Planung von Videoüberwachungsanlagen (ITK/50Hz) an 14 Verkehrsstationen (Video RB Mitte Welle 3): LPH 1-3+5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33233
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung von Videoüberwachungsanlagen (ITK/50Hz) an 14 Verkehrsstationen (Video RB Mitte Welle 3): LPH 1-3+5-7
Planung von Videoüberwachungsanlagen an den Verkehrsstationen Ffm Hauptwache, Ffm Konstablerwache, Ffm Süd, Ffm West
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ffm Hauptwache, Ffm Konstablerwache, Ffm Süd, Ffm West
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Planung von Videoüberwachungsanlagen an den Verkehrsstationen Ffm Hauptwache, Ffm Konstablerwache, Ffm Süd, Ffm West
NT03: Überarbeitung der AP FFM Hauptwache und FFM Konstablerwache
Nach gemeinsamer Festlegung der Bundespolizei und Zentrale DB S&S werden die Frankfurt Standorte Ffm-Hauptwache und
Ffm-Konstablerwache nicht dezentrale an den Standorten aufgezeichnet, sondern zentral im Frankfurter Hbf – das sog.
Metropolkonzept. Dies war zum Planungsbeginn der AP nicht bekannt und erforderte die Anpassung in der Planung.
Änderung des geplanten Technikraums im Hbf Mainz
Der ursprünglich für die Planung vorgesehene Technikraum Mainz Hbf für die neu zu verbauender Videotechnik wurde nach
Vorlage der AP abgelehnt. Dieser Technikraum ist von den Planern während eines früheren Ortstermins auf seine Tauglichkeit
überprüft worden, für die Prüfung des vorgeschlagenen TK-Raums werden diese nochmals erforderlich.
Baubegleitende Abstimmungen
Im Rahmen der Bauabwicklung und Bauvorbereitung kam es zu vermehrten Abstimmungsbedarfen bzgl. Kabelwegen und
Abweichungen vom bekannten Bestand und Anpassungserfordernissen.
Die Änderung der Aufgabenstellung resultieren durch die Festlegung der zentralen Aufzeichnung für die Frankfurter Standorte
im Videorollout (Ffm Hauptwache + Konstablerwache) bzw. wegen Änderung des geplanten TK-Raums (Mainz). Der vermehrte
Abstimmungsbedarf an allen 6 Standorten resultiert weitestgehend durch Schnittstellenprojekte bzw. Parallelprojekten an den
Stationen, die im Bau bzw. der Vorbereitung darauf Berücksichtigung finden müssen. Der Planer DB E&C ist bereits in der
Planung in die Maßnahme eigebunden. Zur Nutzung von Synergieeffekten sollte die Erbringung der zusätzlichen Planung durch
DB E&C erfolgen. Neben der Ersparnis zusätzlichen Koordinationsaufwands, ergeben sich hierdurch ebenfalls zeitliche Vorteile
und Schnittstellenreduzierungen.