Bf Ansbach, barrierefreier Ausbau, Bauhauptleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43123
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Ansbach, barrierefreier Ausbau, Bauhauptleistung
91522 Ansbach
— Neubau Bahnsteigkante 1 700 m,
— Neubau Bahnsteigfläche 5 700 m2,
— Neubau Dach 1 600 m2,
— Beton- und Stahlbetonarbeiten 700 m3,
— Rückbau Bahnsteige 7 000 m2,
— Rückbau Unterführung 700 m3,
— Oberbauarbeiten 6 000 m,
— Neubau Servicegebäude 130 m3 umbauter Raum,
— Neubau Beleuchtungsanlage komplette Verkehrsanlage,
— Ausführungsplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Ansbach, barrierefreier Ausbau, Bauhauptleistung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91522 Ansbach
— Neubau Bahnsteigkante 1 700 m,
— Neubau Bahnsteigfläche 5 700 m2,
— Neubau Dach 1 600 m2,
— Beton- und Stahlbetonarbeiten 700 m3,
— Rückbau Bahnsteige 7 000 m2,
— Rückbau Unterführung 700 m3,
— Oberbauarbeiten 6 000 m,
— Neubau Servicegebäude 130 m3 umbauter Raum,
— Neubau Beleuchtungsanlage komplette Verkehrsanlage,
— Ausführungsplanung.
Wiederherstellung von Verkehrsfläche nach Abschluss von Tiefbauarbeiten für Kanäle und Kabeltrassen
Wirtschaftliche Synergieeffekte durch die Wiederherstellung der Verkehrsfläche durch den AN, der die Tiefbauarbeiten für Kanäle und Kabeltrassen ausführt, gehen verloren.Leistungen verschiedener AN an den Verkehrsflächen führen im Gewährleistungsfall zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung des Gewährleistungsmangels zu einem AN, so dass dem AG ggf. erhebliche Nachteile durch Konflikte mit den AN resp. Kosten entstehen.