Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflegeleistungen für Liegenschaften in Bonn und naher Umgebung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Bonn - VOEK 152-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 152-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflegeleistungen für Liegenschaften in Bonn und naher Umgebung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Bonn - VOEK 152-21
Los 1 Grünpflegeleistungen in 53113 und 53175 Bonn
Los 2 Grünpflegeleistungen in 53117 Bonn
Los 3 Grünpflegeleistungen in 53127, 53121, 53175, 53123 und 53113 Bonn
Los 4 Grünpflegeleistungen in 53175, 53173 und 53179 Bonn
Los 5 Grünpflegeleistungen in Meckenheim
Los 6 Grünpflegeleistungen in 53474 Bad Neuenahr Ahrweiler
Los 7 Grünpflegeleistungen in 53757 Sankt Augustin
Los 8 Grünpflegeleistungen in 53913 Swisttal
Grünpflegeleistungen in 53113 und 53175 Bonn
Bundesliegenschaften in Bonn
Grünpflege auf den Außenanlagen von 15 Bundesliegenschaften in Bonn
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 29.02.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen nach Bedarf
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Grünpflegeleistungen in 53117 Bonn
Bundesliegenschaften in Bonn
Grünpflege auf den Außenanlagen von sechs Bundesliegenschaften in Bonn
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 29.02.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen nach Bedarf
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Grünpflegeleistungen in 53127, 53121, 53175, 53123 und 53113 Bonn
Bundesliegenschaften in Bonn
Grünpflege auf den Außenanlagen von sechs Bundesliegenschaften in Bonn
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 29.02.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen nach Bedarf
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Grünpflegeleistungen in 53175, 53173 und 53179 Bonn
Bundesliegenschaften in Bonn
Grünpflege auf den Außenanlagen von sechs Bundesliegenschaften in Bonn
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 29.02.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen nach Bedarf
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Grünpflegeleistungen in Meckenheim
Bundesliegenschaft in Meckenheim
Die Adresse wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Meckenheim
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 29.02.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen nach Bedarf
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Grünpflegeleistungen in 53474 Bad Neuenahr Ahrweiler
Bundesliegenschaft in Bad Neuenahr Ahrweiler
Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 29.02.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen nach Bedarf
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Grünpflegeleistungen in Troisdorf und Sankt Augustin
Bundesliegenschaften in Troisdorf und Sankt Augustin
Grünpflege auf den Außenanlagen von zwei Bundesliegenschaften in Troisdorf und Sankt Augustin
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 29.02.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen nach Bedarf
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Grünpflegeleistungen in 53913 Swisttal
Bundesliegenschaft in Swisttal
Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Swisttal
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 29.02.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grünpflegeleistungen nach Bedarf
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaber/-in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Anhang II der Vergabeunterlagen),
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anhang II der Vergabeunterlagen),
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet (Anhang II der Vergabeunterlagen) Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anhang II der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (Anhang II der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden 2,0 Mio. €, Sachschäden 2,0 Mio. €, sonstige Vermögensschäden 100.000 €.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Der Gesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr muss losbezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart folgende Mindesthöhe erreichen:
Los 1 = 540 T€ netto
Los 2 = 148 T€ netto
Los 3 = 631 T€ netto
Los 4 = 249 T€ netto
Los 5 = 85 T€ netto
Los 6 = 247 T€ netto
Los 7 = 212 T€ netto
Los 8 = 216 T€ netto
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose darf der Gesamtumsatz die Summe der vorgenannten Mindestumsätze für die angebotenen Lose nicht unterschreiten (im Vordruck Anhang II enthalten).
Angaben/Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Anhang II der Vergabeunterlagen):
1. Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notw. Sicherheitsbestimmungen auszuführen
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung
(Nur Los 4 WE 142848; Los 5 WE 142570 ; Los 8 WE 123548 nur BMI)
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1).
-Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
-Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü1) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird. (im Vordruck Anhang II enthalten)
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen).
3. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Grünpflege von mind. 2 verschiedenen Referenzgebern der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des AG und ASP mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine Referenz gilt hinsichtlich des Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag jährlich mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
Los 1 = 189 T€ netto
Los 2 = 51 T€ netto
Los 3 = 220 T€ netto
Los 4 = 87 T€ netto
Los 5 = 30 T€ netto
Los 6 = 86 T€ netto
Los 7 = 74 T€ netto
Los 8 = 75 T€ netto
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
4. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Auf gesonderte Anforderung sind weitere Angaben zu machen und weitere Unterlagen vorzulegen (siehe Anhang II der Vergabeunterlagen)
5. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Auf gesonderte Anforderung der AG die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ und etwaige Nachweise vorzulegen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
6. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen (Anhang II der Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Besondere Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB:
Sicherheitsüberprüfung für Los 4 WE 142848, Los 5 WE 142570 und Los 8 WE 123548 (nur BMI):
Da einige der Liegenschaften von Bundesbehörden mit erhöhtem Sicherheitsanspruch genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den AN und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen dieser Liegenschaft betrauten Personen (einschl. eventueller Unterauftragnehmer) einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der Anlagen 1.2 aus den Losen 4, 5 und 8.
Für alle Lose:
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen vorgesehenen Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Das für die Durchführung von Maßnahmen an Innenraumbegrünung vorgesehene Personal muss ebenfalls über eine besondere fachliche Eignung verfügen (Abschlussprüfung als Florist/Floristin oder Gärtner/in im Zierpflanzenbau). Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten.
Lose 7 und 8:
Den Beschäftigten des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer bzw. sein Unterauftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache bis zum 29.11.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind spätestens bis zum 22.11.2021 zu vereinbaren.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Teilnahme werden die Teil-nehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 06.12.2021, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de