Lieferung von Seitenlader-Abfallsammelaufbauten Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-174
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Seitenlader-Abfallsammelaufbauten
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die bedarfsbezogene Herstellung und Lieferung von bis zu 10 Stück Seitenlader-Aufbauten mit einem Behältervolumen von mindestens 22m3, geeignet für die Montage auf einem Dreiachs-Niederflur-Fahrgestell mit 26.000 kg zul. Gesamtgewicht.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird die Ersatzbeschaffung und Erweiterung des Fuhrparks der SRH erfolgen. Basis dieses Ausschreibungsverfahrens ist die bedarfsbezogene Herstellung und Lieferung von Seitenladeraufbauten für den gesamten Einsatzbereich der Stadtreinigung Hamburg.
Die Abfallsammelfahrzeuge sollen bei der Stadtreinigung Hamburg für die Abfuhr von 60/80/120/240 l Abfallbehälter in besonders ausgewählten Bereichen in der Hausmüll- und Biomüllabfuhr eingesetzt werden.
Es besteht für die SRH die Option, den Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
- Technische Ausführung für den Einsatz in der Papiersammlung mit Gefäßen bis 360 l
(eine technische Zeichnung ist mit einzureichen)
- Fernbedienung für die Außensteuerung statt der festverbauten Steuerung außen
- Greifarmausleger bis zu 3.800 mm
- Aufbau in verstärkter Ausführung im Hochverschleißbereich (eine technische Zeichnung
mit Materialangaben und Maßangaben sowie Gewichtsangabe ist mit einzureichen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
2. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
1. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
- insgesamt und
- im Bereich der angebotenen Leistungen.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
2. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unter-schreiben.
1. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unter-schreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Nachweise einzureichen:
- Produktdatenblatt
- Eine bemaßte Aufbauzeichnung
- Eine detaillierte Gewichtsbilanz / Aufbauberechnung
- Eine detaillierte, nachvollziehbare Angabe der Belastungszonen und Konstruktionsbauteilen mit Zeichnung und Angabe der verwendeten Stahlsorten in der Baubeschreibung.
- Messprotokoll zur DIN SPEC 30752-1 Abfallsammelfahrzeuge-Umwelteffizienz Teil 1 (hierfür ist ein Musterdokument in den Unterlagen zur Verfügung gestellt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland