Neubau eines temporären Schulstandorts - Werneuchener Wiesen: Erweiterte GU Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_10 21 OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines temporären Schulstandorts - Werneuchener Wiesen: Erweiterte GU Leistungen
Errichtung von einem Schulstandort in modularer Bauweise bestehend aus einem Schulgebäude und einer Sporthalle in 10407 Berlin bis zum Sommer 2023
Margarete-Sommer-Straße, 10407 Berlin
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) plant das Bezirksamt Pankow von Berlin den schlüsslfertigen Neubau des temorären Schulstandorts „Werneuchener Wiese“ (LOG 1) für 800 Schüler*innen inkl. 3-Feld-Sporthalle. Basis der Ausschreibung ist die beiliegende funktionale Leistungsbeschreibung, das Lastenheft und das Raumprogramm.
Die Übergabe der Bauwerke einschließlich Inbetriebnahme muss bis bis 31.7.2021 erfolgen.
Zielstellungen für den Neubau des Schulstandortes sind:
- Bau eines viergeschossigen Schulgebäudes (Bruttogrundfläche ca. 8.390 m2, lichte Raumhöhe mind. 2,75 m)
- Bau einer eingeschossigen Sporthalle mit zweigeschossigem Anbau für Sportfunk-tionsflächen (Bruttogrundfläche von ca. 1.940 m2)
- Nachhaltigkeit in Bezug auf Herstellung und Bauunterhaltung – die Ausführungen müssen die Anforderungen nach BNB - Standard Silber – erfüllen.
- Einhaltung hoher energetischer Standards durch GEG-30-Standard.
Die Baufeldfreimachung, die medienseitige Erschließung bis zu definierten Übergabepunkten sowie die Fertigstellung der Außenanlagen erfolgen bauseits.
Die Gebäude müssen nach Ablauf der Nutzungsdauer von ca. 15 Jahren zerstörungsfrei rückgebaut und an anderen Standorten wieder aufgebaut werden. Als Bauart kommen somit nur Modulbauweise oder Elementbauweise in Frage. Ansonsten obliegt die Wahl der Bauart und der Baustoffe dem Bieter. Die Realisierung in Containerbauweise ist ausgeschlossen.
Neben den genannten Bauleistungen sind durch den Auftragnehmer folgende sonstige Leistungen zu beringen:
-Planungsleistungen für alle Kostengruppen insbes.
o Genehmigungsplanung
o Werk- und Montageplanung einschl. Tragwerksplanung
o Brandschutzplanung auf Basis des vorliegenden Brandschutzkonzeptes
o Bauphysikalische Beratungsleistungen insbes. Schallschutz und Wärmeschutz
o Küchenplanung
- Vermesserleistungen (Einmessen des Neubaus in den Amtlichen Lageplan)
- Wartungs- und Einregelungsleistungen im Anschluss an die Inbetriebnahme für den Zeitraum von 5 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1.] Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
[2.] Nachweisführung der Eignung über das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung). Die Eignung kann ersatzweise durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorläufig nachgewiesen werden.
Wird das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben oder stützt sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die Nachweisführung der Eignung für alle Unternehmen in gleichem Umfang wie beim Bieter zu führen.
[3.] Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach BlnBO durch die Berufszulassung oder Berufsausübungsberechtigung (Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurkammer).
Wenn ein Architekt/Architekturbüro als Nachunternehmer eingesetzt wird, sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
- Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme von Teilleistungen vorzulegen.
[1.] Es ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.
[2.] Angaben über den Brutto-Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für vergleichbare Leistungen (Generalunternehmer/ Gene-ralübernehmer im Schlüsselfertigbau) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Eintragung in das Formular V 124.H F)
[3.] Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Zu [1.] Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens die nachfolgenden Deckungssummen aufweisen:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach-/Vermögensschäden.
Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objekt¬bezogenen Versicherung vorzulegen.
Zu [2.] Der durchschnittliche Brutto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für vergleichbare Leistungen (Generalunternehmer/ Generalübernehmer im Schlüsselfertigbau) muss mindestens 20 Mio. EUR betragen.
[1.] Es sind mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Bauleistungen vorzulegen mit Angaben zu Bezeichnung der Referenz, Kurzbeschreibung sowie Umfang der erbrachten Leistungen, Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe, Gesamtbaukosten, Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
[2.] Es sind Angaben zu machen über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalen-derjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen Architekten/ Ingenieure, Baufach- und Hilfsarbeiter, sonstige Mitarbeiter
[3.] Es sind Angaben zu machen, welche Teile des Auftrags im Auftragsfall an andere Unternehmen vergeben werden sollen
Zu [1.] Referenzen
Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Generalunternehmerleistungen (Planungs- und Bauleistungen) im Schlüsselfertigbau
- Vergleichbarer konstruktiv-technischer Schwierigkeitsgrad, hierzu zählen u. a. mehrgeschossige Bildungs-, Wohn- oder Verwaltungsbauten, Krankenhäuser, Theatergebäude
- Baukosten (brutto) KG 200-700 nach DIN 276 mind. 14 Mio. EUR
- Planungsumfang mindestens in den KG 300 und 400
- Planungstiefe mind. Genehmigungsplanung, Werk- und Montageplanung und örtliche Bauüberwachung
Für die Referenzen sind gem. § 6a EU Nr. 3 a Satz 1 VOB/A Bescheinigungen des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die gemäß § 122 GWB fachkundig und leistungsfähig sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen,
3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird,
4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter,
dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft- und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,
6) Auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum Download erstellt. Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen,
7) Bieterfragen können bis zum in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termin gestellt werden und müssen über die Vergabeplattform eingereicht werden,
8) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]