Offenes Verfahren (EU-weit) für die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen (Papier, Pappe, Kartonagen) für mehrere Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 018-19 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 018-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) für die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen (Papier, Pappe, Kartonagen) für mehrere Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 018-19
Leerung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Umleerbehältern für mehrere Liegenschaften in Berlin
Berlin
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Die Ausschreibung umfasst Liegenschaften in den folgenden Stadtteilen mit der Angabe der relativen Verteilung in %:
- Charlottenburg-Willmersdorf, 8,11%
- Friedrichshain-Kreuzberg, 0,27%
- Lichtenberg-Hohenschönhausen, 5,68%
- Marzahn-Hellersdorf, 0,81%
- Mitte, 16,22%
- Neukölln, 0,54%
- Pankow, 5,14%
- Reinickendorf, 15,41%
- Spandau, 13,78%
- Steglitz-Zehlendorf, 24,86%
- Tempelhof-Schöneberg, 5,14%
- Treptow-Köpenick, 4,05%
Die Leerung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Umleerbehältern soll an 159 Adressen mit jeweils 370 Anfallstellen für größtenteils Wohnliegenschaften sowie Dienst- und Gewerbeliegenschaften erfolgen. Weitere Informationen wie insbesondere die postalischen Anschriften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren (EU-weit) für die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen (Papier, Pappe, Kartonagen) für mehrere Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 018-19
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-04 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung Ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-04) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 7.5.2021 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland