Digitaler Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht Referenznummer der Bekanntmachung: 137-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitaler Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht
Gesucht wird eine erfahrene Agentur, die das Unternehmen bei der Erstellung und Veröffentlichung des digitalen Geschäftsberichts nach HGB und IFRS sowie des integrierten Nachhaltigkeitsberichtes nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex für die Jahre 2021 und 2022 unterstützt.
Gesucht wird eine erfahrene Agentur, die das Unternehmen bei der Erstellung und Veröffentlichung des digitalen Geschäftsberichts nach HGB und IFRS sowie des integrierten Nachhaltigkeitsberichtes nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex für die Jahre 2021 und 2022 unterstützt.
Der Vertrag läuft bis Mai 2024 mit Option auf 2 x 24 Monate Verlängerung. Die Festlegung der Umsetzungszeit erfolgt in Absprache mit der Gewobag. Als spätester Beginn der Umsetzung ist jedoch 1 Monat nach erfolgtem Zuschlag festgelegt.
siehe Bewerberbogen
Der Vertrag läuft bis Mai 2024 mit Option auf 2 x 24 Monate Verlängerung. Die Festlegung der Umsetzungszeit erfolgt in Absprache mit der Gewobag. Als spätester Beginn der Umsetzung ist jedoch 1 Monat nach erfolgtem Zuschlag festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
1. Angabe des Konzern-/Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mind. [Betrag gelöscht] EUR p.a. (netto)
1. Angabe des beschäftigten Personals bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, das für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung relevant ist. 10 Beschäftigte im Durchschnitt
2. Anzahl der Referenzen: 5 Referenzen.
Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen: Digitaler Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenzen.
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
- Leistung in der Wohnungswirtschaft erbracht (3 Punkte)
- Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (2 Punkte)
- Imageteil konzipiert und umgesetzt (3 Punkte)
- Video konzipiert und umgesetzt (3 Punkte)
- außergewöhnliche Funktion umgesetzt (4 Punkte)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nah
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn
der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]