Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von Abscheideranlagen in 9 Dienstliegenschaften im Raum in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 105-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 105-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418255
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418255
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von Abscheideranlagen in 9 Dienstliegenschaften im Raum in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 105-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 105-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistung umfasst die Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von insgesamt 21 Abscheideranlagen auf neun Liegenschaften in Brandenburg.

Die Abscheideranlagen werden unterschieden in Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und für Fette bzw. für Fett mit Stärke.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
42996700 Abscheider
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405 Barnim
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung:

- Bundespolizei in 16356 Ahrensfelde, Bundespolizei Allee 1

- Leibnitzinstitut in 14476 Potsdam, Hauptstraße 36 b

- BWZ Plessow in 14542 Werder/H., Plessower Hauptstraße 17

- Schulungsstätte (Zoll Ausbildungszentrum) in 14797 Lehnin, Belziger Chaussee 10

- ZFA in 14513 Teltow, Oderstraße 75

- JKI in 14532 Kleinmachnow, Stahnsdorfer Damm 81

- JKI in 14806 Planetal Belziger Straße 4b

- Forsthaus Groß Glienicke in 14476 Potsdam, Am Schlahn 5

- FDG in 16155 Schweinrich, Am Wald 15

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ausgesschriebene Leistung umfasst die Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von insgesamt 21 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Fette und Fette in Kombination mit Stärke.

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Leichtflüssigkeitsabscheider:

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind gemäß DIN1999-100, Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 100 - Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 sowie unter Beachtung der Betriebs - und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben.

Bei allen Arbeiten im Rahmen der Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheider sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung (Art und Umfang der Tätigkeiten, erforderliche Qualifikationen zur Durchführung der Tätigkeit) müssen beachtet werden.

1) Sichtprüfung:

Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen Sachkundigen monatlich (im Monat der Wartung entfällt die Sichtkontrolle und wird durch die Wartung ersetzt) zu kontrollieren. Die Sichtprüfung erfolgt entsprechend den Anforderungen in den Liegenschaften.

2) Wartung:

Die Wartung hat halbjährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu erfolgen.

3) Leerung / Reinigung sowie fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte:

(nur in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit Wartung bzw. Generalinspektion, zusätzliche Leerungen/ Reinigungen und Entsorgungen werden gesondert beauftragt und sind nicht Teil dieser Ausschreibung)

Die Entleerung und Reinigung sowie Entsorgung derAbscheiderinhalte hat

2x pro Jahr im Rahmen der Wartung bzw.

1x vor der Generalinspektion und 1x vor der Wartung im Jahr der Generalinspektion zu erfolgen.

4) Generalinspektion:

In regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb gemäß DIN 1999-100:2016-12 und DIN 1986-30 für Rohrleitungen zu prüfen.

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Fettabscheider:

Abscheideranlagen für Fette sind gemäß DIN 4040-100, Abscheideranlagen für Fette - Teil 100 - Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 sowie unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben.

Bei allen Arbeiten im Rahmen der Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheider sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung (Art und Umfang der Tätigkeiten, erforderliche Qualifikationen zur Durchführung der Tätigkeit)

müssen beachtet werden.

1) Sichtprüfung

Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen Sachkundigen monatlich (im Monat der Wartung entfällt die Sichtkontrolle und wird durch die Wartung ersetzt) zu kontrollieren. Die Sichtprüfung erfolgt entsprechend den Anforderungen in den Liegenschaften.

2) Wartung:

Die Wartung an der Abscheideranlage hat einmal jährlich, nach einer turnusmäßigen Entsorgung, durch einen Sachkundigen gemäß der DIN 4040-100:2016-12 und entsprechend den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen.

3) Leerung und Reinigung sowie fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte:

(nur in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit Wartung bzw. Generalinspektion, zusätzliche Leerungen/ Reinigungen und Entsorgungen werden gesondert beauftragt und sind nicht Teil dieser Ausschreibung)

Die Entleerung und Reinigung sowie Entsorgung der Abscheiderinhalte hat

1x pro Jahr im Rahmen der Wartung bzw.

