Hopfenmarkt & Archäologisches Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: 1260
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/mitte/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luchterhandt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hopfenmarkt & Archäologisches Fenster
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebaulich-freiraumplanerische Neuorganisation und Neugestaltung des historischen Hopfenmarkts in der Hamburger Altstadt im Lichte der umfangreichen Maßnahmen zur Belebung der Altstadt und Berücksichtigung bestehender und künftiger verkehrlicher Erfordernisse und Zielsetzungen.
Ferner ist der hochbauliche Entwurf für das sogenannte "Archäologische Fenster" Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe, das
als Ausstellungsgebäude Einblicke in einen teilweise freigelegten
Bereich der ca. 1.000 Jahre alten "Neuen Burg" gewährt und die
Ursprünge der Hamburger Stadtgeschichte einem breiten Publikum
erlebbar machen soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften aus Architektinnen/Architekten mit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten oder die Teilnahme als Generalplaner beider Disziplinen ist zwingend erforderlich. Die geforderten Nachweise sind den Ausloberinnen vorzulegen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Jede/r Teilnehmer/in hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/innen mit Vor- und Zunamen zu benennen. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.
Neben 8 gesetzten Teams aus Architekten/Architektinnen und Landschaftsarchitekten/-architektinnen werden 22 weitere Teams durch einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt. Die Bewerber/innen müssen ein Team aus Architekten/Architektinnen und Landschaftsarchitekten/-architektinnen bilden.
Aus dem Teilnahmewettbewerb werden aus denjenigen, die die Mindestkriterien erfüllen, 11 junge und 11 arrivierte Büros zur Angebotsbearbeitung aufgefordert. Ein Büro gilt im vorstehenden Sinne als jung, wenn die Kammereintragung der Geschäftsführung nicht älter als 7 Jahre ist. Ansonsten handelt es sich um arrivierte Büros im vorstehenden Sinne.
Alle Teilnehmenden müssen die folgenden Kriterien erfüllen. Die Kriterien sind auch den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Durch den Teilnahmewettbewerb werden in getrennten Losverfahren 11 junge und 11 arrivierte Büros aus denjenigen ausgelost, die die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen.
Kriterien zur Teilnahme
1. Formale Kriterien
- fristgerechter Eingang der Bewerbung
- Erklärung der wirtschaftlichen Verknüpfungen
- Erklärung zu Ausschlussgründen
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen
- Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe
- Berufliche Eignung / Erlaubnis zur Berufsausübung
- Erklärungen zur Arge aus Architekten/Architektinnen und Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen
- Unterschrift
2.1. Mindestkriterien (junges Büro)
- mind. ein hochbauliches Projekt der Honorarzone III (Neubau/Erweiterungsbau) aus bearbeiteten Leistungsphasen 2-5 gem. § 34 HOAI 2021
- mind. ein freiraumplanerisches Projekt der Honorarzone IV aus bearbeiteten Leistungsphasen 2-5 gem. § 39 HOAI 2021
2.2. Mindestkriterien (arriviertes Büro)
- mind. ein hochbauliches Projekt der Honorarzone III (Neubau/Erweiterungsbau) aus bearbeiteten Leistungsphasen 2-5 gem. § 34 HOAI 2021
- mind. ein hochbauliches Projekt der Honorarzone III (Neubau/Erweiterungsbau) aus bearbeiteten Leistungsphasen 6-8 gem. § 34 HOAI 2021 mit einem Bauvolumen von 1 Mio. Euro
- mind. ein freiraumplanerisches Projekt der Honorarzone IV aus bearbeiteten Leistungsphasen 2-5 gem. § 39 HOAI 2021
- mind. ein freiraumplanerisches Projekt der Honorarzone IV aus bearbeiteten Leistungsphasen 6-8 gem. § 39 HOAI 2021 mit einem Bauvolumen von 1 Mio. Euro
Erfüllen in der jeweiligen Senioritätskategorie mehrere Bewerber/innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerber/innen/zahl in der jeweiligen Senioritätskategorie zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmendenanzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen dieser Senioritätskategorie zu losen.
