Rahmenvertrag für Architektenleistungen für Baumaßnahmen über 150.000 Euro im Bezirk Spandau Referenznummer der Bekanntmachung: 458-2021_RV_Arch
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 201-523987)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Architektenleistungen für Baumaßnahmen über [Betrag gelöscht] Euro im Bezirk Spandau
Für Baumaßnahmen des Bezirksamtes Spandau werden regelmäßig Architektenleistungen notwendig. Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Architekturbüro geschlossen werden, das diese Leistungen kurzfristig übernehmen kann.
Bei den zu bearbeitenden Objekten handelt es sich um Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen an diversen Gebäuden (z. B. Schulen, Verwaltungsgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken) des Bezirksamtes Spandau von Berlin nach Erfordernis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Mit Erreichen des Honorarhöchstwertes [Betrag gelöscht] EUR netto sind begonnene Aufträge abzuschließen und endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN informiert den AG mindestens 6 Monate im Voraus, wenn dieser überschritten werden könnte.
Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Mit Erreichen des Honorarhöchstwertes 1.280.000,00 € brutto bzw. 1.075.630,25 € netto sind begonnene Aufträge abzuschließen und endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN informiert den AG mindestens 6 Monate im Voraus, wenn dieser überschritten werden könnte.