Laufzeitverlängerung und Leistungsanpassung Projektsteuerung Quartier Baakenhafen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafencity.com/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft mit Aufgaben zur Gebietsentwicklung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesellschaft mit Aufgaben zur Gebietsentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Laufzeitverlängerung und Leistungsanpassung Projektsteuerung Quartier Baakenhafen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufgrund von diversen Veränderungen bei der geplanten Quartiersentwicklung und als Fortsetzung zur Fertigstellung der wesentlichen Maßnahmen ist eine weitere Verlängerung der im hiesigen Veröffentlichungsportal bekannt gemachten Projektsteuerungsleistungen erforderlich (siehe 2020/S 217-533154; Ursprungsauftrag 2011/S 240-389510).

Nach derzeitigen Erkenntnissen und zeitlichen Planungen kann eine vollständige Fertigstellung der baulichen Hochbauentwicklung frühestens 2026 erreicht werden. Hinzu kommen nachlaufende Abwicklungsmaßnahmen aus Gestattungsflächenrückgaben und Schadensbeseitigungen nach Abschluss der Maßnahmen, für die jeweils weitere 6-12 Monate nach Fertigstellung berücksichtigt werden müssen. Die damit verbundene Streckung bzw. Verlängerung der ursprünglichen Leistungserbringung und der damit verbundene teilweise Entfall von

ursprünglich angesetzten Synergieeffekten führen zu entsprechenden Mehraufwendungen und Verlängerungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4

Die Projektsteuerungs- und Investorenbetreuungsleistungen sollen insoweit wie vorgesehen unterbrechungsfrei fortgeführt werden. Zusätzliche Projektsteuerungsleistungen werden nach heutigem Kenntnisstand erforderlich für den Kleinkindspielplatz Park Baakeninsel.

Daneben ist eine sachgerechte und angemessene Anpassung der Honorarvergütungssätze vorgesehen.

Die Stundensätze wurden letztmalig Im November 2018 angepasst. Die Anpassung ist begründet aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen in den vergangen vier Jahren sowie der Kostensteigerungen im Baugewerbe als solches, aber insbesondere auch wegen gestiegener Lohnkosten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Diese Bekanntmachung betrifft eine weitere Änderung des im Jahr 2012 vergebenen Auftrags zur Bekanntmachungsnummer: 2011/S 240-389510. Mangels vorliegender Referenznummer für den seinerzeit vergebenen Ursprungsauftrag kann hier nicht auf die diese Bekanntmachung referenziert werden. Die Auftraggeberin referenziert insoweit auf die bereits erfolgte Änderungsbekanntmachung Nr.: 2020/S 217-533154 für die vormalige Laufzeitverlängerung.

Verwaltungstechnisch liegt hier insoweit die Bekanntmachung einer Auftragsänderung vor.

Es werden zusätzliche Dienstleistungen erforderlich, die sich von den jetzt laufenden Verträgen und der erforderlichen Auftragssteuerung und Auftragsabwicklung nicht trennen lassen. Die Leistungen müssen unterbrechungsfrei fortgesetzt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und prognostisch auch mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22605
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22605
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2021