Verlängerung von IBM Software-Subscription und -Support
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vdek.com
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung von IBM Software-Subscription und -Support
Verlängerung von IBM Software-Subscription und -Support vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 gem. EVB-IT Pflegevertrag S ( Langfassung)
Askanischer Platz 1 10963 Berlin
Verlängerung von IBM Software-Subscription und -Support vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 gem. EVB-IT Pflegevertrag S ( Langfassung) Passport-Advantage-Vertrag: 45864
Bieterfragen an die Vergabestelle sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E44761872) bis einschließlich 05. November 2021, 10: 00 Uhr einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB §§ 123, 124 GWB.
2. Berufs-/Handelsregisterauszug (Als Nachweis darüber, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, eingetragen ist; dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 12 Monate sein.
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt ( bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
3.Gewerbezentralregisterauszug (Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister. Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerberegister ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber, nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (beifügen).
1. Ggf. Erklärung über den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmer/Eignungsleihe Der Bewerber kann im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungs-fähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Unteraufträgen einhergehen. Bei Bedarf von Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, des Nachunternehmers“ zu verwenden 2. Ggf. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern abgegebene Erklärung abzugeben. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Betriebshaftpflichtversicherung Die Bieter weisen eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung, in Kopie, nach. Für Personen- und Sachschaden. Mindestbedingung der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden von 2,0 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,5 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr) Sofern die Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er dem Auftraggeber spätestens nach Bekanntgabe der Zuschlagserteilung nachzuweisen.
1. Referenzen:Vom Bieter sind mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Bitte benennen Sie mind. drei Referenzobjekte innerhalb der letzten drei Jahre. Einschließlich Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, Beschreibung der Leistung, den Auftragszeitraum und das Auftragsvolumen. Sollte der Auftragnehmer erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet worden sein bzw. seine Tätigkeit aufgenommen haben, reichen Sie ggf. vorhandene Referenzen ein und erläutern kurz, warum es nicht möglich ist, mehrere Referenzen einzureichen.
Offizieller Vertriebspartner für IBM Produkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichnung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Unterlagen erhalten Sie über die Plattform subreport in Verbindung mit der ELViS-ID: www.subrepot.de/E44761872. Zusätzliche Fragen über Vergabeunterlagen, das Anschreiben oder zur Ausführung stellen Sie bitte über die Plattform unter der o.g. ELViS-ID eine vorherige Anmeldung/ Registrierung bei subreport ist erforderlich. Fragen werden schnellstmöglich beantwortet und allen Bietern gleichförmig über die Plattform zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §134 Informations-und Wartepflicht:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Inform. über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2)Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Inform. nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Inform. durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche AG beschließen,bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmenschädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.Verfahren vor der Vergabekammer:§ 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Sachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. §161 Form und Inhalt:(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vk einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsb. dieses Gesetzes zubenennen.(2) Die Begrd muss die Bzg.des Antragsgeg., eine Beschreib. der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bez. der verfügb. Beweism. enthalten sowie darlegen, dass die Rüge ggü. dem AG erfolgt ist;sie soll,soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen.