Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen ERP und SAP-Umsysteme
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen ERP und SAP-Umsysteme
Die Autobahn GmbH bündelt seit dem Stichtag 01.01.2021 die bisher geteilten Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Konkret umfasst der Aufgabenkatalog der Autobahn GmbH sechs Bereiche von Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Autobahn bis zu Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung.
Diese Aufgaben werden mithilfe eines Systemverbundes um SAP S/4HANA und SAP-Umsystemen wahrgenommen, welche auf Grundlage vergangener Ausschreibungen aufgebaut wurden.
Der Fokus der hiesigen Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen liegt auf der Übernahme der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienstleistungen in Bezug auf die dort aufgeführten Module des Systemverbundes.
Ziel ist die Fertigstellung, Weiterentwicklung und Stabilisierung der fachlichen Anwendungen in der bestehenden IT-Architektur der Autobahn GmbH.
Die Vergabe der Rahmenvereinbarungen über „Dienstleistung für SAP ERP und Umsysteme“ wurde in die zehn Fachlose unterteilt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt nach erfolgtem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 24 Monate (Mindestlaufzeit). Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt.
SAP ERP Beratung und Entwicklung inkl. Fiori
Berlin
Ziel von Los 1 ist der Betrieb, die Weiterentwicklung und Fertigstellung der in der bestehenden SAP-Systemlandschaft der Autobahn GmbH implementierten ERP-Module sowie der Fiori Apps.
Eine Beschreibung der Module im Vergabeumfang ist in der Leistungsbeschreibung, Kap. 6 enthalten.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 15.467 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
SAP Dienstleistungen für GRC und Berechtigungsverwaltung
Berlin
Im Vergabeumfang von Los 2 liegt die Vergabe der Dienstleistungen bezüglich der Administration der Benutzer und Berechtigungen für die SAP Systemlandschaft des Auftraggebers.
Eine Beschreibung der Aufgaben und der Leistungsanforderungen ist in der Leistungsbeschreibung, Kap. 7 enthalten.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 2.222 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
SAP BW Beratung und Entwicklung
Berlin
Los 3 hat zum Ziel ein zentrales und effizientes BW-System weiter aufzubauen. In diesem Zusammenhang besteht ein Bedarf an Unterstützungsleistungen, welche die Beratung und Entwicklung bzgl. SAP BW betrifft und dabei die SAP Analytics Cloud mittels Live Connection (SAC) miteinschließt.
Eine ausführliche Beschreibung des Moduls und der erwarteten Leistung findet sich im Kapitel 8.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 3.175 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
SAP addOn xSuite Dienstleistungen
Berlin
Ziel von Los 4 ist die Weiterentwicklung und Fertigstellung der in der bestehenden SAP-Systemlandschaft der Autobahn GmbH implementierten Tools xSuite.
Eine Beschreibung der Aufgaben und der Leistungsanforderungen ist in der Leistungsbeschreibung, Kap. 9 enthalten.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 1.587 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
SAP Basis Betrieb Dienstleistungen
Berlin
Der SAP Basis Betrieb umfasst die SAP-Systemlandschaft der Autobahn sowie Schnittstellen zu Non-SAP Produkten. Zu den non SAP Produkten zählen unter anderem die 3 Umsysteme iTWO, MaViS und GE/Office.
Eine Beschreibung der Aufgaben und der Leistungsanforderungen ist in der Leistungsbeschreibung, Kap. 10 enthalten.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 952 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
SAP IDM Dienstleistungen
Berlin
Das Los 6 deckt neben dem IDM System und GRC Modul, die Berechtigungsverwaltung im SAP Umfeld ab. Zum SAP Umfeld zählen die folgenden Systeme: SAP BW/Cloud Analytics, S/4HANA, SAP PO, SAP HCM, SAP IDM, SAP GRC, Gateway (Fiori).
Eine Beschreibung der Aufgaben und der Leistungsanforderungen ist in der Leistungsbeschreibung, Kap. 11 enthalten.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 3.175 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Entwicklung und Durchführung von ERP Trainings
Berlin
Ziel von Los 7 ist die Entwicklung bzw. Aktualisierung sowie die Durchführung der unternehmensinternen ERP Trainings, basiert auf der bestehenden Geschäftsprozess- sowie der ERP-Systemlandschaft der Autobahn GmbH:
SAP S/4 HANA Modulen:
− FI − CO/PS − MM − PM − SD − RE-FX − HCM sowie in weiteren ERP-Systemen:
− iTWO − MaViS − GE Office seven und GE Office Liegenschaften Eine Beschreibung der Aufgaben und der Leistungsanforderungen ist in der Leistungsbeschreibung, Kap.12 enthalten.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 2.032 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
SAP Umsystem iTWO Dienstleistungen
Berlin
Los 8 umfasst die systemische, methodische und fachliche Unterstützung bezüglich ITWO baseline (Konfiguration Straßenbauverwaltung) - Systembetrieb (in der IT-Infrastruktur der Autobahn),
- Systemausprägung (Updates/Upgrades/Patches mit neuen Standardversionen, Einfordern von Funktionen in einer neuen Standardversion, Customizing der Autobahnimplementierung),
- Endanwenderschulungen
- Endanwendersupport
- sowie allgemeine Unterstützung in den Bereichen Aufgabenkoordination und Back-Office.