1x vor der Generalinspektion im Jahr der Generalinspektion zu erfolgen.

4) Generalinspektion:

In regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb gemäß DIN 4040-100:2016-12 zu prüfen.

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Betriebstagebuch:

Es ist je Abscheideranlage ein Betriebstagebuch zu liefern und anzulegen.

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Näheres regeln der Vertrag (Besonderen Vertragsbedingungen) und das Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 28/02/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:

1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)

- Angebotsabgabe als Einzelbieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft

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2. Angaben zum Unternehmen

2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft, Auszug aus dem Handelsregister in Kopie und nicht älter als drei Monate)

- Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Mail, ggf. zuständiger Standort bzw. Niederlassung

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2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Nachweis: Bieterauskunft)

- Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

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3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Erklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB:

- Erklärung, dass keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, iSd § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist (Nachweis: Bieterauskunft)

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Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:

- Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zurZahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an die zuständige Krankenkasse bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass das Unternehmen für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfüllt, Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Nachweis: Bieterauskunft)

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Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:

- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Nachweis: Bieterauskunft)

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Erklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB:

- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verfahrensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass das Unternehmen bis zum aktuellen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erkärung, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft)

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Erkärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB

- Liegen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)

- Liegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)

- Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)

- Liegen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vor, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)

Erklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbtreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB

- Erklärung, dass eine oder mehrere der in Ziff. 3 geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden kann, das Unternehmen jedoch gleichwohl nicht von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen ist; Nennung der Gründe bzw. der Selbstreinigungsmaßnahmen (Nachweis: Bieterauskunft)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:

4. Erklärung zur bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung

- Geforderte Deckungssummen pro Schadensfal, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €

- Erklärung, dass die geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit schon erreicht wird (Nachweis: Bieterauskunft, Nachweis über das Bestehen der Versicherung)

- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, wird das Unternehmen nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Versicherung für die Dauer der Verträge vornehmen (Nachweis: Bieterauskunft)

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5. Angaben zu Umsätzen

- Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitgliedes gemacht werden.

- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Wartung und Generalinspektion von Abscheideranlgen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis: Bieterauskunft)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:

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6. Erklärung über die Leistungserbringung (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.

- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um Sicherheitsbestimmungen auszuführen.

- Erklärung, dass die Durchführung der Wartung entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass die Bewertung und Prüfung sachgerecht durchgeführt wird.

- Erklärung, dass die Durchführung der Generalinspektion durch Fachkundige oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle erfolgt.

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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft)

- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistung täig?

- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

- Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

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8. Angaben zu Referenzen (Nachweis: Bieterauskunft)

- Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.

- Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Leistungsart Wartung und Generalinspektion von Abscheideranlgen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.

- Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl Abscheideranlagen und in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit aktuell gültiger Telefonnummer

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9. Angaben bei Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Bezeichnung des Loses; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Teilbereiches, Umfang

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10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Benennung des Loses; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang

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11. Eignungsleihe (Nachweis: Bieterauskunft)

- Erklärung, ob eine Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung des Aspekte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des aus-geschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Für die Liegenschaften der Bundespolizei gelten besondere Zutrittsregelungen (gemäß Anlage 4a, 4b, 4c, 4d und 4e), welche einzuhalten sind. Auf diesem Standort hat die Anmeldung im Voraus zu erfolgen und alle ausführende Mitarbeiter des AN einen gültigen Personalausweis mitzuführen.

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Bezüglich der Leerung und Reinigung sowie fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte wird darauf hingewiesen, dass auftraggeberseitig kein Personal gestellt wird. Zwecks Einhaltung aller Arbeitssicherheitsvorschriften ist daher der Einsatz einer zweiten Person im Rahmen der gesamten Auftragausführung sicherzustellen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 00:00
Ort:

Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.

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Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 05.11.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:

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Der Antrag ist unzulässig, soweit

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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,

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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2021