Transportdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-hh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transportdienstleistungen
Die LOTTO Hamburg GmbH plant die Durchführung von Transportfahrten zur regelmäßigen und unregelmäßigen Belieferung der LOTTO-Annahmestellen der LOTTO Hamburg GmbH im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (derzeit ca. 430 Annahmestellen) mit den verschiedensten LOTTO Produkten.
Belieferungen der LOTTO-Annahmestellen
Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen sind vom Auftragnehmer regelmäßig mit BINGO-Losen und unregelmäßig nach Bedarf mit unterschiedlichen Materialien, beispielsweise bei hohen Jackpots mit Plakaten, bei Sonderauslosungen mit Sonderspielscheinen und zu besonderen Anlässen mit Annahmestellen-Informationen und Teilnahmebedingungen zu beliefern.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für die Laufzeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 fest abgeschlossen. Wird die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um noch ein weiteres Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2025 ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf.
Sondertouren für die LOTTO-Annahmestellen
Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen sind vom Auftragnehmer unregelmäßig nach Bedarf mit unterschiedlichen Werbe-materialien und/oder Rubbellos-Adventskalendern zu beliefern. Ausnahmsweise hat der Auftragnehmer auch Sonderspielscheine im Rahmen dieser Sondertouren in die LOTTO-Annahmestellen auszuliefern, wenn der Auslieferungszeitpunkt dieser Sonderspielscheine in den Zeitraum einer Sondertour fällt.
Ebenso sind durch den Auftragnehmer unregelmäßig nach Bedarf Werbematerialien oder Spiel-scheine aus den LOTTO-Annahmestellen abzuholen und an den Geschäftssitz von LOTTO Hamburg zu liefern.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für die Laufzeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 fest abgeschlossen. Wird die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr. Wird die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien ge-kündigt, verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um noch ein weiteres Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2025 ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand des vom Bieter eingereichten Eignungsangaben geprüft. Zur Eignungsprüfung sind vom Bieter Angaben und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Angebot abzugeben (vgl. Eignungsangaben). Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben in dem Dokument Eignungsangaben. Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen. Zudem ist vom Bieter eine Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere seine Angaben im Dokument Eignungsangaben. Dort sind vom Bieter Erklärungen zum Umsatz der angegebenen drei Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) und zum mittleren Jahresumsatz abzugeben. Ebenso hat der Bieter auf einer eigenen erstellten Unterlage eine Unternehmensdarstellung einzureichen. Aus der Unternehmensdarstellung sollen insbesondere - die allgemeine Darstellung des Unternehmens (wie Gründung,
Unternehmensgegenstand etc.) - unter Aufführung der gesellschaftsrechtlichen Besitzverhältnisse einschließlich eines etwaig bestehenden
Beherrschungsvertrages und die Darstellung etwaig abhängiger finanzieller Verflechtungen zu anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe (bspw. bestehender Gewinnabführungsvertrag mit einem anderen Unternehmen) sowie - Ausführungen zum Leistungsportfolio des Bieters hervorgehen.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Dokument Eignungsangaben.
LOTTO Hamburg fordert und erwartet Referenzen, die nicht älter als 2018 und den beschriebenen Leistungen möglichst nahe kommen. Vergleichbar sind Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag insbesondere dann, wenn • die Durchführung von mindestens 150 Transportfahrten unter Einhaltung von Terminfristen in den letzten drei Jahren (2018-2020), (siehe Leistungsbeschreibung Los 1) • die Durchführung von mindestens 50 Sondertransportfahrten unter Einhaltung Terminfristen in den letzten drei Jahren (2018-2020), (siehe auch Leistungsbeschreibung Los 2) zum Gegenstand hatten.
Der Bieter hat dazu den Auftraggeber mit Namen und Anschrift zu benennen. Er hat die Art und den Umfang der Leistung zu beschreiben, den Leistungszeitraum und den Auftragsumfang (Anzahl durchgeführter Transportfahrten im Leistungszeitraum) anzugeben.
LOTTO Hamburg behält sich in diesem Zusammenhang vor, sich vom Bieter Ansprechpartner zu den angegebenen Referenzen benennen zu lassen, um die vom Bieter getätigten Angaben zu den Referenzen zu überprüfen.
Der Bieter hat zudem in dem Dokument Eignungsangaben zu erklären, dass seine Transportfahren und Begleitpersonen die deutsche Sprache sprechen und verstehen.
Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.