CAFM & Prüftool Wartung/Support und Anpassungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2020-0424

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c8336570a-765fd8451102f68d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

CAFM & Prüftool Wartung/Support und Anpassungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2020-0424
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), im Folgenden Auftraggeber (AG), setzt zur Verwaltung ihrer Gebäude und Infrastrukturen ein Building Information System (BIS) mit den Modulen CAFM (Computer Aided Facility Management) und Prüftool (Bezeichnungs-Verwaltungssystem) des Herstellers Byron Informatik AG ein.

Im Rahmen dieser Vergabe beabsichtigt der AG einen Auftragnehmer (AN) mit einem Rahmenvertrag für regelmäßige Wartungsleistungen sowie Leistungen nach Bedarf zur Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten und zur Weiterentwicklung des Systems zu beauftragen.

Gegenstand des Vertrages sind u.a. folgende Leistungen:

Betreuung und Wartung der Module CAFM und Prüftool

Bereitstellung und Durchführung von Software- und System-Updates

Fehlerbehebung im laufenden Betrieb

Konzeption, Beratung sowie Umsetzung zukünftiger Erweiterungen

Beratung bei strategischen- und Schnittstellenfragen

Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2022. Die Laufzeit des abzuschließenden Vertrages beträgt 36 Monate mit Option auf zweimalige 12-monatige Verlängerung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72222200 Planung von Informationssystemen oder -technologie
72222300 Informationstechnologiedienste
72223000 Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung
72224200 Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
72226000 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Pflege, Wartung und Support für das beim AG betriebene Byron/BIS (Module CAFM und Prüftool). Zudem sollen Anpassungsleistungen in Form von Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen erbracht werden. Insbesondere müssen die Infrastruktur des Basissystems angepasst und Schnittstellen überarbeitet werden.

Sowohl das CAFM-System als auch das Prüftool spielen beim AG eine wesentliche Rolle bei der Abwicklung von technischen, infrastrukturellen sowie kaufmännischen Facility Management Geschäftsprozessen.

Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2022. Die Laufzeit des abzuschließenden Vertrages beträgt 36 Monate mit Option auf zweimalige 12-monatige Verlängerung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung des Vertrages um 2 mal 12 Monate.

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

1)

Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.

2)

Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen').

Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.

3)

Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

4)

Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)

Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.

5)

Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.

Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.

Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 1.000.000,00€ (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren/Wirtschaftsjahren (2020, 2019, 2018).

Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).

Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Unternehmensreferenzen

Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.

Als vergleichbarer Auftragsgegenstand gilt ein Vertrag zur Wartung und Anpassung der Byron/BIS-Module CAFM und Prüftool bzw. ein Vertrag zur Wartung der Byron/BIS-Module CAFM und Prüftool sowie ein Vertrag zur Anpassung der Byron/BIS-Module CAFM und Prüftool.

Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.

2) Hersteller-Autorisierung

Nachweis einer Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG, die berechtigt, Dienstleistungen zu Wartung und Anpassung an den Byron/BIS-Modulen CAFM und Prüftool vorzunehmen.

Für den geforderten Nachweis gemäß III.1.3), Punkt 2 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.

3) Deutschkenntnisse des eingesetzten Personals

Nachweis über sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse.

Für den geforderten Nachweis gemäß III.1.3), Punkt 3 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Unternehmensreferenzen

Wenn die Referenz beide Leistungsarten (Wartung und Anpassung) umfasst, muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden.

Wenn die Referenz nur je eine Leistungsart umfasst (Wartung oder Anpassung), muss mindestens eine Referenz je Leistungsart vorgelegt werden.

Der Wartungsvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben, die Anpassungsleistungen müssen mindestens 100 Personentage umfassen.

Der Vertrag darf nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung).

Pro Referenz sind folgende Angaben gefordert:

Name des Unternehmens (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer etc.), der die Leistung erbracht hat

Name und Adresse des Auftraggebers

Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber

Titel und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen

2) Hersteller-Autorisierung

Die Autorisierung muss von der Byron Informatik AG ausgestellt sein, die Autorisierung muss gültig bzw. ohne Ablaufdatum sein und die Autorisierung muss mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden (bitte über Datei importieren als separates Dokument im AI Bietercockpit hochladen).

3) Deutschkenntnisse des eingesetzten Personals

Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über Deutschkenntnisse verfügt, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.

Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.

Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

gemäß Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

- Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.

b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

c) Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG verfügen, die ihn berechtigt, Dienstleistungen zur Anpassung und Wartung am CAFM & Prüftool (Byron/BIS) vorzunehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/11/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/01/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1)

Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen

2)

Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2020-0424 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.11.2021, 11:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

3)

Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

4)

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.

2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.

3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.

4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.

5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2021