Gesundheitspolitische Regionale Vernetzung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gesundheitspolitische Regionale Vernetzung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die bei der Auftraggeberin BGW gesetzlich unfallversicherten Branchen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege haben eine wesentliche Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung und soziale Sicherung der Bevölkerung. Die Rahmenbedingungen der Branchen und ihrer Arbeit werden durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen u.a. in den Sozialgesetzbüchern und den Arbeitsschutzgesetzen gestaltet.

Die „Gesundheitspolitische Regionale Vernetzung“ (GRV) entwickelt Positionen und Strategien, um die auf den Arbeitsschutz und die Gesunderhaltung im Arbeitsleben bezogenen Interessen der Versicherten und Mitgliedsunternehmen der BGW bei Politik, Ministerien, Verbänden, Sozialversicherungsträgern und weiteren Interessengruppen auf Bundes- und Landesebene zu platzieren und umzusetzen. Die BGW versteht dies als Beitrag zur Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik im Rahmen der bestmöglichen Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Die GRV flankiert zudem Zukunftsthemen der BGW.

Insofern strebt die BGW einen regelmäßigen Dialog mit Ministerien und politischen Entscheidern an, um auf eine positive Weiterentwicklung dieser Rahmenbedingungen hinzuwirken. Hierbei geht es um die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der Branchen und nicht derjenigen der BGW als Institution an sich.

Langfristiges Ziel ist die Positionierung der BGW als Branchenkennerin und Gestaltungspartnerin im Bereich des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege.

Informationen zur Auftraggeberin BGW Die Auftraggeberin BGW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist eine zentrale Aufgabe der Auftraggeberin. Im Schadensfall sorgt die Auftraggeberin für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und nach Branchen gegliedert. Die BGW ist für rund 7,7 Millionen Versicherte in über 620.000 Unternehmen zuständig. Seit 1947 ist der Sitz der BGW in Hamburg. Für einen versichertennahen Service und schnelle Erreichbarkeit sorgt die dezentrale Struktur der BGW. Die BGW ist bundesweit mit jeweils elf Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen vertreten.

Fortsetzung unter II 2.4

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

diverse Orte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ab 01.10.2021 bis zum 30.09.2025 zu erbringende begleitende Beratung unterstützt die von der Hauptgeschäftsführung der BGW beauftragte/n Person/en und die Gesundheitspolitische Regionale Vernetzung bei der Realisierung und Umsetzung der Ziele des Schwerpunktprogramms der BGW. Durch die Kommunikation der Ziele und der Positionen der BGW an wichtige Multiplikatoren sollen die gesundheitspolitische Positionierung der BGW und damit die Bedeutung der Präventions- und Rehabilitationsleistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege gestärkt werden.

Durch die nachfolgenden Beratungs- und Dienstleistungen soll die Umsetzung dieser Ziele unterstützt werden.

Allgemeine Beratungs- und Dienstleistungen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags und der besonderen Zuständigkeiten der BGW:

1. Strategische Beratung der gesundheits- und sozialpolitischen Arbeit der BGW:

 Beratung bei der (Weiter-)Entwicklung des strategischen Gesamtansatzes  Bewertung von ausgewählten Gesetzesinitiativen im Handlungsfeld der BGW  Beratung bei und Ausarbeitung zu ausgewählten gesetzlichen Initiativen auf Bundes- und Landesebene im Handlungsfeld der BGW 2. Erstellung von Analysen und Recherchen, Ausarbeitung von Konzepten u. Positionspapieren  zu ausgewählten Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug im Gesundheitsdienst- und der Wohlfahrtspflege  zu Modellvorhaben mit gesundheits- bzw. sozialpolitischem Hintergrund, insbesondere bei Kooperationen mit Ministerien und Verbänden 3. Konzeption von Veranstaltungen mit gesundheits- bzw. sozialpolitischen Themen einschl.

 Referentenakquise und der jeweiligen Abstimmung  Themenbriefing, Moderation, Dokumentation sowie der erforderlichen Nachbereitung  Übernahme / Durchführung etwaiger werblicher Kommunikationsmaßnahmen innerhalb der Netzwerke.

