Entsorgung diverser Abfälle Referenznummer der Bekanntmachung: OV 2021-256
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung diverser Abfälle
Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Entsorgung von Abfällen, die bei dem Betrieb einer Müllverwertungsanlage anfallen. Hierzu zählen u.a. Roh- und Produktsäuren, Öl-Abfälle und Altöl sowie weitere Abfälle, die aufgrund der Art fachgerecht zu entsorgen sind.
Bei der Durchführung der Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, einschließlich deren etwaiger Behandlung und der Verwertung bzw. Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden weiteren Abfälle und Reststoffe, hat der Auftragnehmer sämtliche Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts vollständig und uneingeschränkt zu beachten.
Rohsäure und Produktsäure
Entsorgung von:
Rohsäure (ca. 10%ige Salzsäure)
Entsorgung aus Kapazitätsgründen
Rohsäure, verunreinigt (ca. 10%ige Salzsäure)
Entsorgung wegen Verunreinigung inkl. Tankreinigung
Produktsäure (ca. 30%ige Salzsäure)
Entsorgung aus Kapazitätsgründen
Produktsäure, verunreinigt (ca. 30%ige Salzsäure)
Entsorgung wegen Verunreinigung inkl. Tankreinigung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Calciumchlorid_SO2 und HCL
Entsorgung von:
HCl-Grube
Entsorgung von Säure-Schlamm-Gemisch aus HCl-Grube
Entsorgung aus Kapazitätsgründen oder wegen Verunreinigung
Calciumchlorid nicht fest
Entsorgung aus Kapazitätsgründen oder wegen Verunreinigung
SO2 Grube
Entsorgung aus Kapazitätsgründen oder wegen Verunreinigung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Saugumfuhrarbeiten
Saugumfuhrarbeiten
Saugfahrzeug (Saug-Druck-Tank-Fahrzeug) zur Absaugung diverser Grubeninhalte der Rauchgasreinigung HCl-Grube, SO2-Grube, CaCl2-Grube und Schlammfänge
Entsorgung aus Kapazitätsgründen oder wegen Verunreinigung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Altöl
Altöl
Entsorgung aus technischer Instandhaltung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Öl Abfälle
Öl-Abfälle
(Öl- und Benzinabscheiderinhalte, Ölfilter, Ölhaltige Abfälle, Öl-Wasser-Gemisch)
Entsorgung aus technischer Instandhaltung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Natronlauge NaOH
Natronlauge (NaOH)
Entsorgung wegen Verunreinigung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Mineralwolle
Mineralwolle
• verunreinigt
• nicht verunreinigt
Entsorgung aus technischer Instandhaltung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Gewebefilterschläuche etc
Gewebefilterschläuche
Entsorgung aus technischer Instandhaltung
Metallbehälter mit schädlichen Restanhaftungen
Entsorgung aus technischer Instandhaltung
Teflon und GFK-Abfälle
Entsorgung aus technischer Instandhaltung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Rohsäure und Produktsäure MVR
Entsorgung von:
Rohsäure (ca. 10%ige Salzsäure),
Entsorgung aus Kapazitätsgründen
Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Rohsäure, verunreinigt (ca. 10%ige Salzsäure),
Entsorgung wegen Verunreinigung
Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Produktsäure (ca. 30%ige Salzsäure),
Entsorgung aus Kapazitätsgründen
Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Produktsäure, verunreinigt (ca. 30%ige Salzsäure),
Entsorgung wegen Verunreinigung
Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Altöl MVR
Altöl
Entsorgung aus technischer Instandhaltung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Öl Abfälle MVR
Öl-Abfälle
Öl- und Benzinabscheiderinhalte (Öl-Wasser-Gemisch)
Entsorgung aus technischer Instandhaltung
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu den Konditionen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers, zu verlängern. Diese Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ausgeübt. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
- Nachweis einer entsprechenden Betriebsgenehmigung / Betriebserlaubnis zur Ausübung der auftragsgegenständlichen Dienstleistung der zuständigen Aufsichtsbehörden
-Zertifikat (z.B. EMAS, EFB, etc.) inkl. Nachweis der GGVS (ADR, RID), muss spätestens bis zum 10.12.2021 bei der SRH über RIB vorliegen.
- Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
- insgesamt und
- im Bereich der angebotenen Leistungen (pro Los)
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
- Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Bei der Haftpflicht
Deckungssummen: Los 1 und Los 9 von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Für alle weiteren Lose jeweils mindestens 2 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Die Deckungssumme muss mindestens zwei Mal im Jahr in Anspruch genommen werden können.
- Referenzleistungen
Los 1 und Los 9
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Umschlag der zu entsorgenden Mengen
- Los 1 und Los 9
Angabe Maximalwert der zu entsorgenden Menge in Tonnen pro Tag (Transport- und Lagerkapazitäten)
- Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar)
- Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
- Beschreibung der techn. Ausrüstung/ Ausstattung, welche zur Abwicklung des Auftrages zur Verfügung steht (dazu gehören z.B. Fuhrpark, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter)
- Angaben zum Nachunternehmereinsatz:
- Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Er-klärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
- Benennung des Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahrens getrennt nach Losen.
Eine Verwertung (R-Verfahren) im eigenen Bundesland hat gegenüber einer Beseitigung (D-Verfahren) im anderen Bundesland Priorität.
Reihenfolge:
1. Verwertung im eigenen Bundesland
2. Verwertung im anderen Bundesland
3. Beseitigung im eigenen Bundesland
4. Beseitigung im anderen Bundesland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In 4 Jahren, bei Wahrnehmung der Option, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland