Absicht zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-gesundplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen
Die Auftraggeber beabsichtigen einen Vertrag über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 gemäß § 33 SGB V in Verbindung mit § 127 Abs. 1 SGB V abzuschließen. Vertragsgegenstand sind Sicherheitsprodukte der Produktgruppe 03, Hilfsmittelpositionsnummern 03.99.99.1032 - 1035 sowie der Produktgruppe 21, Hilfsmittelpositionsnummer 21.99.99.1008 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen. Ein Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.
Die BIG direkt gesund und die IKK gesund plus beabsichtigen den Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst folgende Sicherheitsprodukte der Produktgruppen 03 und 21 gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V:
- 03.99.99.1032 Sicherheits-Injektions- und Infusionskanülen
- 03.99.99.1033 Sicherheits-Port-Kanülen
- 03.99.99.1034 Sicherheits-PEN-Kanülen mit einseitiger Abschirmung (Injektionsseite)
- 03.99.99.1035 Sicherheits-PEN-Kanülen mit doppelter Abschirmung (Injektionsseite und Gewindeseite)
- 21.99.99.1008 Sicherheitslanzetten
Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse von Leistungserbringern können dem Vertrag je nach Vertragstyp während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner jederzeit beitreten. Auch nach Ablauf der unter IV.2.2) genannten Frist sind Vertragsverhandlungen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich, für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen, zwingend. Dies umfasst die Präqualifizierung für die Versorgungsbereiche 03B und/oder 21B.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V nachgewiesen werden kann. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Abs. 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Ort: entfällt
Land: Deutschland