG nach bestem Wissen und Gewissen aus, dass Drittanbieter Schulungen für VESTRA-INFRAVISION im erforderlichen Qualitätsstandard anbieten können. Durch den intensiven Dialog mit der Firma AKG sind die spezifischen Anforderungen der Straßenbauverwaltung in die Entwicklung der Software VESTRA eingeflossen und Gegenstand der durchgeführten Schulungen geworden. Dies betrifft z.B. die Ausgestaltung des Kanalmoduls oder der Lageplanbearbeitung in der Softwareanwendung, welches unter Berücksichtigung der internen Vorgaben in der Straßenbauverwaltung detailgenau auf die sich daraus ergebenen Ansprüche entwickelt wurde. Aufgrund der Tatsache, dass die Schulungen ausschließlich durch jene Mitarbeiter der Firma AKG durchgeführt werden, die selbst mit der Entwicklung der Software betraut sind, ist sichergestellt, dass auch die Schulungen auf die spezifischen Anforderungen der Straßenbauverwaltung unter Berücksichtigung der definierten Qualitätsstandards durchgeführt werden. Die Firma AKG führt seit Jahrzehnten professionell und nach den Bedürfnissen der Straßenbauverwaltungen die Schulungen für das Programm VESTRA durch. Mangels Autorisierung und Vergabe von Schulungslizenzen durch AKG an Drittanbieter fehlt es diesen an den erforderlichen Rechten die Schulungen entsprechend den Vorgaben und Qualitätsstandards des Herstellers AKG zu erbringen. Daher ist die Firma AKG gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV der alleinige Rechteinhaber der zur Ausführung der Schulungen erforderlichen Lizenz- und Urheberrechte.

Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt es nicht, da die Fachsoftware VESTRA in den acht genannten Niederlassungen der AdB als wichtigste Fachsoftware im Einsatz ist und die Schulungen der AnwenderInnen weiterhin fachgerecht und immer auf dem aktuellen Stand der Richtlinien und dem Stand der Technik sichergestellt werden muss. Der mangelnde Wettbewerb ist mithin auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 186-484614
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-10145
Bezeichnung des Auftrags:

Schulung in der IT-Fachanwendung VESTRA Infravision

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Gesamtwert ist fiktiv und entspricht nicht dem tatsächlichen Gesamtwert des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots. Die tatsächliche Angabe ist aus Gründen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht erfolgt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf § 135 Abs. 2 und 3 GWB wird hingewiesen:

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1.

der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.

der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3.

der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2021