Folgende besonders bedeutsame Aufgaben sind durch die im Angebot des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin benannte Person und ggf. dessen/deren benannte/n Stellvertreter/in persönlich zu erbringen:

• Vorbereitung und Moderation der regelmäßigen Sitzung der Gesundheitspolitischen Regionalen Vernetzung (GRV) sowie der Abstimmungen mit der Hauptgeschäftsführung der Auftraggeberin An die externe Beratung werden folgende, besondere Anforderungen gestellt:

• Vernetzung in der Branche und zu den Fachministerien und fachpolitischen Vertretungen • umfangreiche und praxisnahe Fachkenntnisse o zum Tagesgeschäft der Mitgliedsbetriebe der BGW o zu Kernthemen von BGW und DGUV wie  Arbeits- und Gesundheitsschutz  Prävention und Rehabilitation  Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Auf Grund der besonderen Anforderungen an die o.g. Aufgabenstellungen soll die externe Beratung über eine langjährige Branchenerfahrung verfügen und Erfahrungen im Feld der Berufsgenossenschaften sowie der politischen Beratung verfügen.

Anmerkung: Jegliche Kommunikation mit der Auftraggeberin und innerhalb des Projekts „Gesundheitspolitische Regionale Vernetzung“ muss in deutscher Sprache geführt werden.

Vertragsdurchführung Die oben dargestellten Aufgaben sind durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin im Zeitraum ab 01.10.2021 bis zum 30.09.2025 zu erbringen. Bei erforderlichen Nacharbeiten kann die Auftraggeberin den Vertrag um einmalig zwölf Monate verlängern. Der Aufwand im Projektzeitraum beläuft sich schätzungsweise auf insgesamt 520, maximal 600 Personentage. Grundlage dieser Schätzung sind die durchschnittlich erbrachten jährlichen Beratungs- und Dienstleistungen der vergangenen Jahre. Ein derartiger oder vergleichbarer Aufwand wird für die hier betroffene Aufgabenstellung im weiteren Projektverlauf nicht garantiert; der Beratungs- und Dienstleistungsbedarf kann auch erheblich darunter liegen.

Umgang mit Daten Der Auftragnehmer verpflichtet sich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber der Auftraggeberin, die Vertraulichkeit und das Sozialgeheimnis sowie die Verschwiegenheit und Geheimhaltung zu wahren.

Erfüllungsort Die Leistung wird an den zentralen und dezentralen Standorten der Auftraggeberin (Hauptverwaltung in Hamburg sowie Bezirksverwaltungen und Bezirksstellen in der Bundesrepublik Deutschland), ggf. weiteren Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und am Sitz des/der Auftragnehmers/in erbracht.

Preise Grundlage ist das Preisblatt, das im Rahmen des Angebots abgegeben bzw. ggf. in den Verhandlungen finalisiert wird. Preise sind als Tagessätze zu kalkulieren, die einerseits Reisekosten inkludieren, andererseits aber auch berücksichtigen, dass ein Teil der Beratungsleistungen nicht nur an den Standorten der Auftraggeberin oder anderen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch am Sitz des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin in dessen/deren Räumlichkeiten (also ohne Reiseaufwand) erfolgen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 108-285068
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Gesundheitspolitische Regionale Vernetzung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Teilnahmeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform http://www.subreport.de/ heruntergeladen werden. Sie verwenden hierzu die innerhalb des Elektronischen Vergabeinformations-Systems (ELViS) für das Vergabeverfahren gültige ID (ELViS-ID: E99924654).

Auf die Teilnahmeunterlagen ist zwar der anonyme Zugriff zugelassen, aber ohne die im Rahmen der Registrierung anzugebende E-Mail-Adresse werden Sie durch das System nicht automatisch auf geänderte Teilnahmeunterlagen hingewiesen und erhalten auch nicht automatisch die Antworten der Auftraggeberin auf Fragen von Interessentinnen/Interessenten bzw. Bewerberinnen/Bewerbern. Aus diesen Gründen empfiehlt die Auftraggeberin, dass Sie sich im Zuge des Logins auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/ registrieren lassen, damit Sie von Anfang an für Hinweise, das Fragenmanagement und ggf. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion von www.subreport.de/ELViS erreichbar sind.

Nach dem Download haben Sie die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion von http://www.subreport.de-elvis/ unter Anwendung der ELViS-ID E99924654 per E-Mail an die Auftraggeberin zu übermitteln. Das Risiko der unvollständigen und unlesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt die anfragende Bieterin bzw. der anfragende Bieter.

Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens Dienstag, 29.06.2021, bei http://www.subreport.de/ /ELViS eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen müssen nicht mehr bearbeitet werden. Telefonische oder ansonsten mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Beantwortet werden die Auskunftsersuchen auch über das e-Vergabeportal ausschließlich per E-Mail.

Bedenken Sie bitte, dass Fragen oftmals erst bei der konkreten Angebotserstellung aufkommen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Erstellung Ihres Angebots.

Zur Antragsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Teilnahmeanträge ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de/ einzureichen. Die Abgabe des Antrags in Papierform ist unzulässig.

Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform http://www.subreport.de/: Tel.: +49 (0) 221/98578-0.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartelamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/10/2021