U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0601-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c735fec26-284308de5a09ee34
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0601-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der U-Bahnhof Gützelstraße ist Teil der Linie U9 und liegt unter der Bundesallee und erstreckt sich zwischen Güntzelstraße und Trautenaustraße im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Der in 1,5-facher Tiefenlage liegende Bahnhof wurde von 1963-1965 gebaut.

Der Mittelbahnsteig hat eine Länge von ca. 110m sowie eine Breite von ca. 7m und ist durch 2 Vorhallen mit je 2 Ausgängen an den Bahnsteigenden zu erreichen.

Durch den Einbau eines Aufzuges wird der Bahnhof barrierefrei zu erschlossen, und erfüllt somit die Forderungen der Senatsverwaltung, den öffentlichen Nahverkehr auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gemäß den "Leitlinien zum barrierefreien Ausbau Berlins als barrierefreie Stadt" zu erschließen.

Der barrierefreie Ausbau des U-Bahnhofs Güntzelstraße wird durch den Einbau von 2 Aufzügen, der Höhenregulierung des Bahnsteiges und dem Einbau eines Blindenleitsystems realisiert.

Aufzug 1 verbindet die Bahnsteigebene mit der Vorhalle und wird durch den Umbau eines im Bahnhof integrierten Lüftungsschachtes realisiert.

Aufzug 2 verbindet die Vorhalle mit der Straßenebene. Für den Deckendurchbruch müssen Kabeltrassen von Vattenfall und Telekom umverlegt werden.

Bei der Höhenregulierung des Bahnsteigs wird der vorhandene Asphaltbelag abgebrochen und neuer Belag aus Feinsteinzeugfliesen mit 2% Gefälle von der Bahnsteigplatte weg verlegt.

Die zu erbringenden Leistungen umfassen:

Architekten- und Ingenieurleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 6 bis 9 und Bauüberwachung in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.

Eigenerklärung:

1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG

und AufenthG

4. Erklärung zum KRG

5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung

(Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und

finanzielle Leistungsfähigkeit:

1. Erklärung zu Umsätzen

- Gesamtumsatz des Unternehmens in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- Umsatz des Unternehmens in den letzten

3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf

Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden

Leistungen vergleichbar sind

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:

Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und

berufliche Leistungsfähigkeit:

1.

Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein. Der Bewerber muss mind. 2 festangestellte Objektplaner mit abgeschlossenem Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwe-sen oder Architektur vorweisen können.

a.

Es sind 2 Referenzen einzureichen, bei der Leistungen der Objektplanung (Lph. 6-9) und der besonde-ren Leistung "örtliche Bauüberwachung" gem. HOAI für Baumaßnahmen im Bestand mit statisch kon-struktiven Eingriffen für einen barrierefreien Ausbau oder Zugangserweiterung (Neubau eines Aus-gangs) erbracht wurden. Als Referenzobjekte zählen nur Untergrundbahnhöfe oder Viadukt Bahnhöfe. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

Folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der einzureichenden Referenzen sind vorgegeben:

1. Baukosten:

Referenz 1 im Gesamtumfang von mindestens 4 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400)

Referenz 2 im Gesamtumfang von mindestens 2 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400)

2. Leistungsinhalt & Objektart:

Referenzen 1 & 2 müssen sich auf Ingenieurleistungen der Objektplanung Lph.6-9 und Bauüberwa-chung für Untergrundbahnhöfe oder Viadukt Bahnhöfe beziehen.

Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe zu-gelassen werden.

Die eingereichten Referenzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

(1) Die Leistungserbringung (gegenständliche Ingenieurleistung) der Referenz soll abgeschlossen und nicht älter als Abschlussdatum 2010 sein. Referenzen, die nicht abgeschlossen oder älter sind, werden im Kriterium "Alter" mit 0 Punkten bewertet. Leistungserbringung/Abschluss der Refe-renzen muss somit ab 01.01.2010 oder jünger erfolgt sein.

(2) Positiv bewertet wird, wenn den Referenzen hervorgeht, dass es sich beim Leistungsumfang/Leis-tungserbringung um eine ausgeführte Maßnahme unter laufendem Bahnbetrieb handelt.

(3) Positiv bewertet wird, wenn die Referenz mit verschiedenen statisch-konstruktiven Bauzwischen-zuständen erbracht wurde.

(4) Positiv bewertet wird, wenn im Rahmen der Objektüberwachung/Bauoberleitung (LPH 8) und Ört-liche Bauüberwachung gem. HOAI folgende Bauleistungen überwacht wurden. Diese sind: Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Natur- und Betonwerksteinarbeiten, Putzarbeiten, Flie-sen- und Plattenarbeiten, Metallbauarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen, Kor-rosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, Betoninstandsetzungsarbeiten, Abbruch- und Rückbauar-beiten, Winterbau- und Schutzmaßnahmen, Maßnahmen der Verkehrslenkung sowie Asphalt- und Pflasterarbeiten bewertet.

(5) Es dürfen maximal zwei Referenzen eingereicht werden. Bei Überschreitung der Maximalzahl von 2 Referenzen, werden nur die 2 Referenzen bewertet, welche die höchsten Baukosten (KG 300+400) ausweisen.

(6) Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags und somit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn eine der Referenzen (1-2) die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt.

2.

Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter

- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten

3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu

vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen

erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten

3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten

Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte

Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/

Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

-Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein. Der Bewerber muss mind. 2 festangestellte Objektplaner mit abgeschlossenem Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwe-sen oder Architektur vorweisen können.

-Es sind 2 Referenzen einzureichen, bei der Leistungen der Objektplanung (Lph. 6-9) und der besonde-ren Leistung "örtliche Bauüberwachung" gem. HOAI für Baumaßnahmen im Bestand mit statisch kon-struktiven Eingriffen für einen barrierefreien Ausbau oder Zugangserweiterung (Neubau eines Aus-gangs) erbracht wurden. Als Referenzobjekte zählen nur Untergrundbahnhöfe oder Viadukt Bahnhöfe. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

-Referenz 1 im Gesamtumfang von mindestens 4 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400)

-Referenz 2 im Gesamtumfang von mindestens 2 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400)

-Referenzen 1 & 2 müssen sich auf Ingenieurleistungen der Objektplanung Lph.6-9 und Bauüberwachung für Untergrundbahnhöfe oder Viadukt Bahnhöfe beziehen.

-Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags und somit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn eine der Referenzen (1-2) die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach

den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des

GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird

folgendes System zugrunde gelegt:

1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen

Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und

Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass

Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der

Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich

Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung

der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung

auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,

Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle

Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren.

2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern

zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und

Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf

Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss

des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §

123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein

Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines

Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §

98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21

SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und

gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB

geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein

zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin

bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich

aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus

der Eigenerklärung "Fachkundenachweis" (Formblatt) ergeben.

4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu

vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält

sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,

Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu

berücksichtigen.

5. Es ist geplant die 3 bestqualifiziertesten Teilnehmer(n) des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 3. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Be-werbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) der Referenz 1 aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los.

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:

1. Eigenerklärung zur Eignung

2. Eigenerklärung Fachkundenachweis

3. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft

4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU

5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden im Auftragsfall für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1

GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG

unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der

Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die

interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung

angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die

Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine

erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -

bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur

Angebotsabgabe.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich

unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.

I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.

II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0601-2021 zu erfolgen. Die

Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte

Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der

Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche

Fragen erteilt, die bis zum 19.11.2021 an die unter

Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.

Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)

u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern

zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin

veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,

täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen

Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von

Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die

Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten

Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf

frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu.

Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.

auch III.1):

5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem

Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher

Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die

Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe

dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes

Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten

Formular vorzulegen.

Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe

bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das

jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige

und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die

Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein

Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.

Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen

und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu

berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis

III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen

insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die

Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem

Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden

Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer

Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im

Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle

Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,

dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die

Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick

auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die

erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im

Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt

werden.

7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der

Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die

Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer

IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

8. Erläuterung zum Ablauf:

Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden

Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die

BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage

der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den

Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der

Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der

Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu

verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den

verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese

verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten

verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß

der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des

Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze

zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber

trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung

und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.

durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn

die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen

Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2021