Es besteht die Möglichkeit, sich verkehrsplanerisch beraten zu lassen. Die Teilnehmenden der 1. Phase erhalten ein kostenfreies Kontingent zur Beratung durch die beratend in das Verfahren eingebundenen Fachgutachterbüros aus dem Bereich der Verkehrsplanung von 2 Stunden. Die Inanspruchnahme dieses Angebots wird dringend empfohlen.
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind:
- natürliche Personen, die gemäß den Regelungen des Staates, in dem sie ansässig sind (beschränkt auf die EWR-Mitgliedsstaaten, die Schweiz und das Vereinigte Königreich), am Tage der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2001/19/EG gewährleistet ist.
- es sind nur Bewerbergemeinschaften aus sowohl Architekten/Architektinnen als auch Landschaftsarchitekten/-architektinnen teilnahmeberechtigt.
- juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern mindestens ein/e Gesellschafter/in oder bevollmächtigte/r Vertreter/in und die/der verantwortliche Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Dieses gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Bewerbergemeinschaften haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch und benennen eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter, die/der für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Nachfolgende Kriterien sind verbindliche Grundlage der Entscheidung des Preisgerichts in Phase 1 und 2 gemäß § 72 Abs.2 VgV iVm § 6 Abs.2 RPW. Hierbei sind die inhaltlichen Schwerpunkte der beiden Phasen zu beachten: In der 1. Phase steht das städtebauliche Konzept im Vordergrund, in der 2. Phase sollte freiraumplanerische und architektonische Gestaltung vertieft werden.
Städtebau und Objektplanung Freianlagen
- Städtebauliche und stadträumliche Qualität
- Qualität der Umsetzung denkmalpflegerischer Belange
- Qualität des Nutzungskonzepts bzw. Umsetzung von Nutzungsideen der beteiligten Akteure/Akteurinnen
- Gestaltqualität, Atmosphäre und Aufenthaltsqualität
- Qualität des Verkehrskonzepts (einschließlich fußläufiger Verbindungen) und Funktionalität der Erschließung
- Qualität des Konzepts zur Nachhaltigkeit und des ökologischen Konzepts
- Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Unterhalt und Betrieb
Objektplanung Gebäude
- Baukörpergliederung, Originalität und Gestaltqualität der Fassaden
- Qualität der Inszenierung und der Erlebbarkeit des archäologischen Erbes
- Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Funktionsprogramms
- Nutzungsqualität
- Erschließungskonzept
- Barrierefreiheit
- Qualität des energetischen Konzepts und des Konzepts zur Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Unterhalt und Betrieb
- Einhaltung der Kostenobergrenze
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von den Ausloberinnen in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung unter Einhaltung der vorstehenden Kriterien.
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (netto) zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme teilweise als Aufwandsentschädigung auszuschütten. In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Dort werden durch das Preisgericht bis zu 12 Teams für die zweite Phase ausgewählt. Das Preisgericht kann einstimmig Abweichungen beschließen. Alle Teilnehmenden der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Die verbleibende Wettbewerbssumme ist beabsichtigt für folgende Preise sowie Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:
- 1. Preis: [Betrag gelöscht] Euro (netto)
- 2. Preis: [Betrag gelöscht] Euro (netto)
- 3. Preis: [Betrag gelöscht] Euro (netto)
- Anerkennungen: [Betrag gelöscht] Euro (netto)
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3. Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
- Anlage 1: Bewerberbogen (drei Dokumente),
- Anlage 2: Verfahrensteil,
- Anlage 3: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen und Speichern der Anlage 1, dass alle Angaben korrekt dargestellt werden. Weitere, erst für die Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von in Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfallberufen hat.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 30 Verfahrensteilnehmern nachträglich (bis spätestens 7 Kalendertage nach Versand der Auslobungsunterlagen) als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags abzusehen.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Auszüge aus dem Verfahrensteil:
8. Realisierung und weitere Beauftragung
Das Vergabeverfahren wird in Anlehnung an § 4 Abs.2 VgV im Namen und im Auftrag von zwei öffentlichen Auftraggebern - scil. der Sprinkenhof GmbH und der Freien und Hansestadt Hamburg/Bezirk Mitte - gemeinsam durchgeführt. Die Auftraggeber erwarten eine integrierte und aufeinander abgestimmte Entwurfsleistung von Objekt- und Freianlagenplanung. Die Entwürfe sind als ein Wettbewerbsbeitrag einer Bietergemeinschaft oder Generalplaner einzureichen und werden auch entsprechend gemeinsam juriert und bepreist.
