Vergabe einer Dienstleistungskonzession - Erbringung von Abschleppleistungen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Dienstleistungskonzession - Erbringung von Abschleppleistungen
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, als Vertretung des Landes Berlin, möchte für alle in der Verwaltung befindlichen Liegenschaften (SILB, SODA, Anmietvermögen, Treuhandvermögen sowie aufgrund sämtlicher Geschäftsbesorgungsverträge) im gesamten Berliner Stadtgebiet voraussichtlich zum 01.12.2021 für einen Zeitraum von vier Jahren ein Abschleppunternehmen im Rahmen einer Konzessionsvergabe binden, welches Besitzstörungen durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge beseitigt, wobei der Auftragnehmer mindestens zugelassene Fahrzeuge wie PKW, Motorräder, Motorroller u.ä. abzuschleppen hat.
Berlin
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, als Vertretung des Landes Berlin, möchte für alle in der Verwaltung befindlichen Liegenschaften (SILB, SODA, Anmietvermögen, Treuhandvermögen sowie aufgrund sämtlicher Geschäftsbesorgungsverträge) im gesamten Berliner Stadtgebiet voraussichtlich zum 01.12.2021 für einen Zeitraum von vier Jahren ein Abschleppunternehmen im Rahmen einer Konzessionsvergabe binden, welches Besitzstörungen durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge beseitigt.
Der Auftragnehmer hat mindestens zugelassene Fahrzeuge wie PKW, Motorräder, Motorroller u.ä. abzuschleppen.
Eine Besitzstörung liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf einem Grundstück ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers abgestellt wird. Bereiche auf dem Grundstück, auf denen ein Abstellen von Fahrzeugen untersagt ist, werden mit Parkverbotsschildern ausgewiesen. Ausgewiesene Parkplätze können einzelnen Personen oder Fahrzeugen durch Absprache und /oder Kennzeichnung zugewiesen werden. Andere Fahrzeuge, welche auf diesen Parkflächen abgestellt werden, gelten als Besitzstörer.
Es wird derzeit von ca. 200 Besitzstörungen bzw. Abrufen im Jahr ausgegangen. Die Höchstmenge über den gesamten Zeitraum von vier Jahren wird sich auf 1.000 Abrufe belaufen.
Das Abschleppunternehmen hat eine Einsatzbereitschaft von 365 Tagen pro Jahr und 24 Stunden pro Tag im gesamten Berliner Stadtgebiet sowie eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen. Außerdem hat es sicherzustellen, dass die geforderten Leistungen zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb von längstens 120 Minuten nach Auftragserteilung ausgeführt werden.
Die jeweilige Beauftragung erfolgt durch die Mitarbeiter:innen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (Facility-Management-Dienstleister, Hausmeister etc.) können in Ausnahmen auch Beauftragungen auslösen.
Sämtliche Vorbereitungen zum Umsetzen, das Umsetzen und eine Dokumentation werden nach eigenem Ermessen durchgeführt. Schäden am Eigentum Dritter, des Besitzstörers oder des Grundstückseigentümers sind zu vermeiden. Entstandene Schäden sind den Mitarbeiter:innen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Rahmen der Dokumentation unverzüglich anzuzeigen.
Das Abschleppunternehmen macht die Kosten im eigenen Namen gegenüber den Besitzstörern geltend und übt gegebenenfalls das Zurückbehaltungsrecht an dem entfernten Fahrzeug bzw. der Information über den Versetzungsort aus. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession, bei der das Abschleppunternehmen die entstehenden Kosten vom Besitzstörer fordert.
Eine Übersicht der Liegenschaften und eine Musterrahmenvereinbarung über die Abschleppleistungen stehen zum Download bereit (siehe Verfahrenserklärung).
Eine Übersicht der Liegenschaften, eine Musterrahmenvereinbarung und alle zum Verfahren gehörende Unterlagen stehen zum Download über eine Sharepointlösung im Internet bereit. Die Zugangsdaten zum Download der Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage. Wir bitten Sie eine E-Mail an [gelöscht] zu senden. Die Zugangsdaten werden Ihnen dann umgehend per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bieter hat wirtschaftliche Verknüpfungen mit Dritten (gesellschaftsrechtliche Verbindungen) anzugeben.