Eine Beschreibung der Aufgaben und der Leistungsanforderungen ist in der Leistungsbeschreibung, Kap. 13 enthalten.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 4.365 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
SAP Umsystem MaViS Dienstleistungen
Berlin
Los 9 umfasst die systemische, methodische und fachliche Unterstützung bezüglich MaViS - Systembetrieb (in der IT-Infrastruktur der Autobahn),
- Systemausprägung (Updates/Upgrades/Patches mit neuen Standardversionen, Einfordern von Funktionen in einer neuen Standardversion, Customizing der Autobahnimplementierung),
- Endanwenderschulungen
- Endanwendersupport
- sowie allgemeine Unterstützung in den Bereichen Aufgabenkoordination und Back-Office.
Eine Beschreibung der Aufgaben und der Leistungsanforderungen ist in der Leistungsbeschreibung, Kap. 14 enthalten Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 1.130 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
SAP Umsysteme GE Office seven und GE Office Liegenschaften Dienstleistungen
Berlin
Los 10 umfasst die systemische, methodische und fachliche Unterstützung bezüglich GE/Office 6, GE/Office seven und GE/Office LV - Systembetrieb (in der IT-Infrastruktur der Autobahn),
- Systemausprägung (Updates/Upgrades/Patches mit neuen Standardversionen, Einfordern von Funktionen in einer neuen Standardversion, Customizing der Autobahnimplementierung),
- Endanwenderschulungen
- Endanwendersupport
- sowie allgemeine Unterstützung in den Bereichen Aufgabenkoordination und Back-Office.
Eine Beschreibung der Aufgaben und der Leistungsanforderungen ist in der Leistungsbeschreibung, Kap. 15 enthalten Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- / Höchstmenge beträgt 1.130 PT (für die Maximallaufzeit von 48 Monaten, d.h. 24 Monate Mindestlaufzeit plus max. 2x12 Monate Verlängerungen)
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-„Erklärung zum Unternehmen “ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter /Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3.1: Nachweis einer Betriebs-/ Berufshaftpflicht-Versicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Ggf. Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn
zu 3.1.: Die Betriebshaftpflicht-Versicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio € je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4.1:
Erklärung zur Neutralität gem. § 46 Abs.2 VgV Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung notwendig.
Daher sind vom Bewerber/Bieter folgende Eigenerklärungen zur Neutralität gem. §46 Abs. 2 VgV abzugeben, die darstellen (Formblatt F4.1):
a) dass das/die Unternehmen nicht gleichzeitig Leistungen für Dritte im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) beauftragten Leistungen bzgl. der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung erbringt/en;
oder:
b) dass das/die Unternehmen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch die Errichtung von Informationsbarrieren („Chinese Walls“) oder personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen effektiv sicherstellt/en, dass die Unabhängigkeit und Neutralität der Personen des Unternehmens/der Unternehmen gewährleistet ist und eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
dass das/die Unternehmen im Fall der Auftragserteilung dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages eintretende potentielle Interessenskollisionen unverzüglich schriftlich anzeigt/en und dabei schlüssig und für den Auftraggeber nachvollziehbar darlegt/en, woraus sich eine potentielle Interessenskollision ergeben kann und welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen das/die Unternehmen zur Vermeidung der Interessenskollision ergreifen wird/werden.
Diese Erklärung gilt auch für den Fall, dass potentielle Interessenskollisionen nicht aufgrund von Tätigkeiten des Unternehmens drohen, sondern auch durch dem Unternehmen bekannt werdende Tätigkeiten eines Unternehmens, mit dem das Unternehmen durch eine vertragliche Verpflichtung verflochten ist.
4.2:
Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2016), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen - Dienstleistungen, Entwicklung und Support im SAP-Umfeld bzw. der in der Ausschreibung genannten SAP-Umsysteme
belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
- Stellung des Bieters im Markt: Hersteller / Händler / sonstiges;
- Auftraggeber (AG) mit Kontaktstelle des AG;
- Bezeichnung des Projektauftrags;
- Leistungszeitraum (Jahr).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
4.3:
Liste der Referenzen der hauptverantwortlich eingesetzten Personen, die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich:
- SAP ERP Modulen (FI, FI-AA, MM, SD, PM, PSM, CO, PS, CATS, RE-FX, BI/BW PO, ABAP PO, Fiori...)
- SAP Identity Management
- SAP Berechtigungs-administration/GRC
- xSuite
- Assima
- MaVis, iTWO, GE/Office
- Projektmanagement, Transitionsmanagement, Integrationsmanagement
belegen. Der Nachweis muss nur für das/die Los/e erbracht werden, auf welches sich beworben wird.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.3):
Benennung der der hauptverantwortlich eingesetzten Personen und Nachweis von Erfahrungen/Fachkenntnissen anhand von Referenzen oder Tätigkeiten und Mitarbeiterprofilen inkl. Beschreibung der Qualifikation (beruflichen Werdegang, - bitte separat erstellen) Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt 4.3):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Funktion/Stellung des Teammitglieds im Projekt:
- Tätigkeiten im Projekt (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung der Tätigkeit der Person. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen).
- Dauer der Projektbegleitung.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.1:
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann und wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird das Angebot ausgeschlossen.
zu 4.2:
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte je Bereich nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Dabei ist mindestens der Nachweis einer Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
zu 4.3:
Alle Bereiche müssen insgesamt durch die benannten Personen abgedeckt und die Vertretung in jedem Bereich sichergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigung: Die Zentrale, Friedrichstr. 71, 10117 Berlin der Autobahn GmbH des Bundes ist gemäß der Rahmenvereinbarung berechtigte Stelle, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)