1346-AS-Druckerverbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 1346-AS-Druckerverbrauchsmaterial
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 186-481532)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
1346-AS-Druckerverbrauchsmaterial
Die BWI GmbH sowie die Dienststellen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung haben derzeit u.a. Drucker, Multifunktionsgeräte, Plotter und Scanner des Herstellers Hewlett Packard (HP) im Einsatz und haben insofern insbesondere laufenden Bedarf für die Versorgung mit Verbrauchsmaterial.
Die BWI ist damit beauftragt worden, für das Bundesministerium der Verteidigung (nachfolgend "BMVg" genannt) und die Bundeswehr eine vertragliche Grundlage für den Erwerb von Druckerverbrauchsmaterial für HP-Geräte zu schaffen. Die konkret durch den Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mit der beabsichtigten Vergabe bzw. dem im Rahmen der Vergabe abzuschließenden Rahmenvertrag soll für die BWI GmbH sowie die Dienststellen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung eine rechtliche Grundlage für die produktneutrale Beschaffung und Rückführung von Verbrauchsmaterial inklusive der fachgerechten Entsorgung/Wiederverwendung von rückgeführtem Verbrauchsmaterial geschaffen werden. Austausch und Einbau des Verbrauchsmaterials werden vom Auftraggeber selbst übernommen und sind nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrags.
Hinweis: die BWI soll unter diesem Rahmenvertrag selbst nicht abrufberechtigt sein. Stattdessen sollen das BMVg und die in diesem Rahmenvertrag nachfolgend näher bezeichneten Stellen des BMVg der Bundeswehr berechtigt sein, den Auftragnehmer auf Grundlage des abzuschließenden Rahmenvertrags im Namen und auf Rechnung des Bundes mit der Erbringung der Vertragsleistungen zu beauftragen. Somit wird die BWI nicht in Rechte und Pflichten des Rahmenvertrages eintreten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen