BIM-Planung Verkehrsstation Rudolstadt und Greiz-Dölau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48533
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Verkehrsstation Rudolstadt und Greiz-Dölau
Greiz-Dölau
Los 2_Verkehrsstation Greiz-Dölau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2_Verkehrsstation Greiz-Dölau
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit erklären wir,
(zutreffendes bitte ankreuzen)
dass wir den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(http://www.bme.de/fileadmin/pdf/Pressemeldungen/2008_11_10_BME_Verhaltensrichtlinie CoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, einhalten werden.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunter-nehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unauf-gefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Greiz-Dölau
Los 2_Verkehrsstation Greiz-Dölau
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
LST-Leistungen Lph 2
Der geplante Bahnsteig befindet sich im Bereich eines Bahnüberganges. Die Auswirkungen müssen untersucht werden. Die
Planungsleistung LST ist eng verbunden mit den Planungsleistungen aus dem HV und Bedarf kontinuierlicher Abstimmung. Ein
Wechsel würde zu erheblichen zeitlichen sowie finanziellen Mehraufwand führen.