Ungeachtet dessen werden die zu vergebenen Planungsaufträge getrennt nach den Planungsdisziplinen mit separaten Verträgen wie folgt beauftragt: Objektplanung beauftragt die Sprinkenhof GmbH und Freiraumplanung beauftragt die Freie und Hansestadt Hamburg/Bezirk Mitte. Die Bietergemeinschaft endet mit dem Zuschlag auf die Planungsverträge; eine gesamtschuldnerische Haftung besteht für die künftigen Zusammenarbeit nicht. Allerdings streben die Auftraggeber zur Sicherung der im Wettbewerb jurierte Entwurfsqualität eine ganzheitliche und integrierte Fortsetzung der städtebaulichen und architektonischen Qualität durch umfangreiche Regelungen zur Zusammenarbeit in den jeweiligen Planerverträgen an.
Die Ausloberinnen behalten sich vor, für die Realisierung das Hinzuziehen eines erfahrenen Architektur- bzw. Landschaftsarchitekturbüros als Nachunternehmer zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist eine Zustimmung der Ausloberinnen erforderlich.
Hochbauliche Beauftragung
Die Ausloberin der hochbaulichen Aufgabenstellung, die Sprinkenhof GmbH, erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 einen der Preisträger/innen mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen mindestens für die Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) und vorbehaltlich auch mit den Leistungsphasen 4 und 5 (Stufe 2) beauftragen wird, sofern das Projekt weiterverfolgt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die restlichen Leistungsphasen werden stufenweise optional vergeben.
Die erste Auftragsstufe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI. Die Entscheidung über die Realisierung des Projekts erfordert voraussichtlich einen zustimmenden Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft auf Basis der Ergebnisse der Leistungsphase 3. Erst nach diesem Beschluss können weitere Leistungen beauftragt werden. Die Ausloberinnen werden von § 14 Abs. 4 Ziffer 8 VgV Gebrauch machen und hierfür mit allen Preisträgern/Preisträgerinnen des Hochbaus und des Freiraums in ein Verhandlungsverfahren eintreten.
Freiraumplanerische Beauftragung
Die Ausloberin der freiraumplanerischen Aufgabenstellung, die Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirk Hamburg-Mitte, erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 einen der Preisträger/innen mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen mindestens für die Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) und vorbehaltlich auch mit den Leistungsphasen 4 und 5 (Stufe 2) beauftragen wird, sofern das Projekt weiterverfolgt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die restlichen Leistungsphasen werden stufenweise optional vergeben.
Die erste Auftragsstufe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI. Die Entscheidung über die Realisierung des Projekts erfordert voraussichtlich einen zustimmenden Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft auf Basis der Ergebnisse der Leistungsphase 3. Erst nach diesem Beschluss können weitere Leistungen beauftragt werden. Die Ausloberinnen werden von § 14 Abs. 4 Ziffer 8 VgV Gebrauch machen und hierfür mit allen Preisträgern/Preisträgerinnen des Hochbaus und des Freiraums in ein Verhandlungsverfahren eintreten.
Die Hinweise zur stufenweisen Vergabe und der Gewichtung der Zuschlagskrierien im Verhandlungsverfahren sind der Anlage "Verfahrensteil" zu entnehmen.
9. Bindende Vorgaben
Auf "bindende Vorgaben", die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet. Textpassagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht explizit als "bindende Vorgabe" aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten; ihre Missachtung führt nicht zum Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als "bindende Vorgaben" gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Beurteilung durch das Preisgericht führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVD1JV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]