- Der Bieter hat einen aktuellen Handels- bzw. Berufsregisterauszug vorzulegen (Auszug soll zum Schlusstermin für den Eingang der Bewerbung nicht älter als 12 Monate sein).
- Der Bieter hat die Eigenerklärung (u.a. gemäß § 35 Abs. 1 UVgO und § 48 Abs. 1 VgV) - Eigenerklärung Konzession- abzugeben.
Der Bieter hat mit seinem Angebot (Bieterbogen) die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zur Frauenförderung (vom Bieter auszufüllen), zum Mindeststundenentgelt, zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, zur Verhinderung von Benachteiligung, die Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Umweltschutzanforderungen mit einzureichen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen Teile B und Teil C werden mit Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste Angebotsunterlagen Abschleppleistungen"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung: Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden, in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden pro Einzelpersonen, in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden und in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden.
Der AN wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 14 Tage vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen.
Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des AG das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen. Der AN wird im Wege der Eigenerklärung verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung abschließt (siehe hierzu auch Angaben im Bieterbogen Mindestkriterium unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Weitere geforderte Kautionen und Sicherheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen. Diese werden Ihnen auf Antrag per E-Mail an [gelöscht] über einen Sharepointzugang zum Download zur Verfügung gestellt.
Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens einen Führerschein der Klasse BE, Klasse 3 vorweisen.
Mindestens eine vergleichbare Referenz in der Parkraumbewirtschaftung
Die Referenz ist dann vergleichbar, wenn die folgenden Kriterien auf sie zutreffen:
- Der Bewirtschaftungszeitraum muss mindestens 3 Jahre betragen,
- es müssen im Jahr mindestens 150 zugelassene Fahrzeuge umgesetzt worden sein und
- der Bewirtschaftungszeitraum muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung).
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt BVB (Teil B) - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Einhaltung des geforderten Konzeptes entsprechend dem Angebot des Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterhalb der Schwellenwerte fällt nicht in den Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB, der KonzVgV oder der UVgO.
Die vorliegende Bekanntmachung/ Vorinformation erfolgt ausschließlich zur Herstellung der Transparenz.
Ein förmliches Verfahren nach UVgO bzw. GWB wird damit nicht eingeleitet.
Bieter haben folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen:
• Bieterbogen - als ausgefüllte Excel-Datei und handschriftlich unterzeichnet
• Eigenerklärung Konzession – handschriftlich unterzeichnet
• BVB zum Mindeststundenentgelt
• BVB zur Frauenförderung - ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet
• BVB zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen
• BVB über die Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG
• BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen
• Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
• Verpflichtungserklärung Bundesdatenschutzgesetz
• Handels- bzw. Berufsregisterauszug (soweit erforderlich) – Der Auszug soll zum Schlusstermin der Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein
• Angabe zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten (gesellschaftsrechtliche Verbindungen) anzugeben – soweit solche bestehen
• Konzept (Darstellung) zur durchschnittlichen Zeitspanne der Leistungserbringung in Minuten im gesamten Berliner Stadtgebiet, zum Leistungsumfang bzgl. der abzuschleppenden Fahrzeuge nach Art, Gewicht und Zustand, zu den Kosten der
Beseitigung der Besitzstörung gegenüber dem Besitzstörer und zur Flottenstärke
• betriebswirtschaftliche Kalkulation
• Bietergemeinschaftserklärung gemäß Bieterbogen (wenn erforderlich ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet)
• Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer gemäß Bieterbogen (wenn erforderlich ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet)
Diese Unterlagen stehen zum Download über eine Sharepointlösung im Internet bereit. Die Zugangsdaten zum Download der Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage. Hier bitten wir Sie eine E-Mail [gelöscht] senden. Die Zugangsdaten werden Ihnen dann umgehend per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Im Zusammenhang mit der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb der Schwellenwerte sind keine vergabespezifischen Rechtsbehelfe vorgesehen.
Das Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht eröffnet, da vorliegend kein öffentlicher Auftrag, sondern eine Dienstleistungskonzession vergeben wird.
Ort: Berlin
Land: Deutschland