Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beauftragter-missbrauch.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu vergeben.
Berlin
Der Auftrag soll in enger Zusammenarbeit mit BMFSFJ und UBSKM entwickelt und im Jahr 2022 umgesetzt werden. Für das Jahr 2022 stehen dafür bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel soll das Projekt darüber hinaus um bis zu drei Jahre verlängert werden. Der Auftragsbeginn liegt voraussichtlich im Frühjahr 2022.
Ziel des Auftrags ist die Entwicklung und Umsetzung einer Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für den UBSKM und das BMFSFJ. Mit aktuellen, zeitgemäßen Ansätzen der Kommunikation (klassische Kommunikation, Online-Kommunikation, Dialogkommunikation) soll die breite Öffentlichkeit erreicht werden, aber auch relevante, spezifische Zielgruppen. Die Kampagne soll auch als Start einer Initiative verstanden werden, mit der Menschen vernetzt und aktiviert werden. Sie soll von einer Bündnisstruktur getragen werden, in die Partner und Partnerinnen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (z. B. Sport, NGOs, Beratungsstellen) eingebunden sind, welche die Botschaften der Kampagne effektiv an die Zielgruppen kommunizieren. In den Aufbau der Bündnisstruktur soll auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einbezogen werden.
In allen Bereichen ist das zentrale Ziel dieses Auftrages zu verfolgen:
Das Thema „sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ soll in allen Facetten in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden.
Hierfür sind vom Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin kreative Ansätze zu entwickeln, die geeignet sind, auch neue Zielgruppen des UBSKM und des BMFSFJ zu identifizieren und anzusprechen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll innovative Ideen entwickeln und in hoher Qualität so umsetzen, dass die entsprechenden Zielgruppen optimal angesprochen werden. Er/Sie soll ggf. flexibel reagieren und abgestimmt auf die bisherige erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere des UBSKM arbeiten. Eine laufende Weiterentwicklung und Anpassung ist einzukalkulieren.
Die Kampagne ist mit allen zugehörigen Leistungen zu betreuen und in enger Abstimmung mit den Auftraggebern bzw. Initiatoren UBSKM und BMFSFJ umzusetzen. Alle Maßnahmen sind zu konzipieren, ggf. zu überarbeiten und zu steuern.
Es besteht die Option auf eine Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2025.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Es besteht die Option auf eine Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
g) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden.
h) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
i) Nachweis Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV).
j) Bestätigung, dass Gender Mainstreaming als durchgängiges Prinzip eingehalten wird.
k) Grundsätzliche Bereitschaft, zu ausgewählten Projekten mit weiteren externen Kommunikationsberaterinnen und -beratern zusammen zu arbeiten.
l) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals über Erfahrungen und Kenntnisse in der Umsetzung gesellschaftlich sensibler und/oder tabuisierter Themen, bspw.:
- Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit nicht "biodeutschem" kulturellen Hintergrund oder nicht Deutsch-Muttersprachler/-innen
- Sensibilität für das Thema sexuelle Gewalt und die entsprechende Sprache;
- Bereitschaft, mit Betroffenen zu kommunizieren und spezifische Bedarfe/Bedürfnisse zu erkennen und umzusetzen (Bild und Text)
m) Nachweis der Agentur oder Referenzen des Schlüsselpersonals über Erfahrungen in der Kommunikation für öffentliche Auftraggeber, Bundes- oder Landesbehörden, soziale Institutionen und/oder Auftraggeber des dritten Sektors.
n) Mit den folgenden Nachweisen soll die Kompetenz in der Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen (aa) sowie dazugehöriger Teilbereiche (bb-jj) gezeigt werden.
Bei den Punkten aa) - jj) sind jeweils mindestens 2 Referenzen im Rahmen eines Internetauszuges, Geschäftsunterlagen wie etwa Geschäftsberichten oder eines Unternehmensprofils oder im Rahmen der Darstellung von Arbeiten, Aufträgen, Projekten, Studien oder Veröffentlichungen auf je einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend): Projektbezeichnung, Projektinhalt, Projektlaufzeit, erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes, Angabe des Auftraggebers, Projektvolumen in Euro, Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. angeben, vergleichbar zu welchem Arbeitspaket/Arbeitsschritt?). Bei Referenzen zu Internetauftritten: gültige URL und/oder Screenshots. Referenzen, die mehrere Kriterien nachweisen, müssen nicht mehrfach eingereicht werden.
aa) Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von Kampagnen.
bb) Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen des Projektmanagements sowie der Instrumente, die für die Steuerung von Terminen, Kosten, Inhalt und Umfang von größeren Etats nötig sind.
cc) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals von Kompetenz in der Beratung und Unterstützung von politischen Akteuren und Initiativen.
dd) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals von Kompetenz in strategischer Pressearbeit und Themenmanagement.
ee) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals von Kompetenz in der Öffentlichkeitsarbeit.
ff) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals über Erfahrungen mit Veranstaltungsmanagement.
gg) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals über Erfahrungen mit Entwicklung und Betrieb komplexer und responsiver Internetauftritte für eine öffentliche Verwaltung auf Landes- oder Bundesebene oder für einen vergleichbaren Auftraggeber. Mindestens 2 Referenzen zur Konzeption komplexer Internetauftritte in einfacher Sprache, sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV). Zudem mindestens 2 Referenzen der Agentur zur Erstellung von Webseiten in leichter Sprache, inklusive der Testung in Kontrollgruppen.
hh) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals über Erfahrungen mit reichweiten-starker Social Media Kampagnenarbeit und mit Social Media Leistungen für eine öffentliche Verwaltung auf Landes- oder Bundesebene oder für einen vergleichbaren Auftraggeber.
ii) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals über Erfahrungen mit Online Marketing Kampagnenarbeit (Online-Ads, SEA, Social Media Ads, Werbung in Spotify und Co.)
jj) Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz von Instrumenten zur Evaluation von Kampagnenwirkungen einschließlich der Verwendung belastbarer Kennzahlen.
o) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals von Kompetenz in der Beratung und Unterstützung von Multipartnerkampagnen und dem Aufbau, der Steuerung und der Pflege von Partnernetzwerken aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft.
p) Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt und Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen). Insgesamt müssen die Mitglieder des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllen, damit sie als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt ist:
1) Nachweis der Erfahrung mit der Konzeption und Umsetzung komplexer Kampagnen
2) Nachweis redaktioneller Kompetenz zur Vermittlung komplexer Sachverhalte, Nachweis durch einen entsprechenden Textauszug,
3) Nachweis gestalterische Kompetenz zur Vermittlung komplexer Sachverhalte, Nachweis durch einen entsprechenden Auszug
Es ist zu den Punkten 1 bis 3 jeweils mindestens 1 Referenz auf je max. 4 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Referenzen, die für mehrere Personen zutreffen, müssen nicht doppelt eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 08.11.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.