Schulung in der IT-Fachanwendung VESTRA Infravision
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schulung in der IT-Fachanwendung VESTRA Infravision
Die Planungssoftware VESTRA INFRAVISION wird in acht Niederlassungen (NL) der Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), insbesondere in den NL Rheinland, Westfalen und West der AdB in den Planungsabteilungen als wichtigste Fachsoftware im Straßenentwurf angewendet. Mit dem Übergang der Straßenbauverwaltungen der Länder in die AdB zum 01.01.2021 ist die Möglichkeit der Fortbildung und der Auffrischung des Fachwissens in diesem Bereich für die Mitarbeiter*innen der Niederlassungen weggefallen. Die Software VESTRA hat zur Jahreswende ein Update bekommen, welches viele Neuerungen in der Anwendung beinhaltet. Sowohl mit der Software bereits befasste Mitarbeiter*innen als auch neu eingestellte junge Planungsingenieur*innen benötigen dringend eine Auffrischung bzw. Erstschulung. Zur Förderung der Eigenplanungsleistungen in den Niederlassungen ist ein zeitnaher Einstieg in die Schulung der Software dringend geboten. Hierzu wurde die Online-Schulung VESTRA INFRAVISION beschafft.
Berlin
Die Beschaffung der Online-Schulung VESTRA INFRAVISION umfasst die folgenden 6 notwendigen Schulungsmodule zur Software VESTRA INFRAVISION:
1) Grundlagenschulung für ca. 130 Teilnehmer:
- Lageplanbearbeitung,
- Digitales Geländemodell (DGM), BIM
- Straßenbau im Lageplan
- Straßenbau im Längs- und Querschnitt
2) Schulung zum Umstieg von VESTRA 7 Pro zu VESTRA INFRAVISION für ca. 110 Teilnehmer:
- Datenimport, Schnittstellen
- Eigenschaften, Filtermöglichkeiten
- Fachbedeutungskonzept
- Achskonzeption
- Digitales Geländemodell und BIM
- Ausgabe der Pläne, Daten und BIM
3) Schulung zur Vertiefung Straßenbau komplett für ca. 100 Teilnehmer:
- Vertiefung Lageplanbearbeitung
- Deckenbuch, Kreisverkehr, Querprofile
- Querschnittskonstruktion, Horizonte
- Auswertung, Massenberechnung
4) Schulung zur Zeichnungsbearbeitung für ca. 135 Teilnehmer:
- Zeichnungsfunktionen im Lageplan
- Konstruktionshilfen, Rahmen, Stempel
- Zeichnungsbearbeitung
5) Schulung zum Planen im Bestand für ca. 105 Teilnehmer:
- Gradiente im Bestand entwickeln
- Bestand Anbau / Rückbau
- Deckenbuchdefinition
- Sanierung / Gradientenoptimierung
6) Schulung Kanalmodul/-planung für ca. 100 Teilnehmer:
- Arbeiten mit einem DGM im Kanalbau
- Umgang mit Kanalmanager
- Kanallagepläne und Kanallängsschnitte
- Schachtskizzen, Mengenlisten
- Übergabe der Daten an hydraulische
- Berechnung
Teilnehmerkreis: MitarbeiterInnen aus 8 Niederlassungen der AdB, die als Planungsingenieure, Technische Zeichner u.ä.
a. in ihrer bisherigen Tätigkeit bis 2020 in den Landesstraßenbauverwaltungen mit dem Programm gearbeitet haben und eine Auffrischung ihrer Kenntnisse durch die Schulung benötigen oder
b. mit anderen vergleichbaren Programmen gearbeitet haben und somit beginnend mit der Grundlagenschulung vertiefende Kenntnisse zu VESTRA IFRAVISION erhalten sollen, um zukünftig selbst eigene Planungsprojekte zu bearbeiten.
Die Auswahl der Teilnehmer obliegt den Niederlassungen der AdB im Einverständnis mit den TeilnehmerInnen.
Ab 10/2021 sind die Schulungen fortlaufend durchzuführen. Die Online-Schulung soll über das Internet stattfinden und ist pro Tag in 4 Blöcke zu je 90 Minuten zu unterteilen (vormittags und nachmittags, inkl. Pausen von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, also immer während der Arbeitszeit). Die Teilnahme pro Kurs ist auf 8 bis 10 Teilnehmer zu beschränken. Der Auftragnehmer stellt sämtliche zur Schulung benötigten Daten bzw. Schulungsunterlagen digital zur Verfügung.
