SuedOstLink: Bauüberwachung Stationen (BÜS) Referenznummer der Bekanntmachung: T12-2021-0003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
SuedOstLink: Bauüberwachung Stationen (BÜS)
Für die Realisierung des Vorhabens "SuedOstLink (SOL)" sollen für den Bauherren und für den nördlichen Teil des SOL Projektes (Raum Wolmirstedt - Raum Hof) verschiedene Dienstleistungen der Projektabwicklung vergeben werden. Diese umfassen u.a. die Bauleitung, qualitätssichernde Bauüberwachung, Planprüfung, Dokumentenmanagement, Bauablauf- und Terminmanagement für die Errichtung und Inbetriebnahme eines Stromrichters und verschiedener Kabelabschnitts-, Kabelübergangs- (KAS/KÜS) sowie Kabelmonitoringstationen (KMS). Die Leistungen werden in Stufen beauftragt.
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
Gesucht werden qualifizierte Unternehmen, die die vorgenannten Leistungen der Bauüberwachung für die folgenden Teilprojekte erbringen können:
• Errichtung eines Stromrichters am Standort Wolmirstedt
• Errichtung mehrerer Kabelübergangs- und Kabelabschnittsstationen (KÜS/KAS) in den Genehmigungsabschnitten A1 und B
• Errichtung mehrerer Kabelmonitoringstationen in den Genehmigungsabschnitten A2 und B
• Erweiterung des Umspannwerkes Wolmirstedt (optional)
Bauüberwachung für Umspannwerk Wolmirstedt, optionale Leistungen bzgl. Werksfunktionstest und während einer möglichen Baupause
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass auf den/die Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Siehe "Fragebogen zur Eignungsprüfung")
b) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden. (Siehe "Fragebogen zur Eignungsprüfung")
a) Übergabe der Geschäftsberichte, ersatzweise der Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (siehe Bewerberfragebogen)
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 Jahre muss mind. 5 Mio. EUR betragen.
a) Nachweis über die Erbringung von Objekt- und Bauüberwachung inkl. Inbetriebnahmeleistungen im Anlagenbau elektrischer Hoch- und Höchstspannungsstationen (AC oder DC, größer/gleich 110 kV) innerhalb der letzten 12 Jahre im Umfang von mindestens 5 Stationen in mindestens 5 verschiedenen Projekten, wobei mind. 3 Stationen mit einer Nennspannung von größer/gleich 220 kV betrieben werden
b) Nachweis über die Personalausstattung (eigene Vollzeitangestellte) von qualifiziertem Personal im Bereich Primärtechnik, Sekundärtechnik und Bautechnik mit einer dem Bauvorhaben angemessenen Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren.
Die Nachweise der unternehmensbezogenen Referenzen und Personalausstattung sind anhand der Anlage "SOL_BÜS_Teilnahmeantrag_(3)_Referenzen_&_Personalausstattung" einzureichen.
Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichneter Bewerberfragebogen
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1 und III.1.2
(3) Nachweise zu Ziffer III.1.3 - Angaben zu Referenzen und Personalausstattung (ausgefüllte Excel-Vorlage)
(4) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
(5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
s. Vertragsentwurf
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich innerhalb der in den Angebotsbedingungen angegebenen Frist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen :
Aus Gründen der Vertraulichkeit wird ein Großteil der Anlagen zur Leistungsbeschreibung erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung den Bewerben innerhalb des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt (vgl. Art. 73 Abs. 1 Unterabsatz 4 i. V. m. Art 39 Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU). Dies gilt nicht, wenn ein Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer Zurverfügungstellung der vertraulichen Unterlagen hat, insbesondere wenn es offenkundig ungeeignet ist.
c) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."