Ausschreibung zur Beschaffung von interaktiven Multitouch-Displays einschließlich Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: V_DP1_AnzG_B_001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.euroakademie.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Beschaffung von interaktiven Multitouch-Displays einschließlich Zubehör
Ausschreibung zur Beschaffung von interaktiven Multitouch-Displays einschließlich Zubehör
Berlin
Ausschreibung zur Beschaffung von interaktiven Multitouch-Displays einschließlich Zubehör
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung zur Beschaffung von interaktiven Multitouch-Displays einschließlich Zubehör
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal de Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2. Eventuelle Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 06.09.2021 gegenüber der Vergabestelle in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln. Darüber hinaus gehende Anfragen werden nicht berücksichtigt
3. Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).