Die Online-Seminare sind via Lernplattform durchzuführen; die Schulung hat durch Dozenten immer live, inkl. Videos, Selbststudium und Übungen am eigenen Arbeitsplatz zu erfolgen.
Der Schulungsanbieter hat die Barrierefreiheit in Bezug auf die Schulung von Gehörlosen (in Verbindung mit Gebärdendolmetschern) zu bestätigen und mitzuteilen, dass außerdem große Textfonts unterstützt werden, die für Menschen mit Sehbehinderung wichtig sind. Über das Betriebssystem sollen Lupenfunktionen und Vorlesefunktionen zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die VESTRA INFRAVISION können aus folgenden Gründen nur von der AKG Software Consulting GmbH (AKG) ausgeführt werden:
1.) Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV ):
Die Firma AKG ist der alleinige Erfinder, Entwickler und Hersteller der Planungssoftware VESTRA INFRAVISION und damit exklusiver Anbieter von entsprechenden Schulungen für AnwenderInnen. Nur die Firma AKG besitzt alleinig die erforderliche Befähigung, Personalausstattung, softwarespezifischen Kenntnisse und die jahrzehntelangen Erfahrungen sowie das Knowhow die Schulungen zur Software VESTRA durchzuführen. Einzig mittels Durchführung der Schulungen durch AKG ist gewährleistet, dass die AnwenderInnen den vollständigen und aktuellen Funktionsumfang der Software VESTRA erfahren und somit die Produktivität und Kompetenz im Umgang mit der Software bestmöglich sichergestellt ist. Somit ist im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV bereits aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden und die AKG das einzige Unternehmen, welches die VESTRA-Schulungen für die AdB erbringen kann.
2.) Aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV):
VESTRA INFRAVISION-Schulungen werden ausschließlich durch die Firma AKG durchgeführt. Die Angebotspreise und die Schulungsdurchführung werden ausschließlich durch die AKG vorgegeben und erbracht. Eine Lizensierung anderer Unternehmen zur Durchführung von VESTRASchulungen ist nicht erfolgt. Ferner schließt AKG nach bestem Wissen und Gewissen aus, dass Drittanbieter Schulungen für VESTRA-INFRAVISION im erforderlichen Qualitätsstandard anbieten können. Durch den intensiven Dialog mit der Firma AKG sind die spezifischen Anforderungen der Straßenbauverwaltung in die Entwicklung der Software VESTRA eingeflossen und Gegenstand der durchgeführten Schulungen geworden. Dies betrifft z.B. die Ausgestaltung des Kanalmoduls oder der Lageplanbearbeitung in der Softwareanwendung, welches unter Berücksichtigung der internen Vorgaben in der Straßenbauverwaltung detailgenau auf die sich daraus ergebenen Ansprüche entwickelt wurde. Aufgrund der Tatsache, dass die Schulungen ausschließlich durch jene Mitarbeiter der Firma AKG durchgeführt werden, die selbst mit der Entwicklung der Software betraut sind, ist sichergestellt, dass auch die Schulungen auf die spezifischen Anforderungen der Straßenbauverwaltung unter Berücksichtigung der definierten Qualitätsstandards durchgeführt werden. Die Firma AKG führt seit Jahrzehnten professionell und nach den Bedürfnissen der Straßenbauverwaltungen die Schulungen für das Programm VESTRA durch. Mangels Autorisierung und Vergabe von Schulungslizenzen durch AKG an Drittanbieter fehlt es diesen an den erforderlichen Rechten die Schulungen entsprechend den Vorgaben und Qualitätsstandards des Herstellers AKG zu erbringen. Daher ist die Firma AKG gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV der alleinige Rechteinhaber der zur Ausführung der Schulungen erforderlichen Lizenz- und Urheberrechte.
Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt es nicht, da die Fachsoftware VESTRA in den acht genannten Niederlassungen der AdB als wichtigste Fachsoftware im Einsatz ist und die Schulungen der AnwenderInnen weiterhin fachgerecht und immer auf dem aktuellen Stand der Richtlinien und dem Stand der Technik sichergestellt werden muss. Der mangelnde Wettbewerb ist mithin auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulung in der IT-Fachanwendung VESTRA Infravision
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Gesamtwert ist fiktiv und entspricht nicht dem tatsächlichen Gesamtwert des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots. Die tatsächliche Angabe ist aus Gründen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Auf § 135 Abs. 2 und 3 GWB wird hingewiesen:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html