20210908_3702_Ho_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SE FM-VgV-059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
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Es handelt sich um Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Umbau und die Sanierung der Carl-Bosch-Schule. Die Bauleistung zur Erweiterung der Integrierten Sekundarschule beinhalten, den Umbau des ehemaligen Klinikgebäudes, die Sanierung des Schulgebäudes und den Abriss der mobilen Unterrichtsräume (MUR) sowie der Gymnastikhalle (Baukosten KG 200 - 700 ca. 15 Mio. €) Das Vorhaben fällt unter die Berliner Schulbauoffensive, damit einher geht eine Beschleunigung des Vorbereitungsverfahrens. -vgl. Rundschreiben SenStadtWohn Z MH / V M Nr. 1/2019, vormals 1/2017-
Carl-Bosch-Schule
Fronhauer Str. 74-80
13467 Berlin (Reinickendorf)
Die Carl-Bosch-Schule ist auf Grund steigender Schülerzahlen als Integrierte Sekundarschule von 4 auf 6 Züge zu erweitern. Zusätzlich zum Umbau des Klinikgebäudes, soll der Gebäuderiegel der ehem. Wiesengrundschule für die Nutzung der Carl-Bosch-Schule umgebaut werden. In den darauf folgenden Bauabschnitten wird im Zwischenbau ein zentraler Eingangsbereich geschaffen, die vorhandene Aula saniert, sowie sämtliche Bereiche des vorhandenen Schulgebäudes nach Umzug in das ehemalige Klinik-Gebäude und die Wiesengrund-Schule umgebaut. Neue Fachräume und eine Lehrküche sollen die alten nicht standardgerechten Räume ersetzen. Die vorhandene alte 1-Feld-Halle sowie die nicht mehr sanierungsfähige mobilen Unterrichtsräume (MUR) werden
abgebrochen und die Außenanlagen und der Schulhof komplett neu gestaltet.
Das ca. 18.000 m2 große Grundstück befindet sich an der Frohnauer Straße 74-80 im Bezirk Reinickendorf, Gemarkung Hermsdorf. Der vorhandene Gebäudekomplex (BGF ca. 14.000 m2) besteht aus mehreren Bauteilen:
-Dem unter Denkmalschutz stehenden Z—förmigem Altbau (ehem. Kindersanatorium Baujahr 1926/27) der aktuell von den zwei Schulen (Wiesengrund und Carl-Bosch) genutzt wird,
-einem Zwischenbau aus den 80iger Jahren, in dem sich neben einer Aula auch ein kleines Schwimmbad befindet und eine Gymnastikhalle anschließt.
-einem als Kinderklinik im Jahre 1999/2000 erbauten Gebäude, welcher aufgrund von Insolvenz des Investors nicht fertiggestellt wurde und somit derzeit ungenutzt ist und
-einem MUR-Gebäude (Mobile—Unterrichts-Räume) aus dem Jahre 1975 als temporärer Baukörper‚ in dem derzeit neben Unterrichtsräumen eine kleine Mensa untergebracht ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt anhand der „Bewertungsmatrix (Stufe1) Auswahlkriterien“ mittels folgender Kriterien:
[1.] Allgemeine Auswahlkriterien:
- Berufserfahrung / Qualifikation der Projektleitung / Projektmitarbeiter
- Beschäftige Bauingenieure (letzten 3 Jahre)
- Durchschnittlicher Jahresumsatz (letzte 3 Jahre)
[2.] Nachzuweisende Referenzen (min. = max. = 2 Referenzprojekte):
- Vergleichbarkeit der Referenz (Nutzung, Art der Baumaßnahme, Besonderheiten)
- Auftraggeber (öffentlich / privat)
- Projektkosten (KG 300+400)
- Erbrachte Leistungen des Bewerbers
- Referenzschreiben
Bei größerer Zahl geeigneter Bewerber, werden die bestplatzierten 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Entscheidend ist hierbei die Rangfolge nach der „Bewertungsmatrix (Stufe1) Auswahlkriterien“ .
Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl der 5 Bewerber über ein Losverfahren.
Beauftragt wird mit Vertragsschluss zunächst nur die Leistungen gemäß Position 1 (Bestandsaufnahme / -erfassung). Optional werden darauf aufbauend die folgenden Positionen abgerufen:
-Position 2 (Aufstellung einer prüffähigen statischen Berechnung für das Tragwerk);
-Position 3 (Beratung und Begleitung während / vor der Ausführung).
Sollte sich nach Abschluss der Leistungen von Pos. 1 abzeichnen, dass ein vollständig neuer Standsicherheitsnachweis für alle Gebäudeteile erforderlich sein wird, bzw. die vom AG in den Pos. 2 und 3 beschriebenen und zu erbringenden Leistungen den geschätzten Aufwand um mehr 20 % übersteigt, sind die erforderlichen Leistungen noch einmal gesondert zwischen AG und AN zu vereinbaren.
Es handelt sich um eine Maßnahme im Zuge der Berliner Schulbauoffensive. Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ sowie das Rundschreiben SenStadtWohn Z MH / V M Nr. 1/2019 ist in der Projektarbeit durchgängig zu berücksichtigen. Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1.] Nachweis der Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
[2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister/Gewerbeanmeldung bei (§ 44 Abs. 1 VgV).
[3.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§ 47 VgV).
[4.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf nur teilweise Bereiche (§ 47 VgV).
[5.] Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 vorliegen.
1.] Berufshaftpflichtversicherung:
[2.] Durchschnittlicher Jahresumsatz. Erklärung zu den Netto-Umsätzen entsprechender Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018/2019/2020, letzteres ggf. geschätzt) gemäß VgV § 45 Abs. 4 Nr. 4. Für Bewerbergemeinschaften gilt: Dieser Nachweis ist von mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu führen.
[3.] Mit dem Angebot ist die Erklärung zur Frauenförderverordnung gem. Berliner Vergabegesetz (wirt-2141) einzureichen.
[1] Mit der Bewerbung ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen zu erbringen: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
[2] Min. 150.000 € Jahresumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
[1.] Qualifikation / Berufserfahrung des Projektleiters
[2.] Qualifikation / Berufserfahrung des Projektmitarbeiters
[3.] Beschäftigte Bauingenieure
[4.] Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekte, die mit der Bauaufgabe vergleichbar sind.
[1.] Berufserfahrung des zuständigen Projektleiters: Der zuständige Projektleiter muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung verfügen (gerechnet ab Hochschulabschluss)
[2.] Anzahl der beschäftigten Bauingenieure: Der Bewerber muss in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt über min. 2 dauerhaft Beschäftigte Architekten / Bauingenieure verfügen.
[3] Nachweis von zwei vergleichbaren Referenzprojekte (Mindestbaukosten [KG 300+400] = 5 mio. € netto) die in Summe folgenden Bedingungen erfüllen müssen: Eine/beide Referenzen:
-hatte / hatten einen öffentlichen Auftraggeber,
-hatte / hatten Denkmalschutzanforderungen
-Der Bewerber hat mindesten die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten, Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen;
2. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bewerberfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen;
3. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerberfragebogen vollständig ausgefüllt eingereicht wird;
4. Beabsichtigt der Bewerber, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern;
5. Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen;
6. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers/Bieters nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Bewerbungen/Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen;
7. Der Auftraggeber sowie der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ggf. inkl. Nachunternehmer bestätigen wechselseitig, dass die aus dem Vergabeverfahren resultierenden personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich damit verbundener Dokumentationspflichten ggf. von seiten Dritter erforderlich ist.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
9. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierungfirma/notwendig, wenn das Unternehmen nicht bereits registriert ist. Zu beachten ist, dass alle Bewerber/ Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Fragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer