Ausschreibung von Unterstützungsleistungen im Immobilienmanagement der FHH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000804
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien-lig.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Unterstützungsleistungen im Immobilienmanagement der FHH
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Hamburg beabsichtigt, Immobilienmanagement- und Dienstleistungsaufträge auszuschreiben. Diese Aufträge betreffen Leistungen aus dem Bereich des Ankaufs von Immobilien, der Vergabe von Grundstücken und Rechten sowie der Verwaltung des derzeitigen Immobilienbestandes, die von spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden sollen. Die auszuschreibenden Leistungen sollen in verschiedenen Einzellosen ausgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung der Leistungsgegenstände erscheint auch eine Durchführung zweier europaweiter Ausschreibungsverfahren eine mögliche Option zur Beschaffung der auszuschreibenden Leistungen.
Vertrieb – Ankauf von Immobilien
Der LIG vermietet, verpachtet und verwaltet in erster Linie das allgemeine Grundvermögen („AGV“) der FHH. Im AGV befinden sich alle städtischen Grundstücke und Immobilien, die sich nicht aufgrund entsprechender Nutzungsbedarfe im Verwaltungsvermögen („VwV“) von Fachbehörden und Bezirken der FHH befinden. Zum AGV gehören neben Wohn- und Gewerbeobjekten unbebaute Flächen und Erbbaurechte. Sonderportfolios stellen etwa Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie außerhalb Hamburgs liegende und im Eigentum der FHH stehende Grundstücke dar. Neben der Vermietung, Verpachtung und Verwaltung benannter Flächen, kauft der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowohl im für den LIG selbst, also für das AGV, wie auch für die Fachbehörden und Bezirke der FHH, also für das VwV, Grundstücke an. Zur Erfüllung all dieser Aufgaben, bedient sich der LIG unter anderem externer Dienstleister.
Diesem Los 1 – Ankauf unterfallen zum Vertragsbeginn im Wesentlichen Ankaufstätigkeiten für das Verwaltungsvermögen der FHH sowie ausgewählte Ankäufe für das Allgemeine Grundvermögen (gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 64 LHO Nr. 1.2) des LIG. Hierbei unterfallen ca. 120 Objekte in die Komplexitätsklassen A & B und ca. 25 Objekte der Komplexitätsklasse C. Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
3.1 Bestand – Unbebaute Grundstücke
Der LIG vermietet, verpachtet und verwaltet in erster Linie das allgemeine Grundvermögen („AGV“) der FHH. Im AGV befinden sich alle städtischen Grundstücke und Immobilien, die sich nicht aufgrund entsprechender Nutzungsbedarfe im Verwaltungsvermögen („VwV“) von Fachbehörden der FHH befinden. Zum AGV gehören neben Wohn- und Gewerbeobjekten unbebaute Flächen und Erbbaurechte. Sonderportfolios stellen etwa Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie außerhalb Hamburgs liegende und im Eigentum der FHH stehende Grundstücke dar.
Diesem Los 3.1 – Unbebaute Grundstücke unterfallen im Wesentlichen ca. 2 890 Objekte der Komplexitätsklasse A (unbebaute, unverwertete Objekte), ca. 3 300 Objekte der Komplexitätsklasse B (Nutzungsverträge mit Dritten) und zusätzlich ca. 144 Objekte der Komplexitätsklasse C (Kleingartenanlagen). Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
3.2 Bestand – Landwirtschaftliche Flächen und Pachthöfe
Der LIG vermietet, verpachtet und verwaltet in erster Linie das allgemeine Grundvermögen („AGV“) der FHH. Im AGV befinden sich alle städtischen Grundstücke und Immobilien, die sich nicht aufgrund entsprechender Nutzungsbedarfe im Verwaltungsvermögen („VwV“) von Fachbehörden der FHH befinden. Zum AGV gehören neben Wohn- und Gewerbeobjekten unbebaute Flächen und Erbbaurechte. Sonderportfolios stellen etwa Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie außerhalb Hamburgs liegende und im Eigentum der FHH stehende Grundstücke dar.
Diesem Los 3.2 – Landwirtschaftliche Flächen und Pachthöfe unterfallen im Wesentlichen ca. 200 Objekte der Komplexitätsklasse A (unbebaute landwirtschaftliche Flächen) und ca. 580 Objekte der Komplexitätsklasse B (Pachtverträge). Die Komplexitätsklasse C enthält ca. 55 Objekte (Pachthöfe), hinzukommen ca. 5 Objekte der Komplexitätsklasse D1 (Eigenjagdbezirke), ca. 60 Objekte der Komplexitätsklasse D2 (Jagdgenossenschaften) und ca. 40 Objekte der Komplexitätsklasse E (Ent- und Bewässerungsverbände). Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
3.3 Bestand – Erbbaurechte
Der LIG vermietet, verpachtet und verwaltet in erster Linie das allgemeine Grundvermögen („AGV“) der FHH. Im AGV befinden sich alle städtischen Grundstücke und Immobilien, die sich nicht aufgrund entsprechender Nutzungsbedarfe im Verwaltungsvermögen („VwV“) von Fachbehörden der FHH befinden. Zum AGV gehören neben Wohn- und Gewerbeobjekten unbebaute Flächen und Erbbaurechte. Sonderportfolios stellen etwa Kleingärten, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie außerhalb Hamburgs liegende und im Eigentum der FHH stehende Grundstücke dar.
Diesem Los 3.3 – Erbbaurechte unterfallen im Wesentlichen ca. 4 300 Objekte der Komplexitätsklasse A (Erbbaurechtsverträge) und daneben ca. 10 Objekte in der Komplexitätsklasse B. Die genannten Zahlen sind rein informatorisch, die genaue Lage und Anzahl der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag erfassten Objekte ergibt sich allein Objekte ergibt sich allein aus dem Bestandsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrieb – Ankauf von Immobilien
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3.1 Bestand – Unbebaute Grundstücke
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3.2 Bestand – Landwirtschaftliche Flächen und Pachthöfe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3.3 Bestand – Erbbaurechte
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.