Beschaffung, Verwaltung, Lieferung und Einlagerung von preisgebundenen Schulbüchern (einschließlich Arbeitsheften) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001975
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung, Verwaltung, Lieferung und Einlagerung von preisgebundenen Schulbüchern (einschließlich Arbeitsheften)
Beschaffung, Verwaltung, Lieferung und Einlagerung von preisgebundenen Schulbüchern (einschließlich Arbeitsheften) an ausgewählte allgemeinbildende staatliche Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2024, sowie optional bis zum 30.04.2025.
Codierung mittels eines Barcodes
Die neu zu beschaffenden Bücher sind vor Auslieferung an die Schulen mit einem Barcode zu versehen, der mit dem an Schulen gebräuchlichen Buchverwaltungsprogramm (Littera) kompatibel ist.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Beschaffung, Verwaltung, Lieferung und Einlagerung
Einmalige, sowie weitere entgeltliche Dienstleistungen
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister, Referenzen, Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, Angaben darüber, ob eine Zusammenarbeit bzw. Kooperation oder sonst wie geartete gesellschaftliche Verbindung / Verknüpfung zu anderen Firmen vorliegt. Ggf. Nennung der Geschäftsführer und Gesellschafter, Angaben darüber, ob der Auftrag selbst ausgeführt wird oder ob beabsichtigt ist, andere Buchhandlungen / Unternehmen mit einzubinden, Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines
Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz, Durchführungskonzept
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes einge-legt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.