Rahmenvertrag für Architektenleistungen für Baumaßnahmen über 150.000 Euro im Bezirk Spandau Referenznummer der Bekanntmachung: 458-2021_RV_Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.szsp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Architektenleistungen für Baumaßnahmen über [Betrag gelöscht] Euro im Bezirk Spandau
Für Baumaßnahmen des Bezirksamtes Spandau werden regelmäßig Architektenleistungen notwendig. Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Architekturbüro geschlossen werden, das diese Leistungen kurzfristig übernehmen kann.
Bei den zu bearbeitenden Objekten handelt es sich um Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen an diversen Gebäuden (z. B. Schulen, Verwaltungsgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken) des Bezirksamtes Spandau von Berlin nach Erfordernis.
Berlin-Spandau
Gegenstand des Rahmenvertrages ist der Abruf von freiberuflichen Leistungen bei Bedarf. Der Auftragnehmer kann mit Grundleistungen der Gebäudeplanung gemäß Anlage 11 HOAI und mit unten genannten besonderen Leistungen (nicht abschließend benannt) sowie Leistungen bei Freianlagen, soweit sie Einfriedungen und gepflasterte Flächen betreffen, mit geschätzten Gesamtbaukosten brutto über 150.000,01 € bis 950.000,00 € betraut werden.
Die Leistungen werden als Pauschale vergütet. Nach Zustimmung des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer mit den Arbeiten an den Einzelaufträgen zu beginnen. Ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail. In dem Abruf bezeichnet der Auftraggeber die zu erbringende Leistung und fügt gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung bei. Weiterhin erklärt der Auftragnehmer welche Leistungen er abruft und legt eine angemessene Bearbeitungsfrist fest.
Für die in diesem Vertrag festgelegten Kosten-, Termin-, Qualitäts- und Quantitätsvorgaben ist am Ende jeder Leistungsphase im Rahmen eines Erörterungsprotokolls das Einvernehmen mit dem Auftraggeber herzustellen. Ergibt sich im Planungsablauf, dass weitere Grundleistungen notwendig sind um das Planungsziel zu erfüllen, ist der Auftragnehmer verpflichtet dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an abzuhaltenden Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behörden sowie zu beteiligenden Dritten mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Niederschriften an und verteilt diese.
Betroffene Gebäude sind z.B. Schulen, Verwaltungsgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen und Bibliotheken des Bezirksamtes Spandau von Berlin.
Die Leistungen müssen in folgenden Zeiträumen abgeschlossen werden (ab Abruf per Mail):
Besondere Leistung: 4 Wochen
Abgabe VPU: 4 Wochen
Abgabe EVU: 4 Wochen
Abgabe BPU: 4 Wochen
Leistungsphase 1: 2 Wochen
Leistungsphase 2: 2 Wochen
Leistungsphase 3: 4 Wochen
Leistungsphase 4: 4 Wochen
Leistungsphase 5: 8 Wochen
Leistungsphase 6: 8 Wochen
Leistungsphase 7: 8 Wochen
Leistungsphase 8: 8 Wochen bis maximal 52 Wochen
Soweit erforderlich ist der Auftragnehmer für die Beschaffung der Bestandsunterlagen verantwortlich. Hierfür erhält er die Vollmacht für die Bauarchive.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Weiterhin können bei Bedarf nachfolgend beispielhaft genannte besondere Leistungen, welche nicht ab-schließend benannt sind, abgerufen werden:
Einpassungsplanung, Standortanalyse, Unterlagenbeschaffung, Bestandsaufnahme, Umweltverträglichkeitsprüfung, Machbarkeitsstudie, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, -berechnung, Untersuchen alternativer Lösungs-ansätze nach verschiedenen Anforderungen mit Kostenbewertung, Ergänzen Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen, Finanzierungs-plan, Bauanfrage, Mitwirken bei Beschaffung nachbarliche Zustimmung, Nachweise (technischer, konstruktiver, bauphysikalischer Art) für Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall, Prüfen und Werten Nebenangebote mit Auswirkungen auf abgestimmte Planung, Mitwirken bei Mittelabfluss-planung, Mitwirken bei Prüfung bauwirtschaftlich begründeter Nachtragsange-bote, Zahlungsplan.
Leistungen bei Freianlagen, soweit sie Einfriedungen und gepflasterte Flächen enthalten.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Mit Erreichen des Honorarhöchstwertes [Betrag gelöscht] EUR netto sind begonnene Aufträge abzuschließen und endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN informiert den AG mindestens 6 Monate im Voraus, wenn dieser überschritten werden könnte.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (5 Pkt)
1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens 150.000 € (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (5 Pkt)
2.1 (5 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten und Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten und Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten und Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 40 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der/die 1. Bearbeiter/in (LPH 1-5) verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt (nach Diplom oder gleichw.)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.1 Der/die 2. Bearbeiter/in (LPH 1-5) verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Der/die 3. Bearbeiter/in oder Bauleiter/in (LPH 6-8) verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
3.2 Der/die 4. Bearbeiter/in oder Bauleiter/in (LPH 6-8) verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 50 Pkt)*
Jedes der 2 Referenzprojekte wird mit bis zu 25 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind
4.1 (2 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 300-400 betragen mind. 150.000 €
4.2 (1 Pkt) – Es wurde zusätzlich die Leistungsphase 1 gem. § 34 HOAI erbracht
4.3 (1 Pkt) – Es wurde zusätzlich die Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI erbracht
4.4 (3 Pkt) – Es wurde im laufenden Betrieb umgesetzt
4.5 (1 Pkt) – Es wurde ein Brandschutzkonzept erstellt
4.6 (1 Pkt) – Es beinhaltet eine Schadstoffsanierung
4.7 (2 Pkt) – Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude
4.8 (4 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht
4.9 (2 Pkt) – Es wurde aus Fördermitteln finanziert
4.10 (3 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergl. Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt
4.11 (5 Pkt) – Der Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d. h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig
Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Pkt. vergeben. Max. können 5 Pkt. für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen:
Einpassungsplanung, Standortanalyse, Unterlagenbeschaffung, Bestandsaufnahme, Umweltverträglichkeitsprüfung, Machbarkeitsstudie, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, -berechnung, Untersuchen alternativer Lösungs-ansätze nach verschiedenen Anforderungen mit Kostenbewertung, Ergänzen Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen, Finanzierungs-plan, Bauanfrage, Mitwirken bei Beschaffung nachbarliche Zustimmung, Nachweise (technischer, konstruktiver, bauphysikalischer Art) für Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall, Prüfen und Werten Nebenangebote mit Auswirkungen auf abgestimmte Planung, Mitwirken bei Mittelabfluss-planung, Mitwirken bei Prüfung bauwirtschaftlich begründeter Nachtragsangebote, Zahlungsplan.
Leistungen bei Freianlagen, soweit sie Einfriedungen und gepflasterte Flächen enthalten.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerberbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerberbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerberbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerberbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 4 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 48 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Es sind mind. 4 für den Rahmenvertrag zuständige Mitarbeiter zu benennen.
- darunter müssen mind. 2 Architekten oder vergleichbar (LPH 1-5) und
- mind. 2 Bauleiter oder vergleichbar (LPH 6-8) gebunden sein.
Alle Mitarbeiter müssen berechtigt sein zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“.
Es sind für 2 Mitarbeiter mit jeweils mind. 8 Jahre Berufserfahrung als Architekt und/oder Ingenieur vorzuweisen und 2 Mitarbeiter mit jeweils mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Architekt und/oder Ingenieur.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „RV_Arch“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 01.11.2021.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]