Trassensicherung - Fischereikoordination Offshore-Netzanbindung Ostwind 3 Referenznummer der Bekanntmachung: T12-2021-0010
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Trassensicherung - Fischereikoordination Offshore-Netzanbindung Ostwind 3
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst die Fischereikoordination zur Trassensicherung, d.h. das Freihalten der Arbeitsbereiche von Fischereitätigkeiten und deren Equipment (z.B. Netze, Reusen etc.) sowie die Abstimmung der Projektarbeiten mit den lokalen maritimen Unternehmen, Genossenschaften und Fischereiaufsichtsstationen.
50Hertz Offshore GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
Die folgenden Leistungen beziehen sich auf Einsätze während des gesamten Projektzeitraums von Ostwind 3 und beinhalten im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Tägliche Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. den jeweils verantwortlichen Teilprojektleitern zu geplanten und laufenden Offshore-Aktivitäten.
- Einholen von Informationen zu geplanten und aktuellen Offshore-Aktivitäten der Fischereibetriebe und Abgleich mit den Projektaktivitäten.
- Regelmäßige Überprüfung der Positionen von Fischereiequipment vor Ort (Stellnetze, Reusen etc) und Kartierung.
-Erstellung von Karten und Plänen zu Fischereiaktivitäten (z.B. Positionen von Stellnetzen und Abgleich mit projektbezogenen Ankerkonzepten)
- Information der lokalen maritimen Unternehmen, Fischereigenossenschaften und Fischereiaufsichtsstationen über geplante Projektaktivitäten, in vorheriger Abstimmung mit dem AG.
- Vermittlung zwischen Projekt und Fischerei im Falle von Interessenskonflikten.
- Sicherstellung, dass die projektspezifischen Arbeiten nicht durch Fischereiaktivitäten und deren Fangnetze behindert oder gefährdet werden. (Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen - Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden).
Dreifache Verlängerung um jeweils ein Jahr, einseitig durch den AG.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7.
Es soll ein Probezeitraum vereinbart werden. Der/Die nächstplatzierte Bieter sollen eine Back-Up Funktion erhalten. Für den Fall, dass der Rahmenvertrag aufgehoben wird, ist der Auftraggeber berechtigt, das verbleibende Auftragsvolumen dem jeweils nächstplatzierten Bieter mit Back-Up Funktion zu den verhandelten Konditionen anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
b) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzver fahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
c) Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
d) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
a) Angabe mindestens einer Referenz zu durchgeführten Trassensicherungsleistungen in der Deutschen Ostsee seit 2015 mit einer Mindestdauer von einem Jahr (siehe Referenzliste Fischereikoordination).
b) Nachweis eines gültigen Qualitätsmanagement Zertifikat (ISO 9001 oder vergleichbar).
- Wenn ja, bitte die Kopie des Zertifikats als Nachweis übermitteln (im Ordner "Nachweise Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3)"). Falls die Zertifizierung gerade läuft, bitte stellen Sie Informationen dazu bereit.
- Wenn nein, bitte detaillierte Informationen bereitstellen, die beschreiben wie das Arbeitsschutzmanagement in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird.
c) Nachweis eines gültigen Arbeitsschutzmanagement Zertifikat (VCA, OHSAS 18001 / ISO 45001 oder vergleichbar).
- Wenn ja, bitte die Kopie des Zertifikats als Nachweis übermitteln (im Ordner "Nachweise Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3)"). Falls die Zertifizierung gerade läuft, bitte stellen Sie Informationen dazu bereit.
- Wenn nein, bitte detaillierte Informationen bereitstellen, die beschreiben wie das Arbeitsschutzmanagement in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird.
d) Nachweis Organigramm, welches die Beziehung zwischen Unternehmensleitung (CEO / Board of Management) und dem Health & Safety Manager aufzeigt.
- Wenn ja, bitte eine Kopie des Organigramms als Nachweis übermitteln (im Ordner "Nachweise Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3)").
- Wenn nein, bitte detaillierte Informationen bereitstellen, wie das Thema in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird.
e) Angaben zu qualifizierten internen Gesundheits- und Arbeitsschutzbeauftragen.
- Wenn ja, bitte eine Darstellung der Anzahl der Beauftragten, deren Qualifikation und denen Verantwortungsbereiche/hauptsächliche Tätigkeiten als Nachweis übermitteln (im Ordner "Nachweise Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3)").
- Wenn nein, bitte detaillierte Informationen bereitstellen, wie das Thema in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird.
f) Nachweis eines Gesundheits- und Arbeitsschutzkonzeptes.
- Wenn ja, bitte eine Kopie des Konzepts als Nachweis übermitteln (im Ordner "Nachweise Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3)").
- Wenn nein, bitte detaillierte Informationen bereitstellen, wie das Thema in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird.
g) Eigenerklärung zur Tariftreue/Mindestlohn.
Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Bewerberfragebogen
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.3
(3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
(4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich innerhalb der in den Angebotsbedingungen angegebenen Frist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
c) Abrufberechtigung zugunsten Dritter:
Die 50Hertz Transmission GmbH und alle Unternehmen innerhalb Elia Group sind ebenfalls berechtigt, aus den Rahmenverträgen zu den gleichen Bedingungen wie die 50Hertz Offshore GmbH abzurufen. Eine Vergrößerung der Mengen ergibt sich dadurch nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."