Planungsleistungen der Äußeren Erschließung Oberbillwerders Referenznummer der Bekanntmachung: OBW 001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Äußeren Erschließung Oberbillwerders
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der "Connected City für die Stadt von morgen" die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7
- Tragwerksplanung für Rahmen- oder Gewölbetragwerke und Baugrubenverbauten (Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. der HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6
- Technische Ausrüstungsplanung für elektrische Anlagen der Bahntechnik (Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7
- Technische Ausrüstungsplanung für Entwässerungs- und elektrische Anlagen der Tunneltechnik (Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7
- Die Leistungen umfassen neben den Grundleistungen insbesondere auch weitere leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GR9